Corona-Regelungen

Freiversuch
Im Falle des Erstversuchs, in der Zeit vom Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/22 eine Leistung in einem Fach im Rahmen der Zwischenprüfung zu erwerben, wurde die Prüfung, wenn sie mit weniger als vier Punkten bewertet wurde, bei der Versuchszählung nicht berücksichtigt. Die Freiversuchregelung konnte in einem Fach nur einmal in Anspruch genommen werden. In den Prüfungsdatensätze werden die Freiversuche mit dem Kürzel FVS bezeichnet.

Semesterzählung
Das Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 werden bei der Berechnung der Frist zur Erbringung der Zwischenprüfungsleistungen nicht berücksichtigt.