Voraussetzungen zur Promotion und Anmeldung als Doktorandin oder Doktorand 

1. Generelle Voraussetzungen

In der Regel wird ein Staatsexamen im Promotionsfach mit Prädikat, d.h. mindestens der Note „vollbefriedigend“ benötigt oder aber der Nachweis darüber, dass Sie am Fachbereich ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt waren.  Auch Abschlüsse in verwandten Fächern können als Voraussetzung anerkannt werden. Hier muss in der Regel der Nachweis erbracht werden, dass Sie unter den besten 15 % Ihres Abschlussjahrgangs gehörten und an diesem ebenfalls promotionsberechtigt wären). Im Übrigen ist als Doktorandin oder Doktorand anzunehmen, wer bis auf das geforderte Prüfungsergebnis die Voraussetzungen für eine Annahme erfüllt, wenn seine bisherigen Leistungen erwarten lassen, dass er die in § 24 HHG genannte besondere wissenschaftliche Qualifikation erbringen wird. Dies ist durch zwei positive Voten von zur Betreuung von Dissertationen des Fachbereichs berechtigte Personen nachzuweisen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ferner die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar eines oder einer Betreuungsberechtigten nachweisen. Die hier erbrachte Leistung muss mindestens mit der Note „gut“ bewertet worden sein. In begründeten Fällen kann der Promotionsausschuss von diesem Erfordernis absehen, sofern eine befürwortende Stellungnahme einer zur Betreuung von Dissertationen des Fachbereichs berechtigten Person vorliegt.

Über die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss.

 2. Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Über die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss in Zusammenarbeit mit dem International Office.

 3. Sprachnachweise

Personen, die den Hochschulabschluss im Ausland erworben haben und deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist und ihre Dissertation in Deutsch schreiben möchten, müssen die DSH-Prüfung oder eine Bescheinigung des International Office vorlegen, die feststellt, dass aufgrund von äquivalenten Sprachnachweisen die DSH-Prüfung erlassen wird. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

4. Finden einer Betreuerin oder eines Betreuers

Als Betreuung kommen die Professorinnen und Professoren des Fachbereichs in Frage, aber auch Privatdozentinnen und Privatdozenten. Sie finden auf der Homepage des Fachbereichs 01 unter „Lehrendes Personal“ entsprechende Listen. Entlastungsprofessorinnen und Entlastungsprofessoren dürfen nicht betreuen.

https://www.jura.uni-frankfurt.de/91217442/Lehrendes_Personal


5. Schreiben eines Exposés

Haben Sie eine Betreuungsperson gefunden, schreiben Sie das Exposé in Absprache mit dieser.

6. Abschluss einer Betreuungsvereinbarung

Vor der Anmeldung Ihrer Promotion sollten Sie eine Betreuungsvereinbarung abschließen. Dazu sollte ein Gespräch über den Promotionsprozess sowie die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen dabei stattfinden.

Betreuungsvereinbarung mit Anlage
als RTF-Dokument hier, als PDF Dokument hier


Annahme als Doktorandin oder Doktorand

Wenn Sie Ihr Exposé geschrieben haben, können Sie ein Gesuch auf Annahme stellen und an das Promotionsbüro, z.Hd. Frau Marion Süß, senden. 

Der Antrag umfasst insgesamt folgende Dokumente:

Das Gesuch. Es ist an die Dekanin oder den Dekan als Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Es sollte Ihre Adressdaten, den Arbeitstitel des Promotionsprojekts, die betreuende Person und Datum und Unterschrift enthalten.

  • Eine Betreuungszusage für die geplante Dissertation samt Erklärung der oder des für die Betreuung Verantwortlichen zum Arbeitstitel,
  • eine beglaubigte Kopie aller Hochschulabschlusszeugnisse und Beleg über die mit mindestens der Note „gut“ bestandene Seminarleistung
  • die Darstellung des Dissertationsprojektes (Exposé) mit kurzem Zeitplan in etwa 3-4 Seiten.
  • eine schriftliche Erklärung über die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlichen Praxis,
  • eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, nicht die Hilfe einer kommerziellen Promotionsvermittlung in Anspruch genommen zu haben,
  • eine Erklärung darüber, ob eine rechtswissenschaftliche Promotion in Frankfurt am Main einmal, im Übrigen mehr als einmal erfolglos versucht wurde,
  • eine Erklärung darüber, ob der Doktortitel aberkannt worden ist,
  • eine Erklärung darüber, ob das Promotionsverfahren wegen Täuschungsversuches abgebrochen wurde,
  • eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber bereits einen Doktorgrad besitzt, der dem angestrebten entspricht.

Zusätzlich sollte dem Antrag auf Annahme -  falls vorhanden - auch die Betreuungsvereinbarung beigelegt werden.

Über die Annahme der Bewerberin oder des Bewerbers als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss. Die Entscheidung wird innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.

Immatrikulation

Nach der Annahme als Doktorandin oder Doktorand soll eine Immatrikulation stattfinden. Sie erfolgt über die Abteilung SLI (Studium Lehre Internationales).

Universität Frankfurt
Fachbereich Rechtswissenschaft
Dekanat / Raum RuW 1.137
Frau Süß
Theodor-W.Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main

Tel. 069/798-34210 (Dienstag, Donnerstag und Freitag 9-17 Uhr)

Fax: 069/798-34530
Mail: Suess@jur.uni-frankfurt.de