Zulassung zur Prüfung
Wenn Sie Ihre Arbeit in Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einreichen möchten, können Sie ein Gesuch auf Zulassung zur Prüfung verfassen.
Hierfür wird benötigt:
Die Disputation ist die mündliche Verteidigung der Dissertation. Ein Termin für die Disputation kann festgelegt werden, sobald die Auslage beginnt. Die Disputation kann erst nach Beendigung der Auslagefrist stattfinden.
Die Terminfindung geschieht in Absprache zwischen Kandidat*in und den Prüfer*innen, das Promotionsbüro kann die Buchung eines Raumes für die Disputation übernehmen. Der Dekan als Vorsitzender des Promotionsausschusses läd offiziell ein.
Die Bewerberin oder der Bewerber verteidigt ihre oder seine Arbeit vor dem Prüfungsausschuss in einer Disputation, die öffentlich stattfindet. Die Disputation kann mit einstimmiger schriftlicher Zustimmung des Prüfungsausschusses in englischer oder in einer anderen Sprache durchgeführt werden. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die Disputation.
Zu Beginn der Disputation soll die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine Arbeit kurz referieren. Sie oder er kann hierbei zu den darüber erstellten Gutachten und den Sondervoten Stellung nehmen. Die Disputation erstreckt sich darüber hinaus auf ausgewählte Probleme des Faches und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie den Forschungsstand in ihnen. Das einleitende Referat der Bewerberin oder des Bewerbers soll höchstens fünfzehn Minuten, die Disputation insgesamt etwa eine Stunde dauern, bei gemeinschaftlichen Arbeiten entsprechend länger. Im Übrigen entscheidet die Vorsitzende oder der Vorsitzende über den Ablauf der Disputation.