Veröffentlichung der Dissertation

Die Dissertation ist als Buch, als Zeitschriftenaufsatz, als Beitrag eines Sammelbandes, als vervielfältigtes Manuskript oder in elektronischer Form zu veröffentlichen.

Innerhalb eines Jahres nach der Disputation hat die Bewerberin oder der Bewerber unentgeltlich Pflichtexemplare ihrer oder seiner Arbeit in der folgenden Form an den Fachbereich abzuliefern:

(Üblicherweise) 4 Exemplare, wenn die Veröffentlichung als Buch, in einer Zeitschrift oder in einem Sammelband in einem wissenschaftlichen Verlag erfolgt. Für Verlagsdissertationen gilt: Erscheint die Arbeit als Buch oder in einer Zeitschrift, so dass sie allgemein erhältlich ist, sind dem Fachbereich innerhalb eines Jahres 4 Exemplare zur Verfügung zu stellen. Der Druck entspricht im Wesentlichen der Buchhandelsausgabe. Zusätzlich muss lediglich die Bibliothekskennziffer D 30 ins Impressum gedruckt werden.

Die Dissertation kann alternativ auch in elektronischer Form als Online-Dokument auf einem Server der Universitätsbibliothek veröffentlicht werden. Neben der elektronischen Fassung sind 4 Exemplare auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (gemäß DIN ISO 9706) im Format DIN A4 oder DIN A5 in einem dauerhaften Bibliothekseinband abzugeben. Weiterhin ist für die Zwecke einer Veröffentlichung eine von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter genehmigte elektronische Zusammenfassung (Abstract) der Dissertation im Umfang von nicht mehr als einer Seite abzuliefern. Die Doktorandin oder der Doktorand gibt ferner eine schriftliche Erklärung ab, dass die digitalisierte Fassung mit der Originalfassung übereinstimmt. Sie oder er überträgt dem Fachbereich das nicht ausschließliche Recht, im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Universitätsbibliotheken weitere Kopien von ihrer oder seiner Dissertation herzustellen und zu verbreiten, zu speichern und in Datennetzen zur Abrufung durch Dritte zur Verfügung zu stellen.

Für Eigendrucke gilt: Innerhalb eines Jahres nach der Disputation hat der Kandidat/ die Kandidatin 40 Exemplare der Dissertation in Buch- oder Fotodruck an den Fachbereich abzuliefern, wobei 35 Exemplare an der Bereichsbibliothek Recht und Wirtschaft und 5 Exemplare an der Universitätsbibliothek abzugeben sind. Sie muss auf säurefreiem und alterungsbeständigem Papier gedruckt und als Broschur mit alterungsbeständigem Klebstoff gebunden sein.

Alle Exemplare müssen ein Titelblatt mit folgenden Angaben enthalten:

  • Titel
  • Inauguraldissertationsvermerk („Inauguraldissertation zur Erlangung des Doktorgrades des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main“)
  • Name des Verfassers / der Verfasserin
  • Geburtsort
  • Erscheinungsjahr
  • Datum der Promotion
  • Erstgutachter/ Erstgutachterin - Zweitgutachter/ Zweitgutachterin

Folgende Reihenfolge ist einzuhalten: Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Text der Arbeit, Letztes Blatt: Lebenslauf Die Seitenzählung muss in der Folge durchgehend von der ersten bis zur letzten Textseite erfolgen, vom Titelblatt an gerechnet.

Vor der Drucklegung/ Vertragsabschluss mit einem Verlag bzw. vor dem Eigendruck hat der Kandidat/ die Kandidatin die von den Gutachtern/ Gutachterinnen erwünschten Änderungen vorzunehmen. Die in der Originalarbeit enthaltenen Bemerkungen der Gutachter/ Gutachterinnen dürfen nicht beseitigt werden. Außerdem wird der Druckreifevermerk des Erstgutachters/ der Erstgutachterin in dem Exemplar, das als Druckvorlage dient, benötigt. Das Exemplar mit dem Druckreifevermerk bleibt zur Archivierung im Dekanat.

 Die Frist zur Ablieferung kann auf Antrag durch ein formloses Schreiben (mit Datum und Unterschrift, adressiert an die Dekanin oder den Dekan) verlängert werden