Rechtsgeschichte als Fach des Schwerpunktbereichsstudiums

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Im Schwerpunktbereich 03 "Grundlagen des Rechts" sind die zu den Fundamenten einer als Wissenschaft verstandenen Jurisprudenz gehörenden Fächer zusammengefasst. Sie reflektieren die praktisch-juristische Tätigkeit aus unterschiedlichen Blickwinkeln und bilden dadurch die Basis der primär dogmatisch arbeitenden juristischen Hauptfächer. Diese werden zugleich aber auch um die Perspektive eines konstruktiven und kritischen Beobachters ergänzt. Hierzu bedienen sich die Grundlagenfächer nicht nur der juristischen Methodik im engeren Sinne, sondern erforschen das Recht auch mit den Instrumenten benachbarter Disziplinen, vor allem der Geschichtswissenschaft und der Philosophie. Beide Teilbereiche können im Rahmen des Schwerpunktstudiums beliebig miteinander kombiniert werden.

Die Rechtsgeschichte wird in Frankfurt am Main in einer Dichte und Vielfalt angeboten wie an keiner anderen deutschen Universität. Damit eröffnet das Schwerpunktstudium besonders hier die Chance einer engen Kooperation von Forschung und Lehre, von Studierenden und Dozenten. Studieninhalte orientieren sich daher an den sich im Laufe der Zeit weiterentwickelnden Forschungsschwerpunkten der Professuren. Ein fest vorgegebener Stoffkanon lässt sich deshalb nicht umreißen. Die Themen angebotener Lehrveranstaltungen reichen vom Altertum über die klassische Antike, das Mittelalter und die fühe Neuzeit bis zur Moderne und Zeitgeschichte. Es kann gleichermaßen um internationale und globale Themen gehen, wie um Fragen spezifisch europäischen Zuschnitts oder gar der Regional- und Stadtgeschichte. Sie können den Bereichen der Verfassungs-, Privatrechts- oder Strafrechtsgeschichte entstammen. Justiz- und Wirtschaftsgeschichte können ebenso Gegenstand sein, wie religiöse, politische, ökonomische oder soziale Bedingungen des Rechts.

Studienverlauf

Das Studium des Schwerpunktsbereiches umfasst gem. § 25 Abs. 3 StudPO mindestens 12 Semesterwochenstunden. Das entspricht sechs Lehrveranstaltungen, wovon nach § 25 Abs. 5 StudPO mindestens vier im gewählten Schwerpunktbereich belegt werden müssen. Weitere Veranstaltungen können als sogenanntes "freies Studium" auch aus dem Angebot anderer Schwerpunktbereiche gewählt werden.

Im Grundsatz kann das Schwerpunktstudium gem. § 25 Abs. 2 StudPO erst mit erfolgreich abgeschlossener Zwischenprüfung aufgenommen werden - im Idealfall also nach dem zweiten Semester. Viele Lehrveranstaltungen des Instituts für Rechtsgeschichte sind jedoch auch für Studierende mit noch nicht bestandener Zwischenprüfung geöffnet, sodass ein frühzeitiger Beginn des Schwerpunktstudiums ermöglicht wird.

Studierenden, die im Rahmen des Schwerpunktbereiches 03 "Grundlagen des Rechts" die Rechtsgeschichte vertiefen wollen, wird die Teilnahme an dem regelmäßig von den Frankfurter Rechtshistorikern gemeinsam angebotenen Kolloquium "Einführung in den Schwerpunktbereich Rechtsgeschichte" zu Beginn ihres Schwerpunktstudiums empfohlen. Dieselbe Empfehlung richtet sich auch an Studierende, die im Rahmen ihres "freien Studiums" in die Rechtsgeschichte hineinschnuppern wollen.

In den letzten Jahren konnte allen Wünschen nach einer Zuweisung in den Schwerpunktbereich 03 "Grundlagen des Rechts" entsprochen werden.

Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Prüfung im Schwerpunktbereich geht gem. § 25 Abs. 2 S. 2 HessJAG mit einem Anteil von insgesamt 30 % in die Endnote der Ersten Prüfung ein. Sie setzt sich in Frankfurt am Main gem. § 56 Abs. 5 StudPO aus zwei Elementen zusammen: Zu 60 % aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen und zu 40 % aus der Wissenschaftlichen Hausarbeit (Abschlussarbeit).

Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen müssen gem. § 51 StudPO in vier verschiedenen Lehrveranstaltungen erworben werden. Mindestens drei derselben müssen dem gewählten Schwerpunktbereich entstammen. Mindestens zwei der studienbegleitenden Prüfungsleistungen müssen außerdem in Seminaren erworben werden; die übrigen Prüfungsleistungen steht in der Wahl der Studierenden. Hierfür bieten die Professoren für Rechtsgeschichte jedes Semester ein thematisch breites Spektrum an Veranstaltungen an.

Die wissenschaftliche Hausarbeit gem. § 52 StudPO muss im gewählten Schwerpunktbereich angefertigt werden und auf einer besuchten Lehrveranstaltung beruhen. Sie schließt das Studium der Rechtswissenschaft ab.