Forschung

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Forschung

Forschungsschwerpunkte sind die Gebiete “Grundlagen des Rechts”, "Europäisierung und Globalisierung des Rechts” sowie “Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht”.

(1) Grundlagen des Rechts: Im Zentrum dieses Schwerpunktes stehen die rechtlichen Grundlagen moderner Gesellschaften, die intern von Prozessen der Individualisierung und Fragmentierung geprägt werden und extern durch die Dynamik der Globalisierung einem erheblichen Problemdruck ausgesetzt sind. Institutionelle Träger der Erforschung der Grundlagen des Rechts sind das Institut für Rechtsgeschichte, das Institut für Kriminalwis-senschaften und Rechtsphilosophie, der Exzellenzcluster „Herausbildung normativer Ord-nungen“, das LOEWE-Projekt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“ sowie das Cornelia Goethe Centrum.

(2) Europäisierung und Globalisierung des Rechts: Das transnationale Recht umfasst die Disziplinen des Völker- und Europarechts und des internationalen Wirtschaftsrechts, deren Grenzen und Aufgaben angesichts neuer Phänomene und Normkomplexe wie WTO, Cyberlaw, Lex Mercatoria, internationales Strafrecht und Menschenrechte neu auszuloten sind. Forschungsprojekte des Fachbereichs konzentrieren sich hier auf Probleme der europäischen Integration, die Herausbildung einer internationalen Wirtschafts- und Friedensordnung und die Entstehung transnationaler, nicht-staatlicher Rechtsregimes. Institutionelle Träger dieses Schwerpunktes sind das Institut für Internationales und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie das Institut für Öffentliches Recht. Mit dem Wilhelm-Merton-Zentrum für europäische Integration und internationale Wirtschaftsordnung und der engen Kooperation mit dem Max Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg wird die Schwerpunktsetzung fortgeführt und verstärkt.

(3) Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht: Die veränderten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Rahmenbedingungen sowie die Bedingungen des Standorts der Universität, insbesondere die räumliche Nähe zu internationalen und nationalen Finanzinstitutionen, prägen die Forschungstätigkeit des Schwerpunktes Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt der Forschungstätigkeit, die auch in interdisziplinärer Kooperation mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften erfolgt, stehen Fragen des Kapitalgesellschafts- und Währungsrechts des europäischen, internationalen und deutschen Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrechts sowie des Arbeitsrechts. Im House of Finance kooperieren wirtschaftsrechtliche Professuren des Fachbereichs sowie das dem Fachbereich verbundene Institute for Law and Finance und das Institute for Monetary and Financial Stability, jeweils mit juristischen Stiftungsprofessuren. Der Fachbereich ist darüber hinaus am jüngst bewilligten LOEWE-Projekt „Sustainable Architecture for Finance in Europe“ beteiligt. Im Bereich des Sozialrechts bildet Frankfurt seit längerem mit dem Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht ein Zentrum für Forschungsaktivitäten und Vortragsserien.

Kontakt

Universität Frankfurt
Fachbereich Rechtswissenschaft
Dekanat
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