Wintersemester 2021/2022

Aktuelle Probleme des BetrVG (SPB 5)
Seminar


freitags 8:30 bis 12:00 Uhr, RuW 4.101
Veranstaltungsbeginn: Freitag, 18. November 2021


Am 18.06.2021 ist das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, Gründung und (digitale) Arbeit der Betriebsräte zu erleichtern. Auch vor dem Hintergrund des 100-jährigen Jubiläums des BetrVG im vergangenen Jahr soll sich das Seminar nicht nur mit den gesetzlichen Neuerungen, sondern auch mit eventuell weiterhin bestehenden Reformbedarf des BetrVG beschäftigen.
1.    § 15 Abs. 3a KSchG und der Schutz von Initiatoren von Betriebsratswahlen

2.    Das vereinfachte Wahlverfahren in § 14a BetrVG – noch zu komplex?

3.    § 30 BetrVG n.F und virtuelle Betriebsratssitzungen – Fortschritt oder Dammbruch?

4.    Der neue § 79a BetrVG und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit im mitbestimmten Betrieb

5.    Die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung und Anwendung künstlicher Intelligenz

6.    Das neue Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Gestaltung mobiler Arbeit – § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG

7.    Sollte die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Qualifizierung und Weiterbildung erweitert werden?

8.    Braucht der Betriebsbegriff des BetrVG ein Update?

9.    Benötigen Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb?

10.    § 5 Abs. 1 BetrVG und die Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs auf andere Beschäftigte

11.    Sollte der § 3 BetrVG auf transnationale Sachverhalte erstreckt werden?

12.    Sollte der Betriebsrat Initiativrechte für Umweltschutz- und Nachhaltigskeitsmaßnahmen erhalten?

Formale Vorgaben:

20-25 Seiten, 1,5 zeilig, 1/3 Rand.

Hinweise:

Die angegebenen Termine stehen unter Vorbehalt und können sich nach hinten verschieben! Die Anmeldung zum Seminar erfolgt über QIS/LSF sowie per Mail an mich.

Abgabetermin für die schriftliche Arbeit ist jeweils eine Woche vor dem Termin, an dem die Seminararbeit im Seminar präsentiert werden soll. Bitte die Arbeit per Mail an alle Seminarteilnehmer und mich übermitteln sowie im E-Center des Fachbereichs hochladen.

In die Bewertung fließen folgende Leistungen mit ein: schriftliche Arbeit, mündlicher Vortrag (ca. 20 Min), Diskussion des eigenen Themas, Beteiligung an der Diskussion anderer Themen.

Sie dürfen die Themen gerne miteinander auch schon im Vorfeld bei der Erarbeitung diskutieren. Jeder Teilnehmer muss allerdings eine eigenständige Leistung erbringen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eigenständige Arbeiten schreiben.



Prof. Dr. Marlene Schmidt