Codex Hammurapi

Rechtshistorisches Seminar

Codex Hammurapi

Prof. Dr. Guido Pfeifer

Er ist nicht der älteste Gesetzestext der Menschheit, aber auch ohne diesen Superlativ ist der „Codex Hammurapi“ – allein schon aufgrund seines Umfangs von etwa 280 Paragraphen – eine der wichtigsten Quellen der frühesten Rechtsgeschichte. Seine enorme Attraktivität als Gegenstand von Forschung und Studium resultiert nicht zuletzt daraus, dass er – anders als etwa das mosaische oder das römische Recht – nicht dem Filter ungebrochener kultureller Tradition und (wissenschaftlicher) Rezeption unterworfen war. In ihm tritt uns daher eine Rechtskultur entgegen, die sich im besonderen Maße für Fragestellungen der historischen Rechtsvergleichung und der Rechtsanthropologie eignet.
Im Seminar sollen einzelne Aspekte dieser Rechtskultur, wie etwa das Familien- und Erbrecht, Verkehrsgeschäfte wie Kauf und Pacht, die Sanktionierung von Unrecht sowie das Prozessrecht erörtert werden, aber auch allgemeinere Fragen, wie die nach der (immer noch umstrittenen) tatsächlichen Geltung dieses normativen Textes.

ab 16. Oktober 2007
jeweils am Dienstag
um
18:00-20:00 Uhr (c.t.)
im Raum
Jur 416

Leistungsnachweis für Schwerpunktbereichsstudium (Grundlagen des Rechts) durch mündlichen Seminarvortrag von etwa 30 Minuten Dauer und anschließende schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 Seiten. Altsprachliche Kenntnisse sind nicht vorausgesetzt, Fremdsprachen-kenntnisse (Englisch, Französisch, Italienisch) sind hilfreich.