In folgenden Fällen ist eine individuelle Befreiung vom Sprachnachweis möglich:
In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Romy Sacher, Internationales Studienzentrum der Goethe-Universität Frankfurt auf. E-Mail: Sacher@em.uni-frankfurt.de
Bitte registrieren Sie sich in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli 2026 über das Hochschulportal HIS-in-One https://goethe-campus.uni-frankfurt.de
Dazu müssen sie sich über eine gültige E-Mail-Adresse verifizieren. Im Anschluss erhalten sie einen Account mit Benutzernamen und Passwort. Nach Abschluss des Verfahrens können Sie einen Bewerbungsbogen/Beleg der Registrierung ausdrucken.
Schicken Sie dann bitte folgende Unterlagen bis zum 30. Juli 2026 als EIN gut lesbares pdf-Dokument eingescannt per E-Mail an Suess@jur.uni-frankfurt.de
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Es wird nun geprüft, ob Ihre Bewerbung den formalen und fachlichen Anforderungen für den Studiengang entspricht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie über die Zulassung informiert. Der Bescheid ist zusätzlich auch online über das Hochschulportal abrufbar.
Je früher die vollständigen Unterlagen bei uns eingehen, desto früher erhalten Sie von uns eine Rückmeldung.
Bei Zulassung muss der Bewerber oder die Bewerberin gegebenenfalls den Studienplatz annehmen und sich online über das Hochschulportal immatrikulieren.
Im Rahmen dessen schicken Sie bitte nach Aufforderung eine Kopie des Studienabschlusszeugnisses (sowohl in der Landessprache als gegebenenfalls auch in deutscher und englischer Übersetzung) in beglaubigter Kopie und Ihren Deutschnachweis in beglaubigter Kopie an das Dekanat Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt, z.Hd. Frau Marion Süß, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60629 Frankfurt am Main
Sie erhalten zudem die Aufforderung, den Semesterbeitrag zu überweisen und Sie werden anschließend eingeschrieben.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Ihre Zeugnisse beglaubigen zu lassen!
ACHTUNG: Sie müssen zu Studienbeginn in Präsenz an der Universität sein und das verpflichtende Blockseminar besucht haben, um den Studiengang abschließen zu können. Sollte dies nicht möglich sein, kann unter Umständen die Immatrikulationsgebühr rücküberwiesen werden. Eine Bewerbung für das Folgejahr ist möglich.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, per E-Mail
Marion Süß Suess@jur.uni-frankfurt.de
oder dienstags, donnerstags und freitags auch telefonisch unter 0049 69 798 34210