Aufbaustudiengang Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht LL.M. Eur.

Dieser Aufbaustudiengang wurde mit Erlass des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst genehmigt. Es handelt sich um einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang, der mit der Verleihung des Grades eines "Magister oder einer Magistra des Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts" (LL.M. Eur.) abschließt. Durch den Erwerb des Magistergrades weisen die Teilnehmer*innen nach, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts vertieft und ein Rechtsgebiet aus diesem Bereich intensiv bearbeitet haben (§ 3 der Ordnung).  Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Aufbaustudiengang sind entweder der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen für die erste juristische Staatsprüfung in Hessen, wobei die für die Zulassung erforderlichen Leistungsnachweise mit durchschnittlich mindestens 10 Punkten abgeschlossen sein müssen, oder eine mit mindestens der Note "vollbefriedigend" bestandene erste juristische Staatsprüfung. Bewerberinnen und Bewerber sollten zudem mindestens ein Semester im Ausland an einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich studiert oder an dem „DUDF“-Programm (Diplôme Universitaire de Droit Français) teilgenommen haben. Näheres regelt § 5 der Ordnung.

Zur näheren Information kann die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung vom 25. Mai 2005 hier im RTF-Format und hier im PDF-Format  heruntergeladen werden. Für Fragen und Informationen steht Ihnen Frau Süß (Suess@jur.uni-frankfurt.de) gerne zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren

Bitte bewerben Sie sich ab dem 1. Juni bis 15. Juli 2023 über das Hochschulportal HIS-in-One https://goethe-campus.uni-frankfurt.de

Dazu müssen sie sich über eine gültige E-Mail-Adresse verifizieren. Im Anschluss erhalten sie einen Account mit Benutzernamen und Passwort. Nach Abschluss des Verfahrens können Sie sich einen Bewerbungsbogen für Ihre Unterlagen ausdrucken. 

Schicken Sie bitte anschließend ein formloses Bewerbungsschreiben mit Bewerbernummer zusammen mit folgenden Unterlagen im Anhang einer E-Mail als EINE pdf-Datei an Frau Marion Süß, suess@jur.uni-frankfurt.de:

  • Studienabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht in beglaubigter Kopie oder Nachweis der Zulassungsvoraussetzung für die erste juristische Staatsprüfung, wobei sämtliche Leistungen mit durchschnittlich mindestens 10 Punkten abgeschlossen sein müssen.
  • Nachweis über ausreichende Fremdsprachenkenntnisse in mindestens einer Fremdsprache (z.B. Auslandssemester an einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich)
  • Name der Studienbetreuerin oder des Studienbetreuers
  • Lebenslauf

Es wird dann geprüft, ob Ihre Bewerbung den formalen und fachlichen Anforderungen für den Studiengang entspricht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie postalisch über die Zulassung informiert. Der Bescheid ist zusätzlich auch online über das Hochschulportal abrufbar. Wenn die formalen und fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie postalisch einen Ablehnungsbescheid.

Bei Zulassung überweisen Sie dann den Semesterbeitrag und immatrikulieren sich anschließend online über das Hochschulportal. Anschließend schicken Sie den unterschriebenen Immatrikulationsantrag an die Universität.

Bewerbungsschluss

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis 31. Juli eines Jahres im Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaft eingegangen sein! Kopien Ihrer Unterlagen müssen unbedingt beglaubigt sein, damit sie berücksichtigt werden können!

Kontakt

Universität Frankfurt
Fachbereich Rechtswissenschaft
Dekanat / Raum RuW 1.137
Frau Süß
Theodor-W.Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main

Tel. 069/798-34210 (Dienstag, Donnerstag und Freitag 9-17 Uhr)

Fax: 069/798-34530
Mail: Suess@jur.uni-frankfurt.de