Insolvenzrecht I - Grundzüge [Kolloquium]
Videoaufzeichnung (aus dem WS 2023/2024):
auf OLAT, dort unter "Videoaufzeichnungen" (beginnend am 20.10.2023)
Zeitplan: hier
Die Vorlesung wird sich auf das materielle Insolvenzrecht als einem Teil des Wirtschaftsrechts konzentrieren. Den Ausgangspunkt bildet die Frage, welche Regelungsfunktionen die Rechtsordnung wahrzunehmen hat, wenn ein Schuldner (der ein Unternehmen betreibt) wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, seine sämtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Zwei Entscheidungen sind zu fällen: Erstens muss entschieden werden, wie das Vermögen des Schuldners (also das Unternehmen) zu verwerten ist. Hiermit befasst sich das Insolvenzverwertungsrecht. Dieses muss insbesondere die Kriterien und Entscheidungsträger für die Frage festlegen, ob das Unternehmen (des insolventen Schuldners) stillgelegt oder fortgeführt werden soll. Zweitens ist zu entscheiden, wie das verwertete Schuldnervermögen auf die Geldgeber des Schuldners zu verteilen ist. Antworten hierauf gibt das Insolvenzverteilungsrecht. Dieses muss insbesondere festlegen, ob und wie es die Rangverhältnisse abändert, die zwischen den Geldgebern des Schuldners vor der Insolvenz begründet worden waren.
Die Vorlesung gliedert sich in einen allgemeinen Teil, in dem die beiden Zweige des Insolvenzrechts -- das Recht der Insolvenzverwertung und das der Insolvenzverteilung -- besprochen werden, und in einen besonderen Teil, der einzelne Regelungsprobleme (Sicherungsrechte, Aufrechnung, gegenseitiger Vertrag) aufgreift. Dass das deutsche Recht im Mittelpunkt steht, sollte Vergleiche zu anderen Rechtsordnungen, insbesondere dem amerikanischen Insolvenzrecht, nicht ausschließen.
Lehrbücher:
Bork, Reinhard: „Einführung in das Insolvenzrecht“, 11. Aufl. 2023
Foerste, Ulrich: "Insolvenzrecht", 8. Aufl. 2022
Gesetzestexte:
InsO; StaRUG; AnfG; BGB; HGB; AktG; GmbHG; ZPO; ZVG
Typ: Kolloquium / Vorlesung (2 SWS)
Zeit: Fr 10-12
Ort: HZ 11
Schwerpunktbereich: 2 „Unternehmen und Finanzen, Law and Finance“
Leistungsnachweis:
-- Klausur (auch für Erasmus- und LL.M.-Studenten)
-- Ergebnisse der Klausur: Notenspiegel
-- Die Korrekturen können ab 2.4.2024 bis 31.7.2024 im Sekretariat eingesehen werden.
Materialien
1 Allgemeines
P1-1 Gliederung
P1-2 Literaturhinweise
P1-3 Zeitplan
2 Regelungsaufgaben des Insolvenzrechts
P2-1 Unternehmensbilanz
P2-2 Unterscheidung Verwertung - Verteilung
3 Verwertung des Insolvenzvermögens
P3-1 Verwertungsentscheidung: Kriterien
P3-2 Aufhebung der individuellen Zugriffsrechte der Gläubiger
P3-3 Rechtsvergleich USA: "automatic stay" nach § 362 B.C.
P3-4 Rechtsvergleich England: "moratorium" nach Insolvency Act, Schedule B1, § 43
P3-5 Verwertungsoptionen: Schaubild
P3-6 Verwertungsoption: Stilllegung (Stichpunkte)
P3-7 Verwertungsoption: Fortführung durch Übertragung (Stichpunkte)
P3-8 Verwertungsoption: Fortführung durch Reorganisation (Stichpunkte)
P3-9 Gesellschaftsrecht: "Auflösung" und Fortsetzungsbeschluss
4 Verteilung des (verwerteten) Insolvenzvermögens
P4-1 Recht der Insolvenzverteilung (Stichpunkte)
5 Insolvenzgründe
P5-1 Insolvenzgründe, insbesondere Überschuldung
P5-2 Kritik am geltenden Überschuldungsbegriff: FAZ, Weitzmann
6 Recht der Anfechtbarkeit
P6-1 Anfechtungsrecht: Tabelle vereinfacht
P6-2 Anfechtungsrecht: Überblick
P6-3 Anfechtungsrecht: Rechtsvergleich USA
P6-4b Anfechtungsrecht: Fall 2
Schneeballsystem von Bernard L. Madoff:
-- Website der Insolvenzverwaltung von Madoff: http://www.madofftrustee.com/.
-- Kommentar von Woody Allen: "Tails of Manhattan"
7 Sicherungsrechte (in der Insolvenz des Sicherungsgebers)
P7-1 Sicherungsrechte (in der Insolvenz des Sicherungsgebers): Überblick
P7-2 Eingriffe in die Verwertungsbefugnisse von Sicherungsrechten: Tabellarische Übersicht
8 Aufrechnung (in der Insolvenz des Aufrechnungsgegners)
P8-1 Aufrechnung in der Insolvenz: Übersicht
P8-2 Aufrechnung in der Insolvenz: Aufsatz in NZG
P8-3 Aufrechnung in der Insolvenz: Fall
9 Verträge (in der Insolvenz einer Vertragspartei)
P9-1 Allgemeines Insolvenzvertragsrecht: Grundstruktur
P9-2 Allgemeines Insolvenzvertragsrecht: Beispiele zur Grundstruktur
P9-3 Allgemeines Insolvenzvertragsrecht: Rechte am Vertragsanspruch der insolventen Vertragspartei
P9-4 Allgemeines Insolvenzvertragsrecht: Fälle zu Rechten am Vertragsanspruch der IVP