Zum Verfassungsrecht I (Staatsorganisationsrecht) im Sommersemester 2026 haben wir einen OLAT-Kurs. Dort finden Sie zum Einstieg unsere Handreichung und später alle weiteren Informationen und Unterlagen zur Vorlesung und zu den Tutorien.
Die Ausgabe der Hausarbeit VerfR II erfolgt am Freitag, den 20.02., in der entsprechenden OLAT-Veranstaltung: https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/25755615232. Dort werden auch alle erforderlichen Informationen zur Bearbeitung und zur Abgabe zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie noch nicht in die Veranstaltung eingetragen sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Julian Siefert (siefert@jur.uni-frankfurt.de).
Im Sommersemester 2026 bietet Frau Professorin Britz im Schwerpunktbereich "Verfassung, Verwaltung, Regulierung" das Kolloquium "Klassiker der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" an. In diesem werden ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zu Meilensteinen der Grundrechtsentwicklung geworden sind, intensiv analysiert und diskutiert. Das aus dem Pflichtfachstudium bekannte Wissen soll ausgebaut und ein tieferes Verständnis von judikativer Verfassungsentwicklung erworben werden.
Die Liste der im Kolloquium behandelten Entscheidungen wird mit Leitfragen zu den Entscheidungen zuvor bekannt gegeben. Die Entscheidungen müssen vorab gelesen und anhand der Leitfragen vorbereitet werden.
Voraussetzung für den Scheinerwerb ist die vollständige Teilnahme und Beteiligung am Kolloquium und die erfolgreiche Teilnahme an der dreistündigen Klausur am 21. Juli 2026.
Aufgrund der großen Nachfrage können sich ab jetzt nur noch Studierende des Schwerpunktbereichs 4 für das Kolloquium anmelden. Die Teilnahme an dem Kolloquium wird insbesondere Studierenden empfohlen, die später ein Seminar zum Verfassungsrecht bei Frau Prof. Britz belegen wollen. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an doenges@jur.uni-frankfurt.de bis zum 22.06.2026.
Link zur Veranstaltung auf OLAT
Professorin Britz wird am 28. Mai im Rahmen der an der Goethe-Universität stattfindenden Tagung "Umwelt und Gesundheit – Vom Gesundheitsschutz durch Umweltrecht zum Recht auf eine gesunde Umwelt" einen Vortrag zum Thema "Von der auf Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gestützten Schutzpflicht über die 'intertemporale Freiheitssicherung' zum Recht auf eine gesunde Umwelt?" halten.
Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier.
Professorin Britz untersucht in ihrem gerade erschienenen Buch "Außerjuridisches in Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts" die Tatsachendimension verfassungsgerichtlicher Maßstabsbildung.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Gemeinsam mit RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert und seinen Studierenden veranstaltete Professorin Britz in Karlsruhe ein dreitägiges Seminar zum Thema „Freiheitsrechte“. Die Studierenden setzten sich dabei intensiv mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie mit einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur auseinander. Den Höhepunkt des Seminars bildete eine Führung durch das Bundesverfassungsgericht, bei der die Gruppe das Gericht näher kennenlernen konnte.

Am 26.Februar findet an der Goethe-Universität Frankfurt ein Workshop von ICON-S Deutschland zum Thema "Aktionsfähigkeit und Verantwortung" statt, an dessen drittem Panel ("Zurück zum Normenfundament: (Über-)Konstitutionalisierung von Staatsaufgaben?") Gabriele Britz teilnimmt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von ICON-S Deutschland.
Vom 12.–14. Februar veranstaltet Professorin Britz gemeinsam mit RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifertein Seminar zum Thema "Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" in Karlsruhe.
Im Rahmen der Vortragsreihe "Verfassungstheoretischen Gespräche BO/BN" hat Professorin Britz am 29. Januar im Juridicum der Universität Bonn einen Vortrag zum Thema "„gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ des Nationalsozialismus für das Grundgesetz" gehalten.
Link zum Vortragsmanuskript
Im Rahmen des Workshops „Parity and Law“ hat Prof. Dr. Gabriele Britz am 12. Dezember 2025 im Panel „On Legal Reasoning and Legal Balancing“ einen Vortrag gehalten. Der Workshop fand am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg statt und widmete sich grundlegenden Fragen normativer Vergleichbarkeit im Recht. Im Mittelpunkt standen insbesondere Herausforderungen und Grenzen rechtlicher Abwägungsentscheidungen.
Frau Professorin Britz hat am 8. Dezember vor den Stipendiaten der Hans-Böckler-Stiftung zum Thema „Reichweite der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie“ ein Referat gehalten.

Professorin Gabriele Britz hat am 12. November 2025 einen Vortrag zum Thema "Nationalsozialismus als verfassungsrechtliches Argument – Interpretationen durch das Bundesverfassungsgericht" am Fritz Bauer Institut gehalten
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Fritz Bauer Instituts.
Das Land Hessen fördert den Forschungsverbund "DemoReg" mit 3,1 Millionen Euro. Ziel des Verbundes ist der langfristige Aufbau von Strukturen zur Demokratieförderung. Die Abkürzung „DemoReg“ steht für „Herausforderungen der Demokratie in Zeiten ihrer Regression: Zeiten, Räume und Diskurse“. Beteiligt sind die Philipps-Universität Marburg und die Goethe-Universität Frankfurt (Verbundkoordination), außerdem die Universität Kassel, die Technische Universität Darmstadt, die Frankfurt University of Applied Sciences, die Hochschule Darmstadt, das Institut für Sozialforschung Frankfurt am Main, das Sigmund-Freud-Institut Frankfurt am Main sowie das Demokratiezentrum Hessen.
Für den Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität ist Prof. Dr. Gabriele Britz an dem Teilprojekt „Demokratie zwischen Verteidigung und Zukunftsoffenheit“ beteiligt.
Zur Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Frau Professorin Britz veranstaltete am 28. Januar um 18 Uhr (s.t.) in HZ 1 am Campus Westend eine Diskussion über die jüngste Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Die Veranstaltung richtete sich vorrangig an die Studierenden der Vorlesung Verfassungsrecht I.
Im Rahmen der Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung "Der Berliner Jahresrückblick – das Karlsruher Gerichtsjahr 2024" nahm Prof. Dr. Gabriele Britz am Panel "Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter und das Elterngrundrecht – Familienrecht im Wandel? – Zum Urteil des Ersten Senats vom 9. April 2024 – 1 BvR 2017/21 – (Vaterschaftsanfechtung)" teil.
Der Präsident der Goethe-Universität Frankfurt hat Prof. Dr. Gabriele Britz zum 1. April 2025 für fünf Jahre zur JQYA Direktorin bestellt.
Ziel der JQYA als unabhängige Junge Akademie an der Goethe-Universität ist es, herausragende und international ausgewiesene Early Career Researchers auf ihrem Weg zur wissenschaftlichen Unabhängigkeit zu unterstützen sowie den interdisziplinären Diskurs zu fördern.

Auf Initiative der IRZ und des OSZE-Programmbüros Astana hat Prof. Dr. Gabriele Britz gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Jan Dönges im Verfassungsgericht von Kasachstan in Astana an einer Arbeitssitzung zu Fragen der Verfassungsbeschwerde teilgenommen und zum Thema "Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde" vorgetragen.
Vom 26.–28. November 2024 hat die von der IRZ veranstaltete Regionalkonferenz der Verfassungsgerichte zum Thema "Stärkung des menschenrechtlichen Rechtsschutzes im Umwelt- und Klimaschutz durch die Verfassungsgerichte" stattgefunden. Prof. Dr. Gabriele Britz hat in diesem Rahmen zu "Ökologische Zukunftssicherung von Menschenrechten" vorgetragen.
Prof. Dr. Gabriele Britz hat am 5. Deutsch-Japanischen Verfassungsgespräch 2024 in Hiroshima teilgenommen und zum Thema "Verfassungsgerichtsbarkeit und nicht-juridische Erkenntnisse" vorgetragen.
PDF des Gastbeitrags
Frau Prof. Dr. Gabriele Britz hat am 20. Juli im Rahmen des Symposiums "Verwaltung der Klimakrise – Die Vermessung des Klimaverwaltungsrechts" anlässlich des 60. Geburtstags von Prof. Dr. Martin Burgi zum Thema "Die Rolle der Gerichte" einen Vortrag gehalten.
Prof. Dr. Gabriele Britz hat im Rahmen der Konferenz "Conceptions of data protection and privacy" vom 11.–12. Juli des MPI-CSL in Freiburg zum Thema "Data Protection in German Constitutional Law" vorgetragen.
vom 8.–9. Juli fand in Karlsruhe das gemeinsame Seminar zum Thema "Politische Neutralitätspflichten des Staates im Spiegel verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung" statt.
PDF des Redemanuskriptes
Frau Prof. Dr. Gabriele Britz hat an der Konferenz "A Playbook for Reinstating the
Rule of Law" in Freiburg vom 20.–21. Juni teilgenommen und zum Thema "Legal Culture and Communication" vorgetragen.
Frau Prof. Dr. Gabriele Britz hat an der Vortragsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), der Neuen Richter:innen Vereinigung (NRV) und des SPD-Unterbezirk Frankfurt zum Thema "Stabilität des demokratischen Verfassungsstaats" anlässlich des 75jährigen Jubiläums des Grundgesetzes am 21. Mai 2024 in Frankfurt am Main vorgetragen.
Unter dem Titel "Wer schützt die Verfassung" haben das Ministerium der Justiz und die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund Expertinnen und Experten aus Justiz, Wissenschaft und Politik zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Frau Prof. Dr. Gabriele Britz hat in diesem Rahmen einen Vortrag zu "Die schwache Gewalt – Wie schutzbedürftig ist die Verfassungsgerichtsbarkeit und wie kann sie geschützt werden?“ gehalten.
Frau Prof. Dr. Gabriele Britz hat im Rahmen des zweitägigen Symposiums "Über Recht sprechen – Rechtskommunikation im offenen Verfassungsstaat" einen Vortrag zum Thema "Grenzen der Kommunikation über Recht" gehalten.
PDF des Interviews vom 12.02.2024, JuS 3/2024
Vom 8.–9. Feburar fand in Berlin die Konferenz "Constitutional Challenges – Judging under Pressure" statt. Frau Prof. Dr. Gabriele Britz hat im Panel "The Climate Crisis" zum Thema "Overcoming Democratic Short-termism through Constitutional Law? – The Difficulty of making the Constitutional Veto work in Climate Protection Cases" vorgetragen.
PDF des Gastbeitrags