Remonstration

Remonstrationen über Leistungen, die nicht im Rahmen der Zwischen- und Schwerpunktbereichsprüfung bzw. der Fortgeschrittenenübungen erbracht werden, sind nach der gängigen Praxis (seit Sommersemester 2014) am Lehrstuhl nicht zulässig.

Bei Zwischen- und Schwerpunktbereichsprüfungen sowie Fortgeschrittenenübungen werden Remonstrationen gewährt. Die Remonstration muss schriftlich und substantiiert begründet binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Lehrstuhl eingereicht werden. 


Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgt im Rahmen der Rückgabe und Besprechung der Prüfungsleistung. Voraussetzung für eine Remonstration ist die Teilnahme an der Besprechung, die durch eine Gegenzeichnung zu dokumentieren ist. Eine Teilnahme an der Besprechung ist nur aus triftigem Grund entbehrlich.