Informationen für Beratungsstellen

Informationen zur Beratung der GLC

Wenn Sie denken, dass Sie unter den Personen, die Sie unterstützen, jemanden haben, der eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere Studierenden gebrauchen könnte, schicken Sie „den Fall“ gern zu uns.

Was ist ein „Fall“ für die GLC?

  • Zunächst einmal gilt, dass wir nur Personen beraten, die Angaben über ihre Identität machen; es macht wenig Sinn, dass unsere Studierenden Personen anonym beraten, da für die meisten Rechtsfragen die persönlichen Verhältnisse (Alter, Nationalität, Familienstand etc.) eine entscheidende Rolle spielen.
  • Es sollte ein Problem auf dem Gebiet des Sozialrechts und/oder des Aufenthaltsrechts (inkl. Sozialversicherungsrecht und Asylbewerberleistungsgesetz) vorliegen; darauf sind unsere Studierenden intensiv vorbereitet. Natürlich lassen sich „Ausflüge“ in benachbarte Gebiete (Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht …) nicht immer vermeiden; der Fall sollte sich nur nicht in erster Linie um solche Fragen drehen.
  • Wir übernehmen nicht die Beratung oder gar Vertretung im Asylverfahren (z.B. Vorbereitung auf das Anhörungsinterview); dafür finden Betroffene Unterstützung bei der Refugees Law Clinic der Uni Gießen.
  • Außerdem sind eilbedürftige Fälle, Fälle in denen die Existenz bedroht ist und gerichtliche Verfahren für unsere Studierenden nicht geeignet; damit wenden sich die Betroffenen besser direkt an eine/n Rechtsanwalt/anwältin.

Wie kontaktieren Sie uns?

  • Nehmen Sie die persönlichen Daten (insb. Name, Geburtstag und –ort, Nationalität, Sprachkenntnisse und – möglichst viele - Kontaktdaten) der Person auf und holen Sie sich deren Zustimmung dazu ein, dass Sie die Daten an uns weitergeben.
  • Dann schicken Sie uns diese Daten zusammen mit einer kurzen Information darüber, worum es der Person geht, und zwar
  • per Mail an: GLC@uni-frankfurt.de

 Wie läuft die Beratung ab?

Wir prüfen vorab, ob der Fall passt. Wenn wir den Fall übernehmen, wird dem/r Klient/in ein Team von 2 studentischen Berater/innen zugeordnet, die sich mit ihm/ihr in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Falls nötig, suchen wir dafür eine/n Sprachhelfer/in (ebenfalls ehrenamtlich). Außerdem suchen wir eine/n Rechtsanwalt/anwältin, der/die für diesen Fall die Supervision im Hintergrund übernimmt. Nach dem Gespräch erstellen die Berater/innen einen Vermerk über den Sachverhalt, begutachten die Rechtslage und empfehlen ein Vorgehen. Diesen Vermerk schicken Sie an ihre/n supervidierende/n Anwalt/Anwältin, der/die dazu ein Feedback gibt. Dieses Feedback wird dann in die weitere Beratung einbezogen, mit dem/r Klient/in wieder Kontakt aufgenommen und das weitere Vorgehen abgesprochen. Zwischen Erstgespräch und weiterem Vorgehen kann also eine Woche oder mehr Zeit verstreichen; unter anderem deshalb sind eilbedürftige und existenzbedrohliche Fälle für unsere Beratung nicht geeignet.

Workshops

Über die Fallberatung hinaus bieten wir für Organisationen und Vereine auch Workshops im Bereich des Migrations-, Asyl- oder Sozialrechts an.

Folgende Workshops liegen bereits konzipiert vor und können auf Anfrage gehalten werden:

  • Einführung in das Asylverfahren und Asylrecht
  • Sozialrecht für Geflüchtete
  • Aufenthaltsbeendigung, Duldung, Abschiebung

Gerne erstellen wir auch tiefergehende Vorträge oder Workshops, die nur spezielle Themenkomplexe umfassen, die auf Ihren Arbeitsbereich abgestimmt sind.

Sollten Sie Interesse an einem Workshop für Ihre Mitarbeiter*innen oder ehrenamtlichen Helfer*innen haben, wenden Sie sich bitte an:

glc@uni-frankfurt.de