​Prüfungsverfahren

Zulassung zur Prüfung

Wenn Sie Ihre Arbeit in Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einreichen möchten, können Sie ein Gesuch auf Zulassung zur Prüfung verfassen.

Hierfür wird benötigt:

  • Das Gesuch. Es ist an die Dekanin oder den Dekan als Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Es sollte Ihre Adressdaten, den Titel der Dissertation, die betreuende Person und Datum und Unterschrift enthalten. Ein Vorschlag für Gutachter kann genannt werden.
  • ein Lebenslauf mit Darstellung des Studien- und Bildungsganges
  • die von der Doktorandin oder dem Doktoranden für druckreif erachtete gebundene und mit einem Titelblatt versehene Dissertation in vierfacher Ausfertigung
  • eine digital gespeicherte Fassung der Arbeit auf einem gebräuchlichen Datenträger; alternativ kann die Arbeit in elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden
  • die schriftliche Erklärung: „Ich habe nur die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel für die Ausarbeitung der vorgelegten Arbeit benutzt und die aus anderen Schriften übernommenen Stellen kenntlich gemacht. Ich habe meine Arbeit selbständig verfasst“
  • eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit einer Überprüfung der Arbeit mittels einer Plagiatssoftware einverstanden ist
  • ein Nachweis über die gezahlte Promotionsgebühr von 150 Euro
Die Bankverbindung zur Überweisung der Promotionsgebühr lautet:
Helaba, Landesbank Hessen-Thüringen,
IBAN: DE 95 5005 0000 0001 006410 BIC: HELA DE FF.
Empfänger ist die Goethe-Universität, Fachbereich Rechtswissenschaft.
Bitte geben Sie Namen, die Projektnummer 6101 0000 und das Sachkonto 5109 1000 an

Disputation

Die Disputation ist die mündliche Verteidigung der Dissertation. Ein Termin für die Disputation kann festgelegt werden, sobald die Auslage beginnt. Die Disputation kann erst nach Beendigung der Auslagefrist stattfinden.

Die Terminfindung geschieht in Absprache zwischen der promovierenden Person und den Mitgliedern der Prüfungskommission, das Promotionsbüro kann die Buchung eines Raumes für die Disputation übernehmen. Die Dekanin oder der Dekan als Vorsitzende(r) des Promotionsausschusses läd offiziell ein.

Die Bewerberin oder der Bewerber verteidigt ihre oder seine Arbeit vor dem Prüfungsausschuss in einer Disputation, die öffentlich stattfindet. Die Disputation kann mit einstimmiger schriftlicher Zustimmung des Prüfungsausschusses in englischer oder in einer anderen Sprache durchgeführt werden. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die Disputation.

Zu Beginn der Disputation soll die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine Arbeit kurz referieren. Sie oder er kann hierbei zu den darüber erstellten Gutachten und den Sondervoten Stellung nehmen. Die Disputation erstreckt sich darüber hinaus auf ausgewählte Probleme des Faches und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie den Forschungsstand in ihnen. Das einleitende Referat der Bewerberin oder des Bewerbers soll höchstens fünfzehn Minuten, die Disputation insgesamt etwa eine Stunde dauern, bei gemeinschaftlichen Arbeiten entsprechend länger. Im Übrigen entscheidet die Vorsitzende oder der Vorsitzende über den Ablauf der Disputation.