Forschungsschwerpunkte und -projekte

I. Forschungsprofil

Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Jahn liegen in den Kernfächern Strafrecht und Strafprozessrecht sowie einem in seiner ganzen Breite einschließlich der verfahrensrechtlichen Bezüge verstandenen Wirtschaftsstrafrecht. Dazu tritt als Grundlagenfach die Rechtstheorie. Sein Zugang zu diesen Gebieten ist einerseits stets traditionell dogmatisch, andererseits aber auch kriminalpolitisch und – nicht zuletzt – verfassungsrechtlich geprägt.

Prof. Jahn ist Co-Direktor des Instituts für das Gesamte Wirtschaftsstrafrecht (IGW) und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS). Er hat verschiedene (empirische) Forschungsprojekte unter anderem für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Innern, die Europäische Kommission und den Deutschen AnwaltVerein durchgeführt. Der zweijährlich mitveranstaltete Karlsruher Strafrechtsdialog im Bundesgerichtshof reflektiert die enge Theorie-Praxis-Verzahnung der Forschungstätigkeit des Lehrstuhls.

II. Jüngste Profilbildende Forschungsprojekte

  • Evaluation des Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport (Empirisches Forschungsprojekt, 2011-13)
  • Rechtswirklichkeit der Pflichtverteidigerbestellung (Empirisches Forschungsprojekt für die AG Strafrecht im DAV, 2013-14)
  • Fragen der Criminal Compliance im Schnittfeld von materiellem Recht, Strafverfahrensrecht und Verfassungsrecht, in: Handbuch Criminal Compliance (Publikationsprojekt bei C.F. Müller, 2014)
  • Anschlussdelikte (§§ 257-262 StGB), in: Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB (Publikationsprojekt bei Carl Heymanns 2009 ff., derzeit 6. Aufl. 2023) und im Handbuch des Strafrechts, Bände IV und V (Publikationsprojekt bei C.F. Müller, 2019-21)
  • Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen (Publikationsprojekt bei C.F. Müller, 2011 ff., derzeit 3. Auflage 2024)
  • Karlsruher Strafrechtsdialog (Veranstaltungsreihe im Bundesgerichtshof, 2007 ff., derzeit 8. Tagung 2024)
  • Verständigung im Strafverfahren (§§ 160b, 257b, c StPO), in: Münchener Kommentar, StPO (Publikationsprojekt bei C.H. Beck, 2014 ff., derzeit 2. Aufl. 2023) und im Handbuch des Strafrechts, Band VIII (Publikationsprojekt bei C.F. Müller, 2023)
  • Methodenfragen des Strafverfahrensrechts (Einleitung M zur StPO), in: Löwe/Rosenberg, Großkommentar zur StPO (Publikationsprojekt bei de Gruyter, 2015 ff., derzeit 28. Aufl. 2026)
  • Die Verteidigung (§§ 137-150 StPO), in: Löwe/Rosenberg, Großkommentar zur StPO (Publikationsprojekt bei de Gruyter, 2006 ff., derzeit 27. Aufl. 2021) und im Handbuch des Strafrechts, Band VII (Publikationsprojekt bei C.F. Müller, 2020) sowie QUAL-AID (Evaluation of Legal Aid Quality in Europe and Practice Standards for Legal Aid Providers (Forschungsprojekt für die Europäische Kommission, DG Just, 2016-18)
  • §  Strafprozessrecht (Publikationsprojekt bei C.H. Beck, 2016 ff.)

III. Forschungs- und Lehrberichte

IV. Lehre und Forschung

Lehre ist keine lästige Pflicht. Sie ist – dafür muss man nicht unbedingt Humboldt bemühen, sondern nur die Berufsbezeichnung ernst nehmen – integraler Bestandteil der Tätigkeit eines Professors der Rechte. Soweit individuelle Lehrerfolge der Studierenden überhaupt standardisierbar sind, mögen das beste Evaluationsergebnis im Format Übung im Wintersemester 2007/08 sowie in den Formaten Pflichtvorlesung und Wahlveranstaltung im Wintersemester 2008/09 (seither haben keine fachbereichsweiten Evaluationen in Erlangen mehr stattgefunden) Zeugnis von erfolgreichen Bemühungen in diesem Bereich ablegen. Dazu tritt, dass die nachhaltige Integration von Theorie und Praxis in der Ausbildung nach meiner Überzeugung nur gelingen kann, wenn die zu vermittelnden und gleichzeitig kritisch zu hinterfragenden praktischen Fertigkeiten und Routinen an der Praxis des Justizbetriebes geschult sind.

Formal muss dialogisches Lernen zur Sicherung der Aufmerksamkeitszuwendung nicht nur auf die konsequente Nutzung von AV-Medien in den Veranstaltungen, sondern auch auf die vielfältigen Möglichkeiten der unterstützenden und vertiefenden Vor- und Nachbereitung durch eine ständig gepflegte Internet-Homepage setzen. Durch die damit einhergehende Entlastung der Veranstaltungen kann die zur Verfügung stehende Zeit für didaktisch anspruchsvolle Interaktionsformen wie Moot Court-Simulationen, integrierte Prozess- und Rollenspiele sowie vielfältige Exkursionen in die Praxis vom Amts- bis zum Bundesverfassungsgericht effektiv genutzt werden, um juristische Kreativität und ein vertieftes Verständnis des Berufes heranzubilden.

Inhaltlich reflektiert sich dies in einer Lehrtätigkeit, die auf methodisch und rechtstheoretisch reflektierte Kommunikation und Interaktion, nicht aber auf die passive »Vermittlung« von Inhalten setzt. Meine bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass dialogisches Lehren und Lernen nicht nur in der Kleingruppe des Seminars, sondern auch im großen Hörsaal funktioniert, wenn sich alle Beteiligten dafür konsequent einsetzen. Die in der Ersten Juristischen Prüfung geforderten Kompetenzen, also vor allem Rhetorik, Kommunikationsfähigkeit und Interessensensibilität, können sich so wie selbstverständlich ausbilden (vertiefend Jahn, JuS 2002, S. 1212 [1214]; Jahn, in: Anwaltsorientierung im rechtswissenschaftlichen Studium, [Hrsg.] Barton/Jost, 2002, S. 343 [349 ff.]; Jahn/Matt, Jura 2000, S. 390 f.).

Kontakt

Prof. Dr. Matthias Jahn

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie sowie Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS)

Adresse:
Campus Westend (RuW 4.122)
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
D-60323 Frankfurt a.M.

Kontakt:
Tel.: 069/798-34336
Fax: 069/798-34521
E-Mail: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag: 8:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 15:00 Uhr (nur per E-Mail oder telefonisch)
Freitag: geschlossen
Sekretariat in Raum RuW 4.123


Anfahrts- und Lageplan als PDF-Download