Die aktuelle Prüfungsordnung ist die Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung vom 10. Febr. 2010, zuletzt geändert am 17. Juli 2013, unter der Berücksichtigung der Änderung vom 05. Februar 2014.
Die Prüfungsämter des Fachbereichs sind zuständig für die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichs-prüfung sowie für die Nebenfachprüfung.
Sie verwalten zentral auch die Studienleistungen der Hauptfachstudierenden.
Die Prüfungsämter befinden sich auf dem Campus Westend im Gebäude Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (RuW), 1. OG im Südturm, Räume 1.142, 1.143 und 1.104. Der Zugang erfolgt über die Holztür links neben Raum 1.301 im mittleren Bereich des Gebäudes.
Für was ist ein persönlicher Termin erforderlich und für was nicht:
Hauptfach Rechtswissenschaft
1. Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung (per Email),
2. Zwischenprüfungszeugnis (wird auf Antrag per Email auf dem Postweg versandt),
3. Vorlage von Originalzeugnissen/-Leistungsnachweisen (nach Terminvereinbarung),
4. Wahl des Schwerpunktbereiches (per Post oder Briefkasten im 1. OG),
5. Leistungsnachweis zur Vorlage beim JPA (Pflichtfachprüfung) (bitte online beantragen),
6. Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung (per Post oder Briefkasten),
7. Abgabe der Wissenschaftlichen Hausarbeit (per Post oder nach Terminvereinbarung).
8. Das Schwerpunktbereichszeugnis wird per Post versandt.
Nebenfach Rechtswissenschaft
1. Zulassung zur Nebenfachprüfung (Kernfachwahl) (per Post oder Briefkasten im 1. OG),
2. Prüfungsanmeldung (per QIS bzw. Email oder Briefkasten im 1. OG).
Diplom-Jurist*in
1. Antrag (per Post oder Briefkasten im 1. OG bzw. nach Terminvereinbarung).
2. Die Urkunde wird per Post versandt.
Der Briefkasten befindet sich im 1. OG neben der Holztür zum Prüfungsamt. Es handelt sich hierbei um keinen Fristenbriefkasten. Daher hier bitte keine Unterlagen einwerfen, die fristgerecht einzureichen sind wie z.B. Wissenschaftliche Hausarbeiten. Bitte auch keine Haus- oder Seminararbeiten einwerfen, da diese bei den Veranstalter*innen abzugeben sind.
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