| Zeit und Ort | Montags, 10:15-12:00 Uhr, und donnerstags, 8:30–10:00 Uhr, jeweils im Hörsaalzentrum HZ 3 |
| Beginn | 13. Oktober 2025, 10 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3 (bis 05.02.2026) |
| Leistungsnachweis | Klausur und Hausarbeit |
| Probeklausur | Zeit und Ort: 18.12.2025 Besprechung und Rückgabe: 15.01.2025 |
| Abschlussklausur | Zeit und Ort: 18.02.2026 (HZ 1 und 3) Besprechung und Rückgabe: |
| Programm | In Fortsetzung der Vorlesung Verfassungsrecht I werden die allgemeinen Grundrechtslehren, die Einzelgrundrechte im Überblick und das Verfassungsprozessrecht mit der Verfassungsbeschwerde als Schwerpunkt behandelt bzw. vertieft werden |
Weitere Informationen finden Sie auf OLAT.
Leistungsnachweis : Seminararbeit mit einem Umfang von max. 34.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen (ohne Fußnoten); mündliche Präsentation der Gliederung und zentraler Thesen.
Zeit und Ort:
Vorbesprechung : Dienstag, 22.07.2025 um 13 Uhr s.t., Raum RuW 3.103
Seminar : 12.–14.02.2026 in Karlsruhe
Mündliche Präsentation : 16.12.2025 von 14–18 Uhr in Frankfurt
Abgabe der Seminararbeit: bis zum 11.02.2026
Die Veranstaltung wird in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben. Das Seminar wird gemeinsam mit Herrn RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert, Humboldt Universität zu Berlin, und dessen Studierenden durchgeführt.
Programm: Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes sind wesentliches Element der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Konkrete Gestalt gewinnen sie vor allem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Unter den institutionellen Bedingungen des Grundgesetzes prägen die Grundrechtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungswirklichkeit maßgeblich mit.
Weitere Informationen auf OLAT.
| Zeit und Ort | jeweils montags, 10-13 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3 |
| Beginn | 28. April 2025, 10 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3 (bis 14.07.2025) |
| Leistungsnachweis | Klausur (Anfängerschein im Öffentlichen Recht) |
| Probeklausur | Zeit und Ort: 18.06.2025 von 16–19 Uhr in HZ 1 Besprechung und Rückgabe: 30.06.2025 um 14 Uhr in HZ 1 |
| Abschlussklausur | 23.07.2025 10–13 Uhr |
| Programm | Die Veranstaltung führt in das Öffentliche Recht ein. Sie behandelt die Grundfragen des Verfassungsrechts mit dem Schwerpunkt auf dem Staatsorganisationsrecht und den Grundprinzipien der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Organisation und Funktion der Verfassungsorgane). |
Weitere Informationen finden Sie auf OLAT.
| Zeit und Ort | jeweils montags, 14-16 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 1 (Vorlesung geht bis zum 02.06.25!) |
| Beginn | 28. April 2025, 14 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 1 (bis 02.05.2025) |
| Programm | Die Vorlesung behandelt die zum Pflichtstoff der juristischen Ausbildung zählenden Bezüge des deutschen Verfassungsrechts zum Völkerrecht und zum Recht der Europäischen Union. Das umfasst die Aufgabenverteilung zwischen Parlament und Regierung in der auswärtigen Gewalt, die innerstaatliche Geltung völkerrechtlicher Verträge (Art. 59 II, 32 GG) und der allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art. 25 GG), die besondere Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Voraussetzungen und Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 23, 24 GG), die Geltung und Anwendung des Rechts der Europäischen Union im innerstaatlichen Bereich, insbesondere das Verhältnis nationaler und europäischer Grundrechte einschließlich gerichtlicher Kontrolle durch BVerfG, EuGH und EGMR sowie Fragen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. |
Weitere Informationen finden Sie auf OLAT.
Leistungsnachweis : Seminararbeit mit einem Umfang von max. 34.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen (ohne Fußnoten); mündliche Präsentation der Gliederung und zentraler Thesen.
Zeit und Ort:
Vorbesprechung : Montag, 27.01.2025, 16 Uhr s.t. in RuW 3.102
Seminar : 14.–16.07.2025 in Karlsruhe
Mündliche Präsentation : 07.07.2025, 16 s.t. bis 20 Uhr in Frankfurt
Abgabe der Seminararbeit: nach dem Seminar: bis 15.8.2025
Die Veranstaltung wird in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben. Das Seminar wird gemeinsam mit Herrn RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert, Humboldt Universität zu Berlin, und dessen Studierenden durchgeführt.
Programm
: Gerichte sind
die Organe des Rechtsstaats. Idealtypisch entscheiden sie
auf besondere Weise: maßstabsgebunden, rational, neutral. Sie sorgen
im Einzelfall und darüber hinaus dafür, dass aus Rechtsvorschriften
konkrete Normen werden und tragen zur Durchsetzung des Rechts bei.
Mit dem Bundesverfassungsgericht teilen sie die Aufgabe der
Verfassungsinterpretation und ihrer Anwendung. Sie garantieren
rechtsförmige Streitentscheidung zwischen Privaten, kompensieren
Machtungleichheit und rechtfertigen das Gewaltmonopol des Staates.
Nicht zuletzt sichern sie die Rechtsbindung des Staates. Dabei
agieren sie nicht ohne Spannung zu den anderen Staatsfunktionen: zur
Gesetzgebung, die demokratisch maximal legitimiert die grundlegenden
Gestaltungsentscheidungen trifft, wie auch zu der detailgestaltenden
Verwaltung. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Jahrzehnte die
verfassungsrechtlichen Fragen der Funktion von Fachgerichtsbarkeit
im Verfassungsgefüge intensiv ausgeleuchtet.
Weitere Informationen auf OLAT.
| Zeit und Ort | jeweils montags, 8.30-11 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 1 |
| Beginn | 14. Oktober 2024, 8 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 1 (bis 03.02.2025) |
| Leistungsnachweis | Klausur (Anfängerschein im Öffentlichen Recht) |
| Programm | Die Veranstaltung führt in das Öffentliche Recht ein. Sie behandelt die Grundfragen des Verfassungsrechts mit dem Schwerpunkt auf dem Staatsorganisationsrecht und den Grundprinzipien der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Organisation und Funktion der Verfassungsorgane). |
Weitere Informationen finden Sie auf OLAT.
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