Wir laden Sie/Euch herzlich ein, mit
uns über Deutschlands soziale Verpflichtung zu diskutieren.
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (Sozialpakt) verpflichtet Staaten dazu,
diskriminierungsfreien Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Arbeit,
Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben. Seit dem
20. Juli 2023 trat in Deutschland das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt in
Kraft, welches ein Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren sowie ein
Staatenbeschwerdeverfahren beinhaltet. Dies ermöglicht erstmalig, dass
Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, Verstöße gegen
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Rechte) vor dem
UN-Ausschuss anzeigen und bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe und Entschädigung
von Deutschland verlangen können.
Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor
des Instituts für Menschenrechte, ist seit 2017 Mitglied des UN-Ausschusses,
der die Umsetzung des entsprechenden Menschenrechtspakts durch die
Vertragsstaaten überwacht und daher bestens geeignet, um uns über die Bedeutung
und Auswirkungen des Fakultativprotokolls zu informieren.
Der UN-Ausschuss bemängelte 2018 in einem
Staatenberichtsverfahren die Höhe und die Sanktionen der Grundsicherung.
Inwiefern das neue Bürgergeld den Anforderungen aus dem Sozialpakt nun besser
gerecht wird oder zukünftig Individualbeschwerden drohen, wird Andrea
Kießling, Professorin für Öffentliches Recht, Sozial- und
Gesundheitsrecht und Migrationsrecht mit uns besprechen.
Die Veranstaltung findet via Zoom statt. Sie erhalten die
Zugangsdaten am Tag der Veranstaltung nach Anmeldung unter: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdI8-wFXSbvuVKhVDkBQ0SpR1wyOXP7V3dTz3IWoKT7KNdDPw/viewform
Wir sind immer auf der Suche nach Menschen mit guten/sehr guten fremdsprachlichen Kenntnissen, die uns gerne ehrenamtlich in der Beratung als Übersetzer*in unterstützen wollen.
Bei Interesse bitte eine Email an: glc@uni-frankfurt.de
Sie benötigen rechtliche Beratung im Aufenthalts- oder Sozialrecht? Dann kommen Sie in unsere offene Sprechstunde:
Freitags, 10 bis 12 Uhr, auf dem Campus Westend, im ESG-Gebäude Haus 3.
Raum: 3.143 RuW
Studentische Hilfskraft
Postanschrift:
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
RuW-Gebäude PF 12
60629 Frankfurt am Main
Ehemalige Mitarbeiter*innen:
Saskia Maierhof (bis Oktober 2016)
Eva-Bettina Trittmann (bis Juli 2019)
Wiss. Mitarbeiterin & Supervisorin
Jil Ebenig (bis April 2019)
Sebastian Röder (bis März 2020) Wiss. Mitarbeiter & Supervisor