Ehe im Alten Orient

Rechtshistorisches Seminar

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Prof. Dr. Guido Pfeifer

Die „Ehe für alle“ ist als Phänomen des 21. Jahrhunderts (n. Chr.) zwar eine rechtshistorisch sehr junge Erscheinung. Sie bietet aber Anlass, nach den strukturellen Merkmalen dieses Rechtsinstituts zu fragen, das bereits im 21. vorchristlichen Jahrhundert in den Rechtsordnungen des Alten Orients fest etabliert war und außerordentlich gut dokumentiert ist. Das Seminar widmet sich der normativen Erfassung des Eherechts genauso wie seiner (vertraglichen) Gestaltung in der Praxis. Dabei markieren u.a. Fragen der Gleichberechtigung der Ehepartner, ebenso wie Vermögensfragen neuralgische Aspekte des historischen und sozialen Kontexts der hierzu überlieferten Quellen.

10. April - 26. Juni 2018,
jeweils am Dienstag
um
18:00-20:00 Uhr (c.t.)
im Raum
RuW 4.101

Leistungsnachweis für Zwischenprüfung, Nebenfachstudierende und Schwerpunktbereichs-studium (jeweils Grundlagen des Rechts) durch mündlichen Seminarvortrag von etwa 30 Minuten Dauer und anschließende schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 Seiten. Altsprachliche Kenntnisse sind willkommen, aber nicht zwingend vorausgesetzt.