Hinweise zur Remonstration 

Im Rahmen von Pflichtfachklausuren werden Remonstrationen entgegen genommen, wenn Sie an der Klausurbesprechung teilgenommen und sich in die Teilnehmerliste vor Ort eingetragen haben.

Die Remonstration muss dann binnen zwei Wochen nach der Klausurbesprechung schriftlich eingereicht werden. Auf die bestehende Möglichkeit der Verschlechterung wird hingewiesen.

Diese Regelung gilt nur für Klausuren und Hausarbeiten, die von Prof. Peukert angeboten wurden. Wurde die Klausur oder Hausarbeit im Rahmen der Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung bzw. im Rahmen des Nebenfachs Rechtswissenschaft geschrieben, gelten die Regelungen der Prüfungsordnungen.