Eine Frage der Ehre - Tatbestände und Rechtsfolgen von ignominia und infamia im römischen Recht

Rechtshistorisches Seminar

Ara Pacis

Prof. Dr. Guido Pfeifer

Mit den Begriffen der Ehre und der Ehrlosigkeit tut sich unsere pluralistisch strukturierte Gesellschaft auf den ersten Blick schwer; letzterer hat seine Funktion im Rahmen der Rechtsordnung (aus guten Gründen) weitgehend eingebüßt – jedenfalls hindern allzu oft weder Affären, Skandale noch Strafverfahren den Fortgang politischer und gesellschaftlicher Karrieren. In Rom spielte die Ehrlosigkeit vor dem Hintergrund komplexer sozialer Netzwerke hingegen auch juristisch eine bedeutende Rolle: Zahlreiche Delikte, aber auch die Verletzung spezifischer Vertragspflichten zogen unmittelbar oder nach entsprechender Verurteilung die Sanktion der ignominia oder infamia nach sich. Der damit verbundene Verlust des Zugangs zu Ämtern, die Einbuße des Rechts, vor Gericht auftreten zu können, und ähnliche Folgen führten de facto zur gesellschaftlichen Marginalisierung der Verantwortlichen.
Das Seminar nimmt die Voraussetzungen dieser Sanktion anhand der überlieferten Quellen ebenso ins Blickfeld wie ihre Auswirkungen. Dadurch erschließt sich zum einen das institutionelle Spektrum des römischen Privatrechts, zum anderen lassen sich die sozialen Mechanismen Roms als Beispiel einer Zivilgesellschaft auf einer hohen Entwicklungsstufe erkennen.

14. April - 14. Juli 2009,
jeweils am Dienstag
um
18:00-20:00 Uhr (c.t.)
im Raum
RuW 3.101

Leistungsnachweis für  Schwerpunktbereichsstudium (Grundlagen des Rechts) durch mündlichen Seminarvortrag von etwa 30 Minuten Dauer und anschließende schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 Seiten. Lateinkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert. Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Französisch, Italienisch) sind hilfreich.