Darüber hinaus ist die Position der Verteidigung zwischen Justiz und Beschuldigtem in dem Maße rechtlich ungesichert, wie die Berufung auf den erreichten - primär berufsständisch begriffenen – Status die Frage nach der exakten Rechtsgrundlage abgeschnitten hat. Diese Unsicherheit belastet nicht nur – aber gerade auch – die skizzierten großen dogmatischen Kontroversen um das Recht der Strafverteidigung und damit die Lösung zentraler Streitfragen, die im Alltagsgeschäft der Gerichte nicht selten freischwebend zwischen der gesetzlichen Regelung der Strafprozessordnung und von Rollenbildern geprägtem Vorverständnis gelöst zu werden pflegen. Die nicht endende Diskussion über die „Stellung des Strafverteidigers“ leidet hierunter ganz erheblich; sie kann nicht leisten, was sie will und soll: eine verlässliche Grundlage schaffen für die Begründung vieler, nicht ohne weiteres aus den Einzelregelungen ableitbarer Entscheidungen.
Fotoquelle: Justizia © Liz Collet
Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS)
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie
Adresse:
Campus Westend (RuW 4.122)
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
D-60323 Frankfurt a.M.
Kontakt:
Tel.: 069/798-34336
Fax: 069/798-34521
E-Mail: rups@jura.uni-frankfurt.de
Öffnungszeiten:
Montag: 10:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Sekretariat in Raum RuW 4.123
Anfahrts- und Lageplan als PDF-Download