Wichtige Hinweise zu Einstellungsverfahren
Die nachstehend geschilderten Verfahrensvorschriften gelten sowohl für wissenschaftliche als auch nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter. Für die Einstellung von Professor*innen und Professoren ist ein gesondertes Verfahren vorgesehen.
1. Benachrichtigung der Fachbereichs-Gleichstellungsbeauftragten vor der Ausschreibung
Dem zuständigen Mitglied des Gleichstellungsrates des FB01 ist eine Kopie des Ausschreibungsantrags inklusive Ausschreibungstext zukommen zu lassen. Zuständig für die Einstellungsverfahren sind ab sofort die Vertreter*innen der jeweiligen Statusgruppen.
Wissenschaftliche
Mitarbeiter*innen – Giuliana Chiofalo, Malena Todt, Dr.
Berit Völzmann
Administrativ-technische
Mitarbeiter*innen – Annette Düstler, Sandra Reiß
Die jeweiligen Kontaktdaten können Sie dem Tableau auf der Webseite des Gleichstellungsrates entnehmen. Alle Anträge und Formulare finden Sie zum Download unter dem Punkt "Dokumente".
Falls Sie sich als studierende Person bei einem Einstellungs- oder Ausschreibungsverfahren benachteiligt oder diskriminiert fühlen, können Sie sich gerne ebenfalls an uns wenden unter: gleichstellungsrat@jura.uni-frankfurt.de
2. Einladung zu Bewerbungsgesprächen / Einsicht in die Akten
Der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Stellvertreter*in des FB01 ist rechtzeitig das für Bewerbungsgespräche und Akteneinsicht vorgesehene Benachrichtigungsformular zuzusenden. Das Formular kann per E-Mail, Hauspost oder Fax (an die jeweilige Professur) verschickt werden.
3. Antrag auf Einstellung
Nach den Bewerbungsgesprächen oder der Akteneinsicht ist der Gleichstellungsrät*in der Antrag auf Einstellung einer wissenschaftlichen Mitarbeiter*in / eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bzw. der Antrag auf Einstellung einer nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*in / eines nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiters vorzulegen, auf welchem die Gleichstellungsrätin die Form ihrer Beteiligung dokumentiert.
Achtung: Der Antrag auf Einstellung sieht auf S. 5 auch die Unterschrift der Frauenbeauftragten vor. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gleichstellungsrätin des Fachbereichs, sondern um die Frauenbeauftragte der Universität. Um deren Unterschrift kümmert sich die Personalabteilung.