FAQs / Häufige Fragen zu Auslandsaufenthalten

  1. Wann sollte ich ins Ausland gehen? Es gibt keine zwingenden Vorgaben für den Zeitpunkt eines Auslandssemesters, allerdings lautet die grundsätzliche Empfehlung, nach bestandener Zwischenprüfung zu gehen. Es sollte je nach Vorhaben außerdem eine Vorbereitungszeit von einem bis anderthalb Jahren eingeplant werden.
  2. Wie stehen meine Chancen einen Platz zu bekommen? Ein Platz an einer bestimmten Wunschuniversität kann nicht garantiert werden, trotzdem erhalten über 90% aller Bewerber trotz strenger Auswahlkriterien eine positive Rückmeldung. Die Auswahlkriterien sind grundsätzlich: - Bisherige Studienleistungen
    - Sprachkenntnisse
    - Abiturnote
    - Gesellschaftliches und soziales Engagement
    - Gesamteindruck der Bewerbung
  3. Bis wann muss ich mich bewerben? Die Frist zur Bewerbung um einen Erasmus Studienplatz ist jährlich der 1. Februar. Die Fristen für Studienplätze in Japan und China (PDF) können direkt den jeweiligen Seiten der Programme entnommen werden.
  4. Können Sie mir ein Transcript für eine Auslandsbewerbung erstellen? Gerne erstellen wir Ihnen ein academic transcript. Hierfür müssten Sie die Transcriptvorlage ausfüllen; diese, sowie eine Übersetzungshilfe, finden Sie unter Transcripts. Bitte senden Sie das ausgefüllte Transcript sowie Ihre Leistungsnachweise an das Auslandsbüro zu.
  5. Entstehen mir durch das Auslandsstudium Nachteile für meinen Freischuss? Nein, die Auslands-und Erasmussemester werden als Freisemester nicht auf den Freischuss angerechnet, wenn die Voraussetzungen des § 21 Abs.1 S.4 JAG erfüllt sind: "Ein Studium der Rechtswissenschaft im Ausland bleibt bei der Berechnung der Semesterzahl nach Satz 1 im Umfang von bis zu zwei Semestern unberücksichtigt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während dieses Studiums nachweislich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen besucht und mindestens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben hat". Eine verbindliche Auskunft kann im Einzelfall aber nur über das JPA Hessen erfolgen.
  6. Kann ich während des laufenden Auslandssemesters meinen Aufenthalt noch verlängern? Verlängerungen von einem auf zwei Semester sind nach Absprache grundsätzlich möglich, wenn für das zu verlängernde Semester noch freie Plätze verfügbar sind.
  7. Kann ich mir mein Auslandssemester auch selbst organisieren? Natürlich kann das Auslandssemester als sog. Free Mover auch selbst organisiert und geplant werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass durch eventuell anfallende Studiengebühren die finanzielle Belastung deutlich höher sein kann, als bei der Teilnahme an einem Erasmus oder Austauschprogramm. Diese Programme beinhalten in den meisten Fällen einen Erlass der Studiengebühren sowie umfassende Hilfestellung bei der Bewerbung und des Aufenthalts.
  8. Kann ich auch ein Auslandspraktikum machen?
    Ja, das ist grundsätzlich möglich. Da es sich bei einem Auslandspraktikum um eine Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung handelt, ist für die Frage bezüglich der Anerkennung des Auslandspraktikums das Landesjustizprüfungsamt zuständig.