Heiraten, Erben, Investieren - Frauen im Rechts- und Geschäftsleben der antiken Welt

Rechtshistorisches Seminar

Sog. Sappho, Herculaneum

Prof. Dr. Guido Pfeifer

Die Kulturen der antiken Welt sind gemeinhin für ihre patriarchalische Gesellschaftsstruktur bekannt. Die Stellung der Frau innerhalb der Familie war in der Regel geprägt von der Unterordnung unter einen männlichen Vormund, meist den Vater oder den Ehemann. Der Status einer Ehefrau hing zudem regelmäßig davon ab, ob sie Kinder gebar oder nicht. Andererseits lässt sich beobachten, dass Frauen in der Öffentlichkeit den Männern rechtlich durchaus gleichgestellt waren: Soweit sie voll geschäfts- und prozessfähig waren, konnten sie durchaus am Wirtschaftsleben teilhaben. Vor allem als Priesterinnen erfüllten Frauen bedeutende gesellschaftliche Funktionen; aber auch die Tätigkeit von Frauen in anderen typischen Männerberufen ist überliefert.
Das Seminar will ein differenziertes Bild von der rechtlichen Stellung der Frau in der Antike entwerfen. Dabei werden nahezu alle Rechtsgebiete berührt: neben dem Recht der Eheschließung und der Scheidung sowie dem Erbrecht kommen schuld- und sachenrechtliche Fragen, aber auch das Straf- und Prozessrecht zur Sprache. Die einschlägigen normativen und rechtspraktischen Quellen des altorientalischen, griechischen, gräko-ägyptischen sowie römischen Rechts, deren Lektüre die Grundlage des Seminars bildet, stammen aus der Zeit der ersten beiden Jahrtausende vor Christus bis in die Mitte des ersten nachchristlichen Jahrtausends.

ab 14. Oktober 2008, jeweils am
Dienstag
um
18:00-20:00 Uhr (c.t.)
im Raum
RuW 3.102

Leistungsnachweis für Schwerpunktbereichsstudium (Grundlagen des Rechts) durch mündlichen Seminarvortrag von etwa 30 Minuten Dauer und anschließende schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 Seiten. Kenntnisse in den alten Sprachen (Latein, Altgriechisch) sind nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert. Moderne Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Französisch) sind hilfreich.