Behandelt wird das Recht der Europäischen Union mit seinen Bezügen zum innerstaatlichen Recht. Schwerpunkte liegen auf der Geschichte der europäischen Integration sowie der Organisationsstruktur und der Rechtssetzung der EU. Ferner wird es um die Wirkungsweise des europäischen Rechts im innerstaatlichen Bereich und dessen Beziehung zum deutschen Verfassungsrecht, um die europäischen Grundrechte sowie die Grundfreiheiten des Binnenmarktes gehen.
Leistungsnachweis: Die Klausur (Fortgeschrittenenschein) im Europarecht I wird am Dienstag, dem 16.07.2019 von 15-18 Uhr im Raum HZ 3 stattfinden.
Hinweis: Die Probeklausur wird am Mittwoch, den 19. Juni 2019, von 8-11 Uhr c.t. in HZ 13 geschrieben.