Blockseminar Urheberverletzung

Sommersemester 2024

Alle Themen sind vergeben.

Bei Interesse senden Sie bitte ein E-Mail unter Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer, stud. Email-Adresse und der Themennummer an lehrstuhl-peukert@jur.uni-frankfurt.de

Seminarankündigung


Im Sommersemester 2024 veranstalte ich im Rahmen der Schwerpunktbereiche 1 (In-ternationalisierung und Europäisierung des Rechts) und 2 (Law und Finance) ein Seminar zum Thema

Angemessene Vergütung der Urheber im Online-Zeitalter.

Das Seminar wird sich mit der Frage beschäftigen, wie dem Grundsatz der tunlichst angemessenen Beteiligung von Urhebern an Nutzungen ihrer Werke auch im Online-Zeitalter Rechnung getragen werden kann. Gibt es, wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt, einen Regelungsbedarf, um die „Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte“ auf digitalen Märkten zu verbessern? Die Seminar-sitzung wird im Juli 2024 in Frankfurt stattfinden. Folgende Themen sind zu vergeben:

I. Ausgangslage: Entwertung geistiger Arbeit im Online-Zeitalter?
1. Empirische Befunde zur Einkommenssituation von Kreativen (vgl. z.B. Thomas/Bat-tisti/Kretschmer, Authors’ Earnings in the UK, 2023; Benecke u.a., Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft, 2023)

2. Ausblick: Menschliche Kreativität im Zeitalter künstlicher Intelligenz (vgl. z.B. Senftleben, Generative AI and Author Remuneration, 2023)

II. Angemessene Vergütung für vertragliche Nutzungsrechtseinräumungen
3. Verträge über unbekannte Nutzungsarten, insbes. die Online-Nutzung (§§ 31a, 32c, 137l UrhG)

4. Angemessene Vergütung für die Einräumung von Rechten zur Online-Nutzung, insbesondere im Verhältnis zu Streaming-Plattformen (§ 32 UrhG und Art. 18 DSM-Richt-linie 2019/790)

5. Gemeinsame Vergütungsregeln zu Online-Nutzungen (§ 36 UrhG)

6. GEMA-Tarife für Musiknutzungen im Internet, insbesondere für Streaming-Angebote

7. Tarife der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst für Online-Nutzungen

8. Weitere Beteiligung des Urhebers an Einnahmen aus der Online-Verwertung (§ 32a UrhG und Art. 20 DSM-Richtlinie 2019/790)

9. Angemessene Vergütung des Presseleistungsschutzrechts und Beteiligung der Journalisten an den Einnahmen eines Presseverlegers (§§ 87f-k UrhG)

III. Gesetzliche Vergütungsansprüche im Online-Zeitalter
10. Der Vergütungsanspruch für das E-Lending durch öffentliche Bibliotheken (§ 27 Abs. 2 UrhG sowie EuGH, Rs. C-174/15 – Vereniging Openbare Bibliotheken)

11. Privatkopievergütung und Cloud-Speicherdienste (§§ 54-54h UrhG sowie EuGH, Rs. C-433/20 – Austro-Mechana)

IV. Vergütungsansprüche im UrhDaG
12. Die Pflicht von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten zum Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte zu angemessenen Bedingungen (§ 4 Abs. 1 und 2 Urh-DaG)

13. Der Direktvergütungsanspruch von Urhebern gegen Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten gem. § 4 Abs. 3 und 4 UrhDaG

14. Der Vergütungsanspruch für zulässige Karikaturen, Parodien und Pastiches gem. § 5 Abs. 2 UrhDaG

15. Der Vergütungsanspruch für mutmaßlich erlaubte Nutzungen gem. § 12 Abs. 1 UrhDaG

Eine Vorbesprechung mit Themenvergabe findet statt am Dienstag, dem 23. Januar 2024 um 14 Uhr c.t. in Raum RuW 1.101.

Zum Seminar ist verbindlich angemeldet, wer in der Vorbesprechung ein Thema zugeteilt erhält, sich in die Teilnehmerliste einträgt und sich nicht innerhalb von einer Woche nach der Vorbesprechung wieder per E-Mail an lehrstuhl-peukert@jur.uni-frankfurt.de abmeldet; für die Abmeldung müssen keine Gründe angegeben werden. Bei verbindlicher Anmeldung ist § 56 Abs. 3 S. 2 und 3 der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft zu beachten.

Frankfurt am Main, im Januar 2024
gez. Prof. Dr. Alexander Peukert