Sommersemester 2024

​Vorlesung Verfassungsrecht II (Grundrechte)

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Diese Veranstaltung knüpft an die Vorlesung zum Verfassungsrecht I (Staatsorganisationsrecht) an und behandelt die allgemeinen Grundrechtslehren, die Einzelgrundrechte im Überblick und das Verfassungsprozessrecht mit der Verfassungsbeschwerde. Zur Vorbereitung auf die Leistungsnachweise wird insbesondere auch der zusätzliche Besuch der veranstaltungsbegleitenden Tutorien empfohlen.

Leistungsnachweise: Klausur (Anfängerschein - zwischenprüfungsrelevant), Hausarbeit (Anfängerschein)

​Vorlesung Verfassungsrecht III (Internationale Bezüge des Verfassungsrechts)

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Die Vorlesung wendet sich an alle Interessierten vom ersten Semester an und soll Fragen der Bezüge des deutschen Verfassungsrechts zum Völkerrecht und zum Recht der Europäischen Union behandeln, die in der juristischen Ausbildung zwar zum Pflichtstoff zählen, für die im Rahmen der Einführungsvorlesungen zum Staatsrecht aber oft nicht ausreichend Zeit verbleibt. Hierzu gehören die Aufgabenverteilung zwischen Parlament und Regierung in der auswärtigen Gewalt, die innerstaatliche Geltung völkerrechtlicher Verträge (Art. 59 II, 32 GG) und der allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art. 25 GG), die besondere Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention, Deutschlands Verhältnis zu internationalen Organisationen, Auslandseinsätze der Bundeswehr sowie Geltung und Anwendung des Europarechts im innerstaatlichen Bereich.

Leistungsnachweis: Ergänzende Veranstaltung zum Pflichtprogramm ohne Leistungsnachweis

Die "Wehrhafte Demokratie" im Verfassungs- und Europarecht

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Vor dem Hintergrund der zunehmenden Stärke rechtsautoritärer und rechtspopulistischer Parteien wird erneut über die Frage diskutiert, inwieweit der deutsche demokratische Verfassungsstaat, aber auch die EU und der Europarat sich gegen ihre Feinde verteidigen können. Insofern soll das Seminar dazu beitragen, die Rolle des nationalen und europäischen Rechts für den Schutz von Demokratie und Verfassungsstaatlichkeit näher zu beleuchten. Es soll aus verfassungs- und europarechtlicher Perspektive gefragt werden, ob und inwieweit die Demokratie sich selbst schützen kann bzw. muss, wie „wehrhaft“ sie also ist oder sein sollte, welche Instrumente das Verfassungsrecht hierfür zur Verfügung stellt und wie wirksam diese sind.

Leider sind keine Seminarplätze mehr verfügbar. Sehen Sie daher bitte von weiteren Anfragen ab.

Abgabe: 17.06.2024

Blockseminar: 10./11.07.2024

​(OREC) Recht für Wirtschaftswissenschaften

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In der zweiten Semesterhälfte führt Frau von Gall mit der Vorlesung in das Öffentliche Recht ein. Dabei werden insbesondere die Grundlagen aus den Gebieten des Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarechts mit seinen besonderen Bezügen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht behandelt.

Leistungsnachweis: Klausur von 90-minütiger Dauer

Kontakt

Postanschrift:

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Entlastungsprofessur für Öffentliches Recht 

RuW-Postfach Nr. 71
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60629 Frankfurt am Main


Besucheranschrift: 

Eschersheimer Landstraße 121, IKB-Gebäude
60322 Frankfurt am Main
3. OG, Raum 3160

Öffnungszeiten:

Montags: 10:00 bis 12:30 Uhr
Freitags: 10:00 bis 12:30 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit nur auf Anfrage per Mail

Kontakt:

sekr.entl.prof.oerecht@jura.uni-frankfurt.de
Telefon: 069/798 34867