Ethik und Recht im Rom der frühen Kaiserzeit - Senecas Schrift de beneficiis

Rechtshistorisches Seminar

Doppelherme Sokrates_Seneca

Prof. Dr. Guido Pfeifer

Lucius Annaeus Seneca (d. J., 1-65 n. Chr.) gilt als einer der Hauptvertreter der (römischen) stoischen Philosophie und als einer der meistgelesenen Schriftsteller seiner Zeit. In der zu seinem Spätwerk zählenden Schrift de beneficiis (Über die Wohltaten) reflektiert er vorderhand eine ethische Dimension menschlichen Handelns (Sen. benef. 3,15,4: […] qui dat beneficia, deos imitatur, qui repetit, feneratores […] – „Wer Wohltaten gewährt, ahmt die Götter nach, wer sie einfordert, die Wucherer“). Augenfällig sind aber wiederholte Bezugnahmen auf konkrete Rechtsfragen, wie etwa solche zu Darlehen, Konkurs, rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen Sklaven und ihren Herren, Verwahrung, Geschäftsführung ohne Auftrag, Vertragsgestaltung im Allgemeinen und Preisbildung bzw. Übervorteilung im Besonderen, um nur einige zu nennen.
Das Seminar nimmt einerseits den juristischen Hintergrund von Senecas Schrift de beneficiis in den Blick, indem der Bezug zur zeitgenössischen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur hergestellt wird; zugleich soll aber auch die Frage nach ihrer rechtsphilosophischen Tragweite gestellt werden. Dadurch erschließt sich zum einen das institutionelle Spektrum des römischen Privatrechts, zum anderen lassen sich Erkenntnisse über die sozialen Mechanismen Roms als Beispiel einer Zivilgesellschaft auf einer hohen Entwicklungsstufe gewinnen.

Blockseminar
am 23./24. April 2010
je um
09:00-18:00 Uhr (c.t.)
im Raum
RuW 4.101

Leistungsnachweis für Nebenfachstudierende und Schwerpunktbereichsstudium (jeweils Grundlagen des Rechts) durch mündlichen Seminarvortrag von etwa 30 Minuten Dauer und anschließende schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 Seiten. Altsprachliche Kenntnisse (Latein) sind nicht zwingend vorausgesetzt, aber wünschenswert. Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Französisch, Italienisch) sind hilfreich.