Aufbau des Nebenfachstudiums Rechtswissenschaft
Das Nebenfachstudium Rechtswissenschaft ist vier-semestrig angelegt. Es muss ein Kernfach gewählt werden: Grundlagen des Rechts, Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht. Die Kernfächer Grundlagen des Rechts, Strafrecht und Öffentliches Recht setzten sich aus vier Modulen zusammen, von denen jedes auf ein Semester angelegt ist und mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Das Kernfach Zivilrecht setzt sich nur aus drei Modulen zusammen, von denen Modul 1 auf zwei Semester angelegt ist und Modul 3 zwei Prüfungen vorsieht. Die Prüfungsformen sind Klausuren, Hausarbeiten oder Seminararbeiten.
Wahl des Kernfaches
Das Kernfach wird zusammen mit der Beantragung der Zulassung zur Nebenfachprüfung beantragt. Hilfe bei der Wahl des Kernfaches erhalten Sie in der Studienberatung des Fachbereichs.
Anmeldung der Prüfungsleistungen
Sie haben sich zu jeder Prüfungsleistung (auch der Seminararbeit und auch zum Wiederholungsversuch) fristgerecht anzumelden.
Klausuren:
Anmeldung: bis spätestens 1 Woche vorher
Abmeldung: bis 1 Tag vor der Klausur (Öffnungszeiten des Prüfungsamtes beachten!)
Hausarbeiten:
Anmeldung: Kernfach Grundlagen des Rechts, Modul 1: bis 1 Woche vor Ausgabe des Themas
Andere Hausarbeiten: 15. März bzw- 15. August
Abmeldung: Kernfach Grundlagen des Rechts, Modul 1: bis Ende der ersten Woche nach Ausgabe
Andere Hausarbeiten: bis 31. März bzw. 30. September
Seminararbeiten:
Die Themen zu Seminararbeiten werden in der Regel bei der Vorbesprechung am Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters vergeben. Die Anmeldung für Seminararbeiten hat dann bis spätestens 14 Tage nach Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters zu erfolgen. Erfolgt die Ausgabe des Themas der Seminararbeit zu einem späteren Zeitpunkt, muss die Anmeldung bis 14 Tage nach Ausgabe des Themas erfolgen.
Die Termine der Klausuren, der Ausgaben der Hausarbeitsthemen und der Vorbesprechungen der Seminare finden Sie hier und auf den Internetseiten der Veranstalter/innen.
Sie können jede Prüfungsleistung zweimal wiederholen. Ein Modul und damit die Nebenfachprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie jede der Prüfungsleistungen, mit der Sie die Modulabschlussprüfung erwerben können, auch im jeweils dritten Versuch nicht bestanden haben.
Kann z.B. ein Modul durch das Bestehen einer Klausur oder durch das Bestehen einer Hausarbeit erfolgreich absolviert werden, stehen Ihnen sechs Prüfungsversuche, jeweils drei bei der Klausur und drei bei der Hausarbeit, zur Verfügung. Kann das Modul aber nur durch eine einzelne Prüfung erfolgreich absolviert werden (z.B. Klausur in der Veranstaltung "Verfassungsrecht I" im Modul 1 des Kernfaches Öffentliches Recht), dann haben Sie nur drei Versuche.