Voraussetzungen für die Erstellung von Empfehlungsschreiben

Empfehlungsschreiben für Stipendienbewerbungen und Auslandsaufenthalte werden bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen gerne erstellt.

Folgende Grundvoraussetzungen sind zu beachten:

  • Bei dem Lehrstuhlinhaber muss ein überdurchschnittlich benoteter Leistungsnachweis (mindestens 10 Punkte) erbracht worden sein.
  • Für Stipendienbewerbungen und stärker nachgefragte Auslandsstudienplätze sollte das Ergebnis der Ersten Juristischen Prüfung bzw. des Durchschnitts der bisher erbrachten Studienleistungen mindestens 10 Punkte betragen. Bei weniger nachgefragten Auslandsstudienplätzen (z.B. im nicht-englischsprachigen Raum) kommen etwas geringere Anforderungen in Betracht; auch hier sollten die Ergebnisse jedoch nicht unter durchschnittlich 8 Punkten liegen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail mit Ihrer Anfrage an das Sekretariat. Der E-Mail fügen Sie bitte bereits alle maßgeblichen Unterlagen bei (Motivation für das jeweilige Stipendien- / Auslandsprogramm, Lebenslauf, Abiturleistungen, Studien- und ggf. Examensleistungen, Vorgaben der jeweiligen Bewerbungsstelle für Empfehlungsschreiben). Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung, ob und ggf. unter welchen weiteren Voraussetzungen Ihrer Anfrage entsprochen werden kann.

Bitte planen Sie für die Erstellung von Empfehlungsschreiben eine ausreichende Vorlaufzeit ein. Anfragen, die nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen, kann leider in der Regel nicht entsprochen werden.