Zum Verfassungsrecht I (Staatsorganisationsrecht) im Sommersemester 2026 haben wir einen OLAT-Kurs. Dort finden Sie zum Einstieg unsere Handreichung und später alle weiteren Informationen und Unterlagen zur Vorlesung und zu den Tutorien.
Die Ausgabe der Hausarbeit VerfR II erfolgt am Freitag, den 20.02., in der entsprechenden OLAT-Veranstaltung: https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/25755615232. Dort werden auch alle erforderlichen Informationen zur Bearbeitung und zur Abgabe zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie noch nicht in die Veranstaltung eingetragen sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Julian Siefert (siefert@jur.uni-frankfurt.de).
Im Sommersemester 2026 bietet Frau Professorin Britz im Schwerpunktbereich "Verfassung, Verwaltung, Regulierung" das Kolloquium "Klassiker der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" an. In diesem werden ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zu Meilensteinen der Grundrechtsentwicklung geworden sind, intensiv analysiert und diskutiert. Das aus dem Pflichtfachstudium bekannte Wissen soll ausgebaut und ein tieferes Verständnis von judikativer Verfassungsentwicklung erworben werden.
Die Liste der im Kolloquium behandelten Entscheidungen wird mit Leitfragen zu den Entscheidungen zuvor bekannt gegeben. Die Entscheidungen müssen vorab gelesen und anhand der Leitfragen vorbereitet werden.
Voraussetzung für den Scheinerwerb ist die vollständige Teilnahme und Beteiligung am Kolloquium und die erfolgreiche Teilnahme an der dreistündigen Klausur am 21. Juli 2026.
Aufgrund der großen Nachfrage können sich ab jetzt nur noch Studierende des Schwerpunktbereichs 4 für das Kolloquium anmelden. Die Teilnahme an dem Kolloquium wird insbesondere Studierenden empfohlen, die später ein Seminar zum Verfassungsrecht bei Frau Prof. Britz belegen wollen. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an doenges@jur.uni-frankfurt.de bis zum 22.06.2026.
Link zur Veranstaltung auf OLAT
Professorin Britz wird am 28. Mai im Rahmen der an der Goethe-Universität stattfindenden Tagung "Umwelt und Gesundheit – Vom Gesundheitsschutz durch Umweltrecht zum Recht auf eine gesunde Umwelt" einen Vortrag zum Thema "Von der auf Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gestützten Schutzpflicht über die 'intertemporale Freiheitssicherung' zum Recht auf eine gesunde Umwelt?" halten.
Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier.
Professorin Britz untersucht in ihrem gerade erschienenen Buch "Außerjuridisches in Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts" die Tatsachendimension verfassungsgerichtlicher Maßstabsbildung.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Gemeinsam mit RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert und seinen Studierenden veranstaltete Professorin Britz in Karlsruhe ein dreitägiges Seminar zum Thema „Freiheitsrechte“. Die Studierenden setzten sich dabei intensiv mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie mit einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur auseinander. Den Höhepunkt des Seminars bildete eine Führung durch das Bundesverfassungsgericht, bei der die Gruppe das Gericht näher kennenlernen konnte.

Am 26.Februar findet an der Goethe-Universität Frankfurt ein Workshop von ICON-S Deutschland zum Thema "Aktionsfähigkeit und Verantwortung" statt, an dessen drittem Panel ("Zurück zum Normenfundament: (Über-)Konstitutionalisierung von Staatsaufgaben?") Gabriele Britz teilnimmt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von ICON-S Deutschland.
Vom 12.–14. Februar veranstaltet Professorin Britz gemeinsam mit RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifertein Seminar zum Thema "Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" in Karlsruhe.
Im Rahmen der Vortragsreihe "Verfassungstheoretischen Gespräche BO/BN" hat Professorin Britz am 29. Januar im Juridicum der Universität Bonn einen Vortrag zum Thema "„gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ des Nationalsozialismus für das Grundgesetz" gehalten.
Link zum Vortragsmanuskript
Im Rahmen des Workshops „Parity and Law“ hat Prof. Dr. Gabriele Britz am 12. Dezember 2025 im Panel „On Legal Reasoning and Legal Balancing“ einen Vortrag gehalten. Der Workshop fand am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg statt und widmete sich grundlegenden Fragen normativer Vergleichbarkeit im Recht. Im Mittelpunkt standen insbesondere Herausforderungen und Grenzen rechtlicher Abwägungsentscheidungen.