Ankündigung: Vorlesung Europarecht I (SoSe 26)

Montags, 14 bis 16 Uhr (c.t.), HZ 11 

Erste Vorlesung: 13.04.2026   

Leistungsnachweis: Klausur (Fortgeschrittenenschein), 22.07.2026, 11-14 Uhr, HZ 4

Behandelt wird das Recht der Europäischen Union mit seinen Bezügen zum innerstaatlichen Recht. Schwerpunkte liegen auf der Geschichte der europäischen Integration sowie der Organisationsstruktur und der Rechtssetzung der EU. Ferner wird es um die Wirkungsweise des europäischen Rechts im innerstaatlichen Bereich und dessen Beziehung zum deutschen Verfassungsrecht, um die europäischen Grundrechte sowie die Grundfreiheiten des Binnenmarktes gehen.

Ankündigung: Kolloquium "Einführung in das Völkerstrafrecht" (SoSe 26)

Montags vom 13.4 bis 29.6.2026, 18-19:30 Uhr (s.t.), RuW 3.101 (wöchentlich).

Erste Sitzung: 13.04.2026   

Leistungsnachweis: Vortrag und schriftliche Ausarbeitung

Beschreibung: Das Kolloquium zur „Einführung in das Völkerstrafrecht“ richtet sich an Studierende des SPB 01 und 06, die sich für die Grundlagen und aktuellen Entwicklungen in diesem besonderen Bereich des Völkerrechts interessieren. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Grundprinzipien des Völkerstrafrechts, dessen wesentlichen Straftatbestände (wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen) sowie deren Ahndung durch internationale Strafgerichte.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Analyse ausgewählter Fälle aus der Rechtsprechung internationaler Strafgerichte, wie etwa des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und der ad hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR). Dabei wird insbesondere die Bedeutung der Entscheidungen dieser Tribunale für die Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts beleuchtet.

Zudem werden aktuelle rechtliche und praktische Herausforderungen, wie die Durchsetzung des Völkerstrafrechts, die Zusammenarbeit zwischen internationalen und nationalen Gerichten sowie Reformdebatten zur Einrichtung neuer Tribunale und zur Universalität des Völkerstrafrechts diskutiert. Diese Themen bieten einen umfassenden Überblick und fördern ein tieferes Verständnis der komplexen Materie.

Weitere Informationen zum Ablauf des Kolloquiums erhalten Sie hier

Es sind bereits alle Themen vergeben. Sollten zwischenzeitlich wieder Themen frei werden, erfahren Sie dies im Rahmen der Einführungssitzung am 13.4.2026.

Eine Teilnahme ohne eigenen Impulsvortrag ist jederzeit auch ohne Voranmeldung möglich.


Ankündigung: Kolloquium "Völkerrecht II" (SoSe 26)

Montags vom 13.04. bis 29.06.2026, 16 bis 18 Uhr (c.t.), RuW 1.303 (wöchentlich)

Erste Vorlesung: 13.04.2026  

Leistungsnachweis: Klausur

Beschreibung: Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Recht der Internationalen Organisationen, insbesondere der Vereinten Nationen. Zusätzlich wird ein Überblick über verschiedene Bereiche des besonderen Völkerrechts (z.B. Recht der Friedenssicherung und der bewaffneten Konflikte sowie Überblicke über das Umwelt- und Seerecht) gegeben.

Ankündigung: Kolloquium "Einführung in das Luftrecht" (SoSe 26)

Dienstags vom 14.04. bis 30.06.2026, 18 bis 20 Uhr (c.t.), RuW 3.101 (wöchentlich)

Erste Sitzung: 14.04.2026

Leistungsnachweis: Klausur

Beschreibung: Das Kolloquium „Einführung in das Luftrecht“ gibt einen praxisnahen Überblick über die Querschnittsmaterie des Rechts für den zivilen Luftverkehrs. Ausgehend von einer völkerrechtlichen Bestimmung des Luftverkehrs werden die verschiedenen Quellen des Luftverkehrsrechts sowie die Akteure im Luftverkehr aufgezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung des internationalen und nationalen Rechtsrahmen für die Nutzung des Luftraums (inklusive Luftsicherheit), den Betrieb von Flughäfen und Fluggesellschaften. Weiterhin werden die vertraglichen und nicht-vertraglichen Beziehungen von Fluggesellschaften sowie Haftungsfragen (u.a. Montrealer Übereinkommen und EU-Fluggastrechteverordnung) sowohl bezüglich Passagiere als auch Fracht unter Bezugnahme aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung dargestellt. Zudem wird auch ein Einblick in die Rechte an Luftfahrzeugen, der Rechtsrahmen für Flugzeugfinanzierung, Airline Investments, Restrukturierungen und Insolvenz gegeben.