​Lehrveranstaltungen

​Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2025/26

​Vorlesung und Übung: Verfassungsrecht II (Grundrechte)

Zeit und Ort
Montags, 10:15-12:00 Uhr, und donnerstags, 8:30–10:00 Uhr, jeweils im Hörsaalzentrum HZ 3

Beginn13. Oktober 2025, 10 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3 (bis 05.02.2026)

Leistungsnachweis     Klausur und Hausarbeit
ProbeklausurZeit und Ort:                             18.12.2025
Besprechung und Rückgabe:   15.01.2025

AbschlussklausurZeit und Ort:                             18.02.2026 (HZ 1 und 3)
Besprechung und Rückgabe:   

ProgrammIn Fortsetzung der Vorlesung Verfassungsrecht I werden die allgemeinen Grundrechtslehren, die Einzelgrundrechte im Überblick und das Verfassungsprozessrecht mit der Verfassungsbeschwerde als Schwerpunkt behandelt bzw. vertieft werden

Weitere Informationen finden Sie auf OLAT.

Seminar: Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Leistungsnachweis : Seminararbeit mit einem Umfang von max. 34.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen (ohne Fußnoten); mündliche Präsentation der Gliederung und zentraler Thesen.

Zeit und Ort:

Vorbesprechung Dienstag, 22.07.2025 um 13 Uhr s.t., Raum RuW 3.103

Seminar 12.–14.02.2026 in Karlsruhe

Mündliche Präsentation 16.12.2025 von 14–18 Uhr in Frankfurt

Abgabe der Seminararbeit:  bis zum 11.02.2026

Die Veranstaltung wird in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben. Das Seminar wird gemeinsam mit Herrn RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert, Humboldt Universität zu Berlin, und dessen Studierenden durchgeführt.

Programm: Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes sind wesentliches Element der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Konkrete Gestalt gewinnen sie vor allem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Unter den institutionellen Bedingungen des Grundgesetzes prägen die Grundrechtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungswirklichkeit maßgeblich mit.

Weitere Informationen auf OLAT.

​Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2025

​Vorlesung und Übung: Verfassungsrecht I (Staatsorganisation)

Zeit und Ort
jeweils montags, 10-13 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3

Beginn28. April 2025, 10 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3 (bis 14.07.2025)

Leistungsnachweis     Klausur (Anfängerschein im Öffentlichen Recht)

ProbeklausurZeit und Ort:                             18.06.2025 von 16–19 Uhr in HZ 1
Besprechung und Rückgabe:   30.06.2025 um 14 Uhr in HZ 1

Abschlussklausur23.07.2025 10–13 Uhr

ProgrammDie Veranstaltung führt in das Öffentliche Recht ein. Sie behandelt die Grundfragen des Verfassungsrechts mit dem Schwerpunkt auf dem Staatsorganisationsrecht und den Grundprinzipien der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Organisation und Funktion der Verfassungsorgane).

Weitere Informationen finden Sie auf OLAT.

​Vorlesung: Verfassungsrecht III (Internationale Bezüge des Verfassungsrechts)

Zeit und Ort
jeweils montags, 14-16 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 1 (Vorlesung geht bis zum 02.06.25!)


Beginn28. April 2025, 14 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 1 (bis 02.05.2025)

Programm      Die Vorlesung behandelt die zum Pflichtstoff der juristischen Ausbildung zählenden Bezüge des deutschen Verfassungsrechts zum Völkerrecht und zum Recht der Europäischen Union. Das umfasst die Aufgabenverteilung zwischen Parlament und Regierung in der auswärtigen Gewalt, die innerstaatliche Geltung völkerrechtlicher Verträge (Art. 59 II, 32 GG) und der allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art. 25 GG), die besondere Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Voraussetzungen und Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 23, 24 GG), die Geltung und Anwendung des Rechts der Europäischen Union im innerstaatlichen Bereich, insbesondere das Verhältnis nationaler und europäischer Grundrechte einschließlich gerichtlicher Kontrolle durch BVerfG, EuGH und EGMR sowie Fragen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr.

Weitere Informationen finden Sie auf OLAT.

Seminar: Rechtsprechung im Verfassungsgefüge des GG: Funktionen der Fachgerichtsbarkeit im Spiegel der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Leistungsnachweis : Seminararbeit mit einem Umfang von max. 34.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen (ohne Fußnoten); mündliche Präsentation der Gliederung und zentraler Thesen.

Zeit und Ort:

Vorbesprechung : Montag, 27.01.2025, 16 Uhr s.t. in RuW 3.102

Seminar 14.–16.07.2025 in Karlsruhe

Mündliche Präsentation 07.07.2025, 16 s.t. bis 20 Uhr in Frankfurt

Abgabe der Seminararbeit:   nach dem Seminar: bis 15.8.2025

Die Veranstaltung wird in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben. Das Seminar wird gemeinsam mit Herrn RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert, Humboldt Universität zu Berlin, und dessen Studierenden durchgeführt.

Programm : Gerichte sind die Organe des Rechtsstaats. Idealtypisch entscheiden sie auf besondere Weise: maßstabsgebunden, rational, neutral. Sie sorgen im Einzelfall und darüber hinaus dafür, dass aus Rechtsvorschriften konkrete Normen werden und tragen zur Durchsetzung des Rechts bei. Mit dem Bundesverfassungsgericht teilen sie die Aufgabe der Verfassungsinterpretation und ihrer Anwendung. Sie garantieren rechtsförmige Streitentscheidung zwischen Privaten, kompensieren Machtungleichheit und rechtfertigen das Gewaltmonopol des Staates. Nicht zuletzt sichern sie die Rechtsbindung des Staates. Dabei agieren sie nicht ohne Spannung zu den anderen Staatsfunktionen: zur Gesetzgebung, die demokratisch maximal legitimiert die grundlegenden Gestaltungsentscheidungen trifft, wie auch zu der detailgestaltenden Verwaltung. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Jahrzehnte die verfassungsrechtlichen Fragen der Funktion von Fachgerichtsbarkeit im Verfassungsgefüge intensiv ausgeleuchtet.

Weitere Informationen auf OLAT.


​Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25

​Vorlesung und Übung: Verfassungsrecht I (Staatsorganisation)

Zeit und Ort
jeweils montags, 8.30-11 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 1

Beginn14. Oktober 2024, 8 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 1 (bis 03.02.2025)

Leistungsnachweis Klausur (Anfängerschein im Öffentlichen Recht)

ProgrammDie Veranstaltung führt in das Öffentliche Recht ein. Sie behandelt die Grundfragen des Verfassungsrechts mit dem Schwerpunkt auf dem Staatsorganisationsrecht und den Grundprinzipien der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Organisation und Funktion der Verfassungsorgane).

Weitere Informationen finden Sie auf OLAT.

Klausurenkurs: Klausur im Öffentlichen Recht

1. Klausur
Zeit und Ort: 08.11.2024, HZ 1 und online, 13.30 -18 Uhr
Besprechung: 19.11.2024, HZ 3, 16-18 Uhr
2. Klausur
Zeit und Ort: 20.12.2024, HZ 1 und online, 13.30 -18 Uhr
Besprechung: 21.01.2025, HZ 3, 16-18 Uhr

​ Blockseminar: „Entwicklungslinien in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Meinungsfreiheit“

Zeit und Ort: 11.-13.02.2025
Die Veranstaltung wird in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. 
Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben. Das Seminar wird gemeinsam mit Herrn RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert, Humboldt Universität zu Berlin, und dessen Studierenden durchgeführt.

Vorbesprechung: 15.10.2024, 18-20 Uhr, RuW 1.101
Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung) 
Leistungsnachweis:    Seminararbeit

Programm:    Der Meinungsfreiheit räumt das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung seit Beginn einen besonderen Stellenwert ein: Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sei als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung sei es schlechthin konstituierend, denn es ermögliche erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es sei in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt (Lüth-Urteil). Das Bundesverfassungsgericht hat den verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit nach und nach genauer konturiert und hat dessen Verhältnis zu anderen Grundrechten und verfassungsrechtlichen Belangen, insbesondere zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht rechtsdogmatisch entfaltet. Die Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit und verwandten Grundrechten wie der Pressefreiheit, Kunstfreiheit oder auch Versammlungsfreiheit schien lange von immer weiter zunehmender rechtsstaatlicher Liberalität geprägt. Der Einfluss europäischen Rechts, zunehmende Sorgen vor Volksverhetzung, die Veränderung von Kommunikationsbedingungen durch Internetkommunikation einschließlich dort erfolgender Hassrede und deren Auswirkungen auch auf politische Betätigungsoptionen fordern die liberale Entwicklung heraus. Im Seminar soll auch die Frage beantwortet werden, in welcher Weise sich dies in der Rechtsprechung des BVerfG niederschlägt.


Weitere Informationen finden Sie auf OLAT.