Hinweise

Wissenschaftliche Hausarbeit

Betreut werden Studierende, die in einem von Prof. Peukert durchgeführtes Seminar einen Leistungsnachweis erworben haben oder in einer Abschlussklausur zu einem von Prof. Peukert angebotenen Kolloquium mindestens 13 Punkte erzielt haben. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, senden Sie bitte eine E‑Mail an lehrstuhl-peukert@jur.uni-frankfurt.de 

 

Empfehlungsschreiben

Prof. Peukert verfasst Empfehlungsschreiben für Bewerbungen an ausländischen Universitäten, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

- Teilnahme an einer von Prof. Peukert geleiteten Lehrveranstaltung (Kolloquium oder Seminar) und Bewertung der Leistung mit mindestens 13 Punkten;

- Ablegung der Pflichtfachprüfung oder – bei einem Auslandsaufenthalt während des laufenden Studiums – der Leistungsnachweise in den Pflichtfächern mit mindestens 9 Punkten.

Wenn Sie beide Voraussetzungen erfüllen, richten Sie Ihre Bitte um die Erstellung eines Empfehlungsschreibens per E-Mail an lehrstuhl-peukert@jur.uni-frankfurt.de und fügen Sie der Nachricht einen Lebenslauf an. Es wird nur ein generisches Empfehlungsschreiben ausgestellt. Schreiben für mehrere bestimmte Universitäten oder mehrere Online-Formulare werden nicht erstellt bzw. ausgefüllt.

 

Remonstration

Im Rahmen von Pflichtfachklausuren werden Remonstrationen entgegen genommen, wenn Sie an der Klausurbesprechung teilgenommen und sich in die Teilnehmerliste vor Ort eingetragen haben.

Die Remonstration muss dann binnen zwei Wochen nach der Klausurbesprechung schriftlich eingereicht werden. Auf die bestehende Möglichkeit der Verschlechterung wird hingewiesen.

Diese Regelung gilt nur für Klausuren und Hausarbeiten, die von Prof. Peukert angeboten wurden. Wurde die Klausur oder Hausarbeit im Rahmen der Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung bzw. im Rahmen des Nebenfachs Rechtswissenschaft geschrieben, gelten die Regelungen der Prüfungsordnungen.