Sommersemester 2025

2. Fachsemester

Vorlesung "Strafrecht II"

Zeiten

Vorlesungszeitraum vom 06.05.2025 bis 16.07.2025

  • Dienstags, 10.00 bis 12.00 Uhr (c.t.) in HZ 1
  • Mittwochs, 13.00 bis 14.00 Uhr (c.t.) in HZ 1
Leistungsnachweis

Klausur, Hausarbeit (Anfängerschein)

Zum Inhalt
In Anschluss an die Vorlesung „Strafrecht I“ und den dort erfolgten Einstieg in den Allgemeinen Teil des StGB behandelt die Vorlesung „Strafrecht II“ nunmehr die weiteren Kernaspekte des AT (Unterlassen, Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme sowie Konkurrenzen und Grundzüge der Strafzumessung) und vertieft die ersten Delikte des BT (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) einschließlich der strafrechtlichen Klausurtechnik.

2. Fachsemester

Propädeutikum zur Vorlesung "Strafrecht II"

Zeiten

Vorlesungszeitraum vom 07.05.2025 bis 16.07.2025

  • Mittwochs, 14.00 bis 16.00 Uhr (c.t.) in HZ 1

Zum Inhalt
Das Propädeutikum wiederholt und vertieft die klausur- und hausarbeitsrelevanten Themen der Vorlesung „Strafrecht II“ (Unterlassen, Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme, Konkurrenzen, bestimmte Delikte des BT) sowie die strafrechtliche Klausur- und Arbeitstechnik.

Kolloquium im Schwerpunktbereich 6 „Kriminalwissenschaften“

Kolloquium "Strafen"

Zeiten
  • Vorbesprechung am 06.05.2025 um 14 Uhr im Raum RuW 2.101
  • Freitag, 18.07.2025 von 10.00 bis 19.00 Uhr in Raum RuW 1.101
  • Samstag, 19.07.2025 von 10.00 bis 19.00 Uhr in Raum RuW 1.101
Leistungsnachweis

Impulsreferat

Zum Inhalt

Die „Strafe“ und das „Strafen“ haben dem Teil des Öffentlichen Rechts, das wir „Strafrecht“ nennen, die besondere Sichtbarkeit als dritte Säule (neben dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht i.e.S.) des klassischen Rechtsstudiums verschafft. Das hat seinen guten Grund darin, dass der durch die Rechtsordnung konflikt­regelnde Staat strafend in die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger anders und intensiver eingreift als in den anderen beiden Säulen.

Trotzdem wird – vor allem im Studium – über das Strafen, seine Geschichte und seine Legitimität, über die verschiedene Formen des Strafens de lege lata und de lege ferenda und auch über Strafzumessung, Strafvollzug und Strafvollstreckung, zu wenig gesprochen. In diesem Kolloquium (Kolloquium =, gebildet; aus dem Präfix: con- „zusammen mit“ und dem Verb loqui = reden, sprechen) sollen diese Themen gemeinsam besprochen werden.


Weitere Informationen finden Sie hier.

Klausurenkurs zur Examensvorbereitung

Universitätsrepetitorium

Im Sommersemester 2025 bietet das Universitätsrepetitorium (Unirep) erneut zwei Klausuren im Strafrecht an, welche von der Entlastungsprofessur für Strafrecht gestellt werden.