Kolloquium „Einführung in die Rechtsvergleichung“

Veranstaltungszeitpunkt: Do 14-16 Uhr

Veranstaltungsbeginn: 18.10.2012

Schwerpunktbereiche: SPB 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts) und SPB 3 (Grundlagen des Rechts)

Programm: Die Veranstaltung dient der Einführung in die Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Privatrechts und soll die Grundkompetenzen vermitteln, die zur Bearbeitung von Fragestellungen mit einem rechtsordnungsübergreifenden Bezug erforderlich sind. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bilden einerseits die Ziele, Methoden und rechtskulturellen Grundlagen der Rechtsvergleichung. Andererseits wird ein vergleichender Einblick in die Grundcharakteristika der wichtigsten Rechtskreise (deutscher, romanischer und anglo-amerikanischer Rechtskreis) gegeben. Die Veranstaltung ist auch für ERASMUS-Studierende und im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen geeignet.

Literaturempfehlungen: Literaturhinweise erfolgen zu Beginn der Veranstaltung.

Leistungsnachweis: Abschlussklausur (für Schwerpunktstudierende und Nebenfachstudierende) am 18.02.2013 von 10:00 (s.t.) bis 12:00 Uhr in RuW 1.301.

Den Terminplan zu der Veranstaltung finden Sie hier.


Materialien

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  Vorlesung ergänzende Materialien
Allgemeine Informationen und Literaturempfehlungen  
§ 1: Einführung  
§ 2: Methoden der Rechtsvergleichung BGH, JZ 1966, 141
  White v. Jones (Auszug)
§ 3: Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung CISG
  Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (Verordnungsvorschlag)
§ 4: Deutscher Rechtskreis  
§ 5: Romanischer Rechtskreis  
§ 6: Anglo-amerikanischer Rechtskreis Maultzsch: Grundstrukturen der englischen Case Law-Methodik


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