Beschreibung: Aufbauend auf von den Studierenden gehaltenen Impulsreferaten wird eine fallorientierte Einführung in die Grundregeln des humanitären Völkerrechts (unterschiedliche Arten bewaffneter Konflikte, Rechtsstellung von Kombattanten und Zivilisten im internationalen bewaffneten Konflikt sowie von Kämpfern und Zivilisten im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt, Regeln zur Führung bewaffneter Konflikte, Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht, Durchsetzung des humanitären Völkerrechts) gegeben. Gegenstand der studentischen Impulsreferate sind die unten aufgelisteten Case Studies. Die Impulsreferate bestehen aus einer knappen Zusammenfassung des relevanten Sachverhalts sowie einer eingehenden Analyse der anwendbaren humanitärvölkerrechtlichen Maßstäben.
Die Prüfungsleistung besteht aus einem Impulsreferat (ca. 20 Minuten) sowie einer Kurz-Hausarbeit, die bis zum 2.2.2026 abzugeben ist.
Erster Termin: 20.10.2025, 18 bis 20 Uhr, RuW Raum 3.101
Eine Übersicht der Kolloquiumsinhalte finden Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie in den ersten beiden Kolloquiumseinheiten.
Es sind bereits alle Themen vergeben!
Beschreibung: Das Kolloquium bietet eine Einführung in das internationale Minderheitenrecht mit Schwerpunkt auf dem völkervertraglichen, insbesondere europäischen Minderheitenschutz. Behandelt werden zentrale Verträge, deren Anwendungsbereich sowie die staatliche Umsetzungspraxis und die Rolle internationaler Organisationen. Ein zusätzlicher Fokus liegt auf den Querverbindungen zum Europäischen Anti-Diskriminierungsrecht und der einschlägigen Rechtsprechung des EGMR. Ziel ist es, ein vertieftes Verständnis für die Strukturen, Herausforderungen und Entwicklungen des internationalen Minderheitenschutzes zu vermitteln. Die Themen der studentischen Impulsreferate orientieren sich maßgeblich am Gehalt des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten.
Die Prüfungsleistung besteht aus einem Impulsreferat (ca. 20 Minuten) sowie einer Kurz-Hausarbeit, die bis zum 2.2.2026 abzugeben ist.
Erster Termin: 21.10.2025, 18 bis 20 Uhr, RuW Raum 3.101
Eine Übersicht der Kolloquiumsinhalte finden Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie in der ersten Kolloquiumseinheit.
+++ Sitzung 5 (18.11.2025) entfällt krankheitsbedingt +++
Es sind bereits alle Themen vergeben!
Eine Teilnahme als Hörer/in (ohne eigene Prüfungsleistung) ist jederzeit ohne Voranmeldung möglich.
Beschreibung: Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Recht der WTO (GATT, GATS, TRIPS und Dispute Settlement). Zusätzlich wird ein Überblick über das Internationale Investitionsschutzrecht gegeben.
Erster Termin: 20.10.2025
Die Klausur findet vsstl. am 2.2.2026 von 14 bis 17 Uhr in Raum RuW 1.303 statt.