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am Mittwoch, dem 20. Mai 2026 um 18.00 Uhr c.t. im Hörsaalzentrum HZ 13, Campus Westend

Zum Vortrag
Die nach 1990 weit verbreitete Hoffnung auf ein konstitutionelles Völkerrecht zerbricht dieser Tage angesichts vielfacher, kaum verhohlener Völkerrechtsbrüche. Trotz einer Rekordzahl an Verfahren droht der Internationale Gerichtshof an Bedeutung zu verlieren, Dies ist jedoch nicht überraschend, denn das Völkerrecht ist immer ein Spiegel der internen Verhältnisse der beteiligten Staaten. Die Zunahme autoritärer Regierungsformen musste die Völkerrechtsordnung beeinträchtigen und ist ursächlich für das Erstarken von Großmachtpolitik (erste These). Dies wirft die Frage nach der Zukunft Europas in der VölkerrechLsordnung auf. Da sich die Außenverhältnisse über analoge Mecha-nismen auch immer auf die interne Verfassungsordnung ausw irken, ist Großmachtpolitik oder auch nur ein „Mitschw immen*1 im Schlepptau von Großmächten für eine demokratische, liberale Europäische Union keine Option (zweite These). Im Wege einer kritischen Rückschau auf die Völker-rechtsgeschichte legt der Vortrag dar, dass ein hohes Niveau an sozialer und globaler Gleichheit eines der probatesten Mittel gegen Großmachtpolitik ist. Daraus konzipiert der Vortrag ein „Völ-kerrecht der Gleichen“ als Alternative zur Großmachtpolitik und diskutiert mögliche Akteure und Instrumente (dritte These).


Zum Referenten
Prof. Dr. Matthias Goldmann, LL.M. (NYU) hat in Würzburg und Fribourg (Schweiz) Rechtswissenschaften studiert. Er arbeitete am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda und erwarb imAnschluss an das zweite juristische Staatsexamen einen LL.M. an der New York University School of Law. Danach war er Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, wo er an der Universität mit einer von Prof. Armin von Bogdandy betreuten Arbeit mit dem Titel „Internationale öffentliche Gewalt. Handlungsformen internationaler Institutionen im Zeitalter der Globalisierung“ promoviert wurde. Forschungsaufenthalte führten ihn u.a. an das Europäische Hochschulinstitut in Florenz, an die University of Cambridge und an die London School of Economics. 2015 erhielt er ein Freigeist-Fellowship der Volkswagen Stiftung. 2016 bis 2021 war er Juniorprofessor an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Ende 2021 hat Matthias Goldmann einen Ruf an die EBS Universität für Wirtschaft und Recht angenommen und ist seither dort Inhaber eines Lehrstuhls für Internationales Recht und im Nebenamt weiterhin Wissenschaftlicher Referent am MPI in Heidelberg. 2025 habilitierte er sich am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe Universität mit einer Schrift mit dem Titel „The Constitution of Capital“ (im Erscheinen bei Oxford University Press). Matthias Goldmann hat zahlreiche Fachbeiträge veröffentlicht und war von 2017 bis 2022 einer der Schriftleiter des German Law Journal. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Recht und die politische Ökonomie des Finanzwesens, die Transformation der Wirtschaftsverfassung sowie die Theorie und Geschichte des Europa- und Völkerrechts, insbesondere deren koloniale Vergangenheit. Der Vortrag hat sein gegenwärtiges Buchprojekt zum Gegenstand.

 

Einige Professuren aus dem Fachbereich sind während der vorlesungsfreien Zeit im Wintersemester 2025 / 2026 in neue Räumlichkeiten umgezogen:

Die Professur Peukert befindet sich jetzt im RuW-Gebäude in den Räumen 2.112 bis 2.116., die Professur Broemel im RuW-Gebäude in den Räumen 3.109  bis 3.111.

Die Professur Langenbucher ist innerhalb des HoF-Gebäudes in die ehemaligen Räume der Professur Broemel im 4. Stock umgezogen, das Sekretariat befindet sich nun in Raum HoF 4.61.

Die Entlastungsprofessuren sind aus dem IKB-Gebäude in die 3. Etage des HoF-Gebäudes umgezogen.

Wir bitten um Beachtung !

 

Ringvorlesung im Sommersemester 2026; Dienstag, 16-18 Uhr, HZ 6, Hörsaalzentrum Campus Westend, erste Veranstaltung am 28.4.2026

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


Menschen sind verschiedensten Einflüssen aus der Umwelt ausgesetzt, die die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigen können. Diese schädlichen Umwelteinflüsse werden nicht zuletzt durch den Klimawandel perspektivisch zunehmen, zum Beispiel durch Extremwetterereignisse wie Dürren und Hitzewellen oder die Verbreitung vektorübertragener Krankheiten. Die WHO bezeichnet den Klimawandel als „die größte Gesundheitsbedrohung für die Menschheit“.
Dieser Konnex von Umwelt und Gesundheit wird bereits seit den Anfängen des Umweltrechts durch das Recht und die Rechtswissenschaft adressiert. Umweltrechtliche Klagen stützten sich zumeist auf die Schutzpflicht für das Recht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG und bewirkten eine zunehmende „Vergesundheitlichung“ des Umweltschutzes. In jüngerer Zeit ist jedoch ein Paradigmenwechsel erkennbar: Es erfolgt eine Erweiterung des zeitlichen, räumlichen und personellen Bezugspunkts des Umwelt- und Klimaschutzes. Damit rückt die Untrennbarkeit der Gesundheit von Mensch und Natur ein erweitertes Gesundheitsverständnis in den Fokus des Rechts, wie es auch im Gesundheitsbegriff der WHO angelegt ist.
Diese Entwicklungen sollen im Rahmen der Tagung aus der Perspektive eines Rechts auf eine gesunde Umwelt näher beleuchtet werden, wofür die gesundheitsrechtliche und die umweltrechtliche Perspektive zusammengeführt werden. Die Tagung wird in Kooperation mit Prof. Dr. Sina Fontana von der Universität Augsburg organisiert.

Den Tagungsflyer mit dem Programm finden Sie unten verlinkt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr. Andrea Kießling