Sehr geehrte Interessent*Innen am Seminar von Frau Prof. Schmidt
der Termin zur Vorbesprechung wird auf den 04.03. um 16:00 Uhr verschoben. Die aktualisierten Zugangsdaten zur Teams-Besprechung finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Zur Vorbereitung auf das Seminar-Thema können wir Ihnen als Lektüre empfehlen:
Giesen/Hartmann/Picker – Modernisierung der Betriebsverfassung, in: ZFA 2026, 43-127;
DGB-Entwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz, AuR-Sonderausgabe April 2022, abrufbar unter: https://www.boeckler.de/pdf/arbeit_und_recht_dgb_betrvg_reformentwurf.pdf
Seminar
Kooperativ, flexibel, digital –
Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?
(SPB 5)
Zeit: Montag, 06.07.2026, und Dienstag, 07.07.2026,
jeweils 08.30 bis 18.00 Uhr, RuW 1.101
Die Frage, mit der sich das Seminar befasst, ist Gegenstand der arbeitsrechtlichen Abteilung des 75. Deutschen Juristentags (DJT), der vom 16.-18.09.2026 in Erfurt am Sitz des Bundesarbeitsgerichts stattfindet. Dem Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Mitgliedsorganisationen nahestehende Juristen haben bereits im April 2022 einen „Gesetzentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz“ vorgelegt, mit dem man sich einen ersten Überblick verschaffen kann. Im Vorfeld des 75. DJT wird das Gutachten veröffentlicht werden, das Grundlage der Diskussion in der arbeitsrechtlichen Abteilung des DJT sein wird. Zudem ist mit einer Fülle an Aufsätzen in Vorbereitung auf den 75. DJT auszugehen, die – soweit möglich – in den Seminararbeiten verarbeitet werden sollen. Bei ausreichendem Interesse der Teilnehmer:innen ist eine gemeinsame Teilnahme am 75. DJT in Erfurt geplant.
Vorgesehene Themen (mindestens):
1. Ist die Anknüpfung der grundlegenden Repräsentationseinheit der Arbeitnehmer – des Betriebsrats - an den Betrieb nach §§ 1, 4 BetrVG noch sachgerecht oder sollen die Abweichungsmöglichkeiten hiervon durch Tarifvertrag ausgeweitet werden?
2. Bedarf es einer gesetzlichen Regelung des gewerkschaftlichen Zugangsrechts zum Betrieb?
3. Sollte die Anfechtung und Nichtigkeit von Betriebsratswahlen neu geregelt werden?
4. Bedarf die Wahlordnung zum BetrVG einer Neuregelung?
5. Bedürfen die Vorschriften zum Verbot der Behinderung von Betriebsratswahlen und deren Durchsetzung einer Neuregelung?
6. Ist der Aufbau der Betriebsverfassung in Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat noch sachgerecht?
7. Bedarf es seiner gesetzlichen Regelung, wonach im Ausland getroffene Entscheidungen, die sich auf inländische Betriebe auswirken, den Beteiligungsrechten des Betriebsrats unterliegen?
8. Sollten die Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und deren Durchsetzung neu geregelt werden?
9. Bedarf die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG einer Neuregelung?
10. Bedarf die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG einer Neuregelung?
11. Bedarf die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen nach § 94 BetrVG einer Neuregelung?
12. Bedarf die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten nach § 99 BetrVG einer Neuregelung?
13. Bedürfen die Sanktionsmechanismen des BetrVG einer Neuregelung?
Formalien: 20-25 Seiten Umfang, 1,5 Zeilenabstand und 1/3 Rand.
Hinweis: Abgabetermin für die schriftliche Arbeit ist der 26. Juni 2026. Bitte die Arbeit per Mail an alle Seminarteilnehmer und mich übermitteln.
In die Bewertung fließen folgende Leistungen mit ein: schriftliche Arbeit, mündlicher Vortrag (ca. 20 Min), Diskussion des eigenen Themas, Beteiligung an der Diskussion anderer Themen.
Sie dürfen die Themen gerne miteinander auch schon im Vorfeld bei der Erarbeitung diskutieren. Jeder Teilnehmer muss allerdings eine eigenständige Leistung erbringen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eigenständige Arbeiten schreiben.
Prof. Dr. Marlene Schmidt