Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht

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SoSe 2026 VerfR I: Besprechung und Rückgabe der Klausur

Die Besprechung der Klausur im Verfassungsrecht I findet am 13. Oktober 2026 um 16:00 Uhr in Raum HZ 10 statt.

Im Anschluss an die Besprechung werden die bestandenen Klausuren ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich persönlich an die Verfasserin bzw. den Verfasser der jeweiligen Klausur; bitte bringen Sie hierzu Ihren Studierendenausweis mit. Im Verhinderungsfall kann die Klausur an eine andere Person ausgehändigt werden, sofern diese eine schriftliche Vollmacht der Verfasserin bzw. des Verfassers sowie einen Lichtbildausweis vorlegt.

Die Einsichtnahme in die nicht bestandenen Klausuren erfolgt über das Prüfungsamt.

Sep 28
08:00 Uhr

​SZ-Interview zu 75 Jahre Bundesverfassungsgericht

Sep 16
08:30 Uhr

​Deutsch-Japanisches Ve​rfassungsgespräch 2026 

Prof. Dr. Gabriele Britz nahm am VI. Deutsch-Japanischen Verfassungsgespräch über „Geschichte als Struktur, Inhalt und Modus der Verfassungsentwicklung“ in Tutzing teil mit einem Beitrag zu „Digitale Disruption demokratischer Öffentlichkeit“.
Jul 3
09:00 Uhr

DemoReg-Workshop "Dimensionen wehrhafter Demokratie in unsicheren Zeiten"

Am 3. Juli 2026 veranstaltete der Forschungsverbund DemoReg im „Normative Orders“-Gebäude auf dem Campus Westend der Goethe-Universität einen Workshop zum Thema „Dimensionen wehrhafter Demokratie in unsicheren Zeiten“. Der Workshop ist Teil des Arbeitspakets 3.1, das von Prof. Dr. Thomas Biebricher, Prof. Dr. Gabriele Britz, Prof. Dr. Christopher Daase und Prof. Dr. Nicole Deitelhoff geleitet wird.

Prof. Dr. Gabriele Britz gestaltete gemeinsam mit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern Jan Dönges und Julian Siefert das Panel „Verfassungsrechtliche Aspekte wehrhafter Demokratie“. Auf der Grundlage des Workshops wurde ein Working Paper erstellt. 

Zum Working Paper

Mai 28
12:45 Uhr

​​Vortrag im Rahmen der Tagung "Umwelt und Gesundheit"

Professorin Britz wird am 28. Mai im Rahmen der an der Goethe-Universität stattfindenden Tagung "Umwelt und Gesundheit – Vom Gesundheitsschutz durch Umweltrecht zum Recht auf eine gesunde Umwelt" einen Vortrag zum Thema "Von der auf Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gestützten Schutzpflicht über die 'intertemporale Freiheitssicherung' zum Recht auf eine gesunde Umwelt?" halten.

Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier.

Mai 12
18:00 Uhr

Vortrag: Münsterische Gespräche zum Öffentlichen Recht

Im Rahmen der Münsterischen Gespräche zum Öffentlichen Recht hält Professorin Britz am 12. Mai 2026 um 18 Uhr im Juridicum der Universität Münster einen Vortrag zum Thema "Wie unpolitisch ist Justiz gedacht, wie politisch das Verfassungsgericht?".



Mär 9
11:00 Uhr

Neue Veröffentlichung: "Außerjuridisches in Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts"

Professorin Britz untersucht in ihrem gerade erschienenen Buch "Außerjuridisches in Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts" die Tatsachendimension verfassungsgerichtlicher Maßstabsbildung.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Feb 12
12:00 Uhr

Seminar in Karlsruhe

Gemeinsam mit RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert und seinen Studierenden veranstaltete Professorin Britz in Karlsruhe ein dreitägiges Seminar zum Thema „Freiheitsrechte“. Die Studierenden setzten sich dabei intensiv mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie mit einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur auseinander. Den Höhepunkt des Seminars bildete eine Führung durch das Bundesverfassungsgericht, bei der die Gruppe das Gericht näher kennenlernen konnte.


Feb 27
15:00 Uhr

Symposium: "Wege aus der Polykrise:  Mehr Prävention wagen" in Mainz

Frau Professorin Britz nahm am 27. Februar am Symposium "Wege aus der Polykrise: Mehr Prävention wagen" der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz teil. 

Link zum Vortragsmanuskript

Feb 26
16:45 Uhr

​ICON-S Workshop an der Goethe-Universität

Am 26.Februar findet an der Goethe-Universität Frankfurt ein Workshop von ICON-S Deutschland zum Thema "Aktionsfähigkeit und Verantwortung" statt, an dessen drittem Panel ("Zurück zum Normenfundament: (Über-)Konstitutionalisierung von Staatsaufgaben?") Gabriele Britz teilnimmt.























Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von ICON-S Deutschland.

Feb 12
13:00 Uhr

Seminar: Freiheitsrechte des Grundgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Vom 12.–14. Februar veranstaltet Professorin Britz gemeinsam mit RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifertein Seminar zum Thema "Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" in Karlsruhe. 

Jan 29
18:00 Uhr

Vortrag im Rahmen der Verfassungstheoretischen Gespräche in Bonn​

Im Rahmen der Vortragsreihe "Verfassungstheoretischen Gespräche BO/BN" hat Professorin Britz am 29. Januar im Juridicum der Universität Bonn einen Vortrag zum Thema "„gegenbildlich identitätsprägende Bedeutung“ des Nationalsozialismus für das Grundgesetz" gehalten.

Link zum Vortragsmanuskript

Dez 12
14:00 Uhr

​Vortrag im Rahmen des Workshops "Parity and Law" am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

Im Rahmen des Workshops „Parity and Law“ hat Prof. Dr. Gabriele Britz am 12. Dezember 2025 im Panel „On Legal Reasoning and Legal Balancing“ einen Vortrag gehalten. Der Workshop fand am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg statt und widmete sich grundlegenden Fragen normativer Vergleichbarkeit im Recht. Im Mittelpunkt standen insbesondere Herausforderungen und Grenzen rechtlicher Abwägungsentscheidungen.

Dez 12
14:00 Uhr

​Vortrag im Rahmen des Workshops "Parity and Law" am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

Im Rahmen des Workshops „Parity and Law“ hat Prof. Dr. Gabriele Britz am 12. Dezember 2025 im Panel „On Legal Reasoning and Legal Balancing“ einen Vortrag gehalten. Der Workshop fand am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg statt und widmete sich grundlegenden Fragen normativer Vergleichbarkeit im Recht. Im Mittelpunkt standen insbesondere Herausforderungen und Grenzen rechtlicher Abwägungsentscheidungen.