Forschungsverbund Unternehmenssoftware

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Softwareentwicklung durch ausgewiesene, externe Unternehmen kann nur erfolgreich gelingen, wenn die zugrunde liegenden Entwicklungs- und Projektverträge den technischen und juristischen Anforderungen vollständig genügen. Dazu gehört sowohl die Vereinbarung aller notwendigen Eigenschaften und Funktionen der zu entwickelnden Software (sog. Spezifikation), als auch deren Einbettung in juristisch tragfähige und abgestimmte Entwicklungsverträge. Ohne eine präzise Spezifikation und ihrer gesicherten Überprüfung sind Softwareentwicklungsverträge dagegen sowohl im Hinblick auf die Vertragsgestaltung als auch hinsichtlich der Auftragsabwicklung von erheblichen Rechtsunsicherheiten begleitet.

Im Rahmen eines vom Land Baden-Württemberg auf drei Jahre angelegten Forschungsverbundes „Unternehmenssoftware“ erarbeiteten 2009 bis 2012 der Lehrstuhl für Softwaretechnik der Universität Freiburg i.Br. (Prof. Dr. Andreas Podelski) und der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistiges Eigentums und Wettbewerbsrecht der Universität Mannheim (Prof. Dr. Louis Pahlow) gemeinsam ein Konzept der Vertragsplanung, -gestaltung und -durchführung, das in zahlreichen kooperierenden Unternehmen erfolgreich getestet und verfeinert wurde. Den Abschlussbericht finden Sie hier.


Kontakt

Prof. Dr. Louis Pahlow
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Rechtsgeschichte
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Campus Westend
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main

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E-Mail:
lehrstuhl.pahlow@jur.uni-frankfurt.de

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