Die Reden Ciceros gegen Verres

Rechtshistorisches Seminar

Cicero

Prof. Dr. Guido Pfeifer

"... er liebte sie [seine Kunstschätze] mehr als das Leben", schreibt Wilhelm Drumann in seiner Römischen Geschichte (Bd. 5, 2 1919, S. 349) über Verres, der von Antonius nur deshalb auf die Proskriptionsliste gesetzt wurde, weil er sich weigerte, ihm seine korinthischen Gefäße zu überlassen. Doch da war Verres bereits seit Jahren im Exil in Marseille. Er verließ Rom im Jahre 70 v. Chr., als er nach der ersten Rede Ciceros „gegen Verres“ keine Hoffnung mehr hatte, den Prozess wegen Ausbeutung der Provinz Sizilien, den Cicero gegen ihn angestrengt hatte, zu gewinnen. Eine Meisterleistung der Rhetorik bieten die Reden Ciceros gegen Verres, den Statthalter von Sizilien, einen einzigartigen Einblick in das Rechtsleben in Rom und in der Provinz Sizilien in der ausgehenden römischen Republik. Cicero beginnt mit der Tätigkeit des Verres als Stadtprätor in Rom: Bereits dort waren die Entscheidungen des Verres käuflich. Die kriminelle Karriere setzte sich in Sizilien nahtlos fort: Neben der Ausplünderung von Tempeln und Städten (der berühmte „Kunstraub“ des Verres) wirft Cicero Verres vor allem Justizwillkür im Zivilrecht und Strafrecht vor. Der bestochene Verres habe nicht nur die provinziale Rechtsordnung missachtet, sondern auch elementare Grundrechte der römischen Bürger in der Provinz, die er etwa ans Kreuz schlagen ließ.
Im Seminar werden die juristischen Fragen, die die Reden gegen Verres aufwerfen, genauer untersucht. Dabei soll die Darstellung Ciceros kritisch unter dem Blickwinkel hinterfragt werden, ob nicht für das Handeln des Verres, das Cicero als Willkür eines gewinnsüchtigen und dekadenten Lebemannes hinstellt, gute Gründe sprechen könnten.

Blockseminar
am Fr, 4. April 2008
um
9:00-18:00 Uhr (c.t.)
im Raum
Jur 416

Leistungsnachweis für Schwerpunktbereichsstudium (Grundlagen des Rechts) durch mündlichen Seminarvortrag von etwa 30 Minuten Dauer und anschließende schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 Seiten. Lateinenntnisse sind nicht vorausgesetzt, aber hilfreich.

Die beiden besten Referenten haben Gelegenheit, am Internationalen Sommerseminar „Recht und Politik in der späten römischen Republik“ teilzunehmen, das vom 17. bis 20. April 2008 in Leibnitz, Südsteiermark stattfindet, und ihre Referate in diesem Rahmen vor einem internationalen akademischen Publikum vorzustellen.