Frequently Asked Questions (FAQ)

Pflichtfachstudium

Ich kann meine Klausur nicht persönlich abholen, was kann ich tun?

Klausuren sind grundsätzlich durch den Bearbeiter/die Bearbeiterin unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments und der Goethe-Card persönlich abzuholen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine vertretungsberechtigte Person bestimmen, die die Klausur für Sie abholt. Diese benötigt stets eine von Ihnen unterschriebene Vertretungserklärung und muss sich ausweisen. Klausuren werden nur in absoluten Ausnahmefällen verschickt. Ein solcher Ausnahmefall muss hinreichend begründet werden.


Kann ich eine Eilkorrektur beantragen?

Anträge auf Eilkorrektur sind aus Gründen der Chancengleichheit nur in seltenen Ausnahmefällen möglich; sie liegen stets im Ermessen des Veranstalters. Ein Antrag sollte eine Begründung und ggf. einen Nachweis der Eilbedürftigkeit enthalten. Zudem soll ein Datum angegeben werden, zu welchem die Korrektur benötigt wird. Die individuelle Planung des nachfolgenden Semesters oder der Hinweis auf den drohenden Ablauf von Fristen des Justizprüfungsamtes zur Anmeldung zum Examen begründet keine Eilkorrektur.


Die Note auf dem Votum meiner Klausur stimmt nicht mit dem Eintrag auf QIS überein. Wie gehe ich vor?

Bitte kommen Sie persönlich mit dem Votum zu den Öffnungszeiten des Sekretariats an unserem Lehrstuhl vorbei. Wir werden uns darum bemühen, dass etwaige Fehler umgehend korrigiert werden.


Ich warte noch auf meine Note, obwohl einige Kommilitonen/Kommilitoninnen die Note für diese Prüfungsleistung schon erhalten haben. Ist das normal?

Der Lehrstuhl und das Prüfungsamt sind stets bemüht, alle Noten zeitgleich im QIS hochzuladen. Aufgrund von Verzögerungen in der Korrektur oder besonderer Anforderungen bei der Benotung einiger Prüfungsleistungen kann es gleichwohl zu individuellen Verzögerungen kommen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, bitten wir um etwas Geduld. Sollte die Verzögerung länger als 14 Tage andauern, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.


Kann ich auch Klausuren und Hausarbeiten aus dem vergangenen Semester noch abholen?

Sie können Ihre Klausur/Hausarbeit während der Öffnungszeiten des Sekretariats dienstags oder mittwochs abholen.


Ich bin nicht mehr an der Goethe-Universität immatrikuliert und habe keinen Zugriff mehr auf meine Noten im QIS-Portal. Ich benötige einen Nachweis der Noten. Wie kann ich diesen erhalten?

Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises sowie einen Nachweis zu, dass Sie an der Goethe-Universität immatrikuliert waren. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Schwerpunktstudium

Kann ich mich vorab für eine Schwerpunktleistung am Lehrstuhl anmelden?

Nein, von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.


Ich bin Student/in, erfülle die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schwerpunktleistung aber (noch) nicht (zB keine Zwischenprüfung). Kann ich trotzdem aus persönlichem Interesse an der Veranstaltung teilnehmen, ohne eine eigene Leistung zu erbringen?

Gerne ermöglichen wir Ihnen grundsätzlich auch ohne eigene Leistung eine Teilnahme an Seminaren, wenn Sie thematisch interessiert sind. Bitte benachrichtigen Sie uns per Mail vorab über Ihr Interesse an einer Teilnahme. Eine Einschränkung besteht bezüglich einer Teilnahme am Seminar zu den „Fragen der Gesamten Strafrechtwissenschaft“, da dieses nur einen eingeschränkten Teilnehmerkreis adressiert.


Ich bin am Vorbesprechungstermin eines Seminars verhindert, kann ich trotzdem ein Thema zugeteilt bekommen?

Grundsätzlich ist die persönliche Anwesenheit bei der Vorbesprechung Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. In Einzelfällen ist es möglich, eine vertretungsberechtigte Person zu bestimmen, die an der Vorbesprechung teilnimmt. Hierfür ist vorab darzulegen, wieso eine persönliche Teilnahme an der Besprechung nicht möglich ist. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Vorbesprechungstermin mit den Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung kollidiert. Andere Gründe müssen von ähnlichem Gewicht sein.


Ich habe eine Rückfrage zu einer Schwerpunkveranstaltung, die durch einen Lehrbeauftragten des Lehrstuhls veranstaltet wird. Wen kann ich kontaktieren?

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage immer direkt an die Lehrbeauftragten.


Ich möchte am Seminar zu „Fragen der Gesamten Strafrechtwissenschaft“ teilnehmen. Welche Anforderungen muss ich hierfür erfüllen?

Das Seminar richtet sich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs (§ 7 Abs. 6 StudienO). Wir dürfen Sie deshalb bitten, uns kurz schriftlich darzulegen, warum Sie sich zu dieser Gruppe zählen und dies gerne auch durch Ihre Noten oder evtl. Veröffentlichungen zu belegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO).


Kann ich meine Wissenschaftliche Hausarbeit bei Prof. Jahn schreiben?

Grundsätzlich können Sie Ihre Wissenschaftliche Hausarbeit durch Prof. Jahn betreuen lassen, wenn Sie Teilnehmer/in eines von ihm veranstalteten Seminars waren und eine Bewertung Ihrer Prüfungsleistung aus dem besuchten Seminar vorliegt. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig eine Anfrage an das Sekretariat zu richten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Gerne können Sie einen Wunschtermin angeben, dem aber regelmäßig nur bei frühzeitigen Anfragen entsprochen werden kann.

Sollten Sie keine Schwerpunktleistung bei Prof. Jahn erbracht haben, ist eine Betreuung nur in Ausnahmefällen möglich. Sofern Sie eine Leistung bei einem Lehrbeauftragten des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie erbracht haben und dieser nicht als Betreuer zur Verfügung steht, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Für diese Fälle besteht an unserem Institut ein rotierendes Zuweisungsverfahren; sie werden dann einem Betreuer zugeteilt. Individuelle Wünsche bezüglich des Betreuers sind in diesen Fällen nicht möglich.

Remonstration

Kann meine Klausur auch ohne förmlichen Antrag erneut überprüft werden?

Nein. Wenn Sie eine Überprüfung der Bewertung Ihrer Leistung erwirken möchten, sind hierfür stets die formellen Anforderungen einer Remonstration zu beachten.


Ich möchte gegen die Bewertung meiner Prüfungsleistung remonstrieren, wie gehe ich vor und wie lange habe ich Zeit?

Gegen Prüfungsbewertung bei Hausarbeiten zu Anfängerübungen, Hausarbeiten und Klausuren zu Fortgeschrittenenübungen und bei Prüfungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2e JAG können Studierende binnen eines Monats schriftlich remonstrieren. Die Remonstrationsfrist beginnt am Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.  Ist die Teilnahme an einer später stattfindenden Besprechung der Prüfung für die Remonstration erforderlich, dann beginnt die Remonstrationsfrist mit dem Tag der Besprechung der Prüfung. Die Frist endet stets mit Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Benennung dem Tage entspricht, in den der Fristbeginn fällt (zB 04.04.2025 bis 04.05.2025). Bitte stellen Sie keine Rückfragen zur individuellen Fristberechnung.  

Die Remonstration ist beim Veranstalter zusammen mit der bewerteten Prüfungsarbeit einzureichen. Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift und Mailadresse an, damit wir Sie über das Ergebnis der Remonstration benachrichtigen können.


Welche inhaltlichen Anforderungen werden an die Remonstration gestellt?

Die Remonstration muss eine substantiierte Begründung der ernsthaften Bedenken gegen die Bewertung enthalten. Die Begründung muss die angesprochenen Korrekturmängel präzise bezeichnen. Pauschale Kritik oder der global geäußerte Wunsch nach einer besseren Benotung genügen nicht. Es bietet sich an, die Argumentation mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung zu untermauern. Sachfremdes (etwa persönliche Lebensumstände, drohende Exmatrikulation, übrige Prüfungsleistungen etc.) stellt keine Begründung dar, sondern kann Unterschleif bedeuten (VGH Mannheim NJW 2007, 2875).

Auf die nach feststehender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich bestehende Möglichkeit der reformatio in peius (BVerwGE 109, 211 = NJW 2000, 1055) wird ausdrücklich hingewiesen.


Wann kann ich mit einer Rückmeldung bezüglich meiner Remonstration rechnen?

Über das Ergebnis der Remonstration informiert der Veranstalter die Studierenden. Bitte nehmen Sie Abstand von individuellen Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstands und der Rückgabe Ihrer Remonstration, diese werden nicht beantwortet.

Empfehlungsschreiben für Stipendienbewerbungen und Auslandsaufenthalte

Kann Prof. Jahn ein Empfehlungsschreiben für mich erstellen?


Empfehlungsschreiben für Stipendienbewerbungen und Auslandsaufenthalte können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen erstellt werden.

Folgende Grundvoraussetzungen sind zu beachten: 


1) Beim Lehrstuhlinhaber muss ein überdurchschnittlich benoteter Leistungsnachweis (mindestens 10 Punkte) erbracht worden sein; 

2) Für Stipendienbewerbungen und stärker nachgefragte Auslandsstudienplätze sollte das Ergebnis der Ersten Juristischen Prüfung bzw. des Durchschnitts der bisher erbrachten Studienleistungen mindestens 10 Punkte betragen. Bei weniger nachgefragten Auslandsstudienplätzen (z.B. im nicht-englischsprachigen Raum) kommen etwas geringere Anforderungen in Betracht; auch hier sollten die Ergebnisse jedoch nicht unter durchschnittlich 8 Punkten liegen.


Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail mit Ihrer Anfrage an das Sekretariat. Der E-Mail fügen Sie bitte bereits alle maßgeblichen Unterlagen bei (Motivation für das jeweilige Stipendien- / Auslandsprogramm, Lebenslauf, Abiturleistungen, Studien- und ggf. Examensleistungen, Vorgaben der jeweiligen Bewerbungsstelle für Empfehlungsschreiben). Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung, ob und ggf. unter welchen weiteren Voraussetzungen Ihrer Anfrage entsprochen werden kann.


Bitte planen Sie für die Erstellung von Empfehlungsschreiben eine ausreichende Vorlaufzeit ein. Anfragen, die nicht mindestens acht Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen, kann leider in der Regel nicht entsprochen werden.

Promotion 

Ich habe Interesse an einer Promotionsbetreuung durch Prof. Jahn. Welche Anforderungen muss ich hierfür erfüllen?

Bitte beachten Sie stets die Anforderungen gem. § 4 PromO („Annahme als Doktorand“). Sollten Sie die Anforderungen nicht erfüllen, bitten wir Sie höflich, von einer Bewerbung abzusehen.


Ich erfülle die genannten Anforderungen. Welche Unterlagen muss ich zur Beurteilung durch Prof. Jahn einreichen?

Bitte senden Sie uns eine umfassende Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und sämtlichen Zeugnissen zu. Zudem bitten wir nach Möglichkeit um ein (Kurz-)Expose, in dem Sie ein mögliches Promotionsthema skizzieren. Sollten Sie noch keine eigene Themenidee ins Auge gefasst haben, machen Sie dies bitte in Ihrem Anschreiben transparent.

Sonstige 

Ich habe meine Prüfungsleistung über den Postweg eingereicht und bin unsicher, ob sie fristgerecht am Lehrstuhl oder – im Falle von wissenschaftlichen Hausarbeiten – beim Dekanat angekommen ist. Kann ich mich rückversichern?

Grundsätzlich tragen Sie die Verantwortung, dass die Prüfungsleistungen fristgerecht beim Veranstalter eingehen. Sie haben die Möglichkeit, dies über einen Poststempel oder ein Einschreiben nachzuweisen. Nicht immer erhalten Sie durch die Post eine Bestätigung, dass uns Ihre Sendung erreicht hat. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund des hierdurch entstehenden Mehraufwands keine individuellen Fragen bezüglich des Posteingangs beantworten können.