A. Das Institut für das Gesamte Wirtschaftsstrafrecht/Institute for Business Criminal Law (IGW)

Das Wirtschaftsstrafrecht erlebt im Moment nach seiner Entstehung als selbstständige Disziplin in der ersten Hälfte der 1970er Jahre eine zweite Gründerzeit. Nur ein Indiz mag genügen: Nachdem dreißig Jahre lang eine einzige auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Zeitschrift existierte (wistra), sind allein in den letzten Jahren drei neue Titel (ZWH – deren Beirat ein Direktor dieses Instituts angehört –, NZWiSt und WiJ) von renommierten Verlagen bzw. Vereinigungen auf den Weg gebracht worden, von einem halben Dutzend neuer Spezialtitel allein zum Thema Compliance und zahlreichen neu gegründeten Reihen zum Wirtschaftsstrafrecht im letzten Jahrfünft nicht zu reden.

Die Goethe-Universität hat sich dieser Entwicklung ausweislich der Umwidmung der ehemaligen Professur für Kriminologie und Strafrecht in eine Professur auch für Wirtschaftsstrafrecht nicht verschlossen und eine wichtige Strukturentscheidung getroffen. Sie bietet damit eine sowohl ideengeschichtlich als auch – am Finanzstandort Frankfurt – geographisch hervorragende Ausgangslage für die Gründung einer interdisziplinären Forschungseinheit zu den Fundamenten des Wirtschaftsstrafrechts.

Für die praktische Tätigkeit des IGW sollte die Wahrnehmbarkeit als teilverselbstständigte Institution des Fachbereichs, die nicht nur von einer Professur getragen wird, Arbeitsgrundlage sein. Dem Direktorium gehören Prof. Dr. Matthias Jahn und Prof. Dr. Cornelius Prittwitz als Co-Direktoren an

B. Konzept

1. Interdisziplinarität als Basis einer Einrichtung zum Wirtschaftsstrafrecht

In der ideengeschichtlichen Tradition der klassischen Strafrechtsschule Franz von Liszts, auf den der Gedanke einer »Gesamten Strafrechtswissenschaft« zurückgeht, aber auch Grundüberzeugungen, die in der Frankfurter Kriminalwissenschaft seit vier Jahrzehnten präsent sind (schlagwortartig repräsentiert in der [Fremd-]Zuschreibung als »Frankfurter Schule des Strafrechts«), sollten im IGW Inter- und Intradisziplinarität als wissenschaftliche Leitbegriffe für das Wirtschaftsstrafrecht gesichert und verteidigt werden.

2. Empirische Grundlagenarbeit als methodisches Programm

Es sollte unter Einschluss der Wirtschaftskriminologie ein erfahrungs- und tatsachenbasierter Ansatz verfolgt werden, der Dogmatik ohne Empirie bestenfalls für nutzlos und schlechtestenfalls für schädlich hält. Während derzeit ein Auseinanderdriften der verschiedenen Klein- und Kleinstdisziplinen des Wirtschaftsstrafrechts zu beobachten ist, steht die Formulierung eines Allgemeinen Teils dieses Rechtsgebiets (nach dem Vorbild des „AT“ des geltenden Strafgesetzbuchs) einschließlich seiner strafprozessualen Konsequenzen noch ganz am Anfang. Das macht das sichtbare Bedürfnis nach wirtschaftstrafrechtlicher Theoriebildung erklärbar – die jährlichen Tagungen zu Economy, Criminal Law and Ethics (ECLE) unter dem organisatorischen Dach des Institute for Law and Finance (ILF) erfreuen sich regen Zuspruchs.

3. Zusammenführung von Theorie und Praxis am Finanzplatz Frankfurt

Ein Institut, das sich der damit beschriebenen Grundlagenarbeit widmet, muss Theorie und Denktraditionen nicht erst suchen oder definieren – oder gar nur behaupten –, sondern in einem ersten Schritt Vorhandenes zusammenführen. Gewisse Strukturgleichheiten mit den beiden Leitideen der seinerzeitigen Gründung des House of Finance – Bündelung interdisziplinärer Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten im Bereich des Finanzrechts und Bereitstellung einer Kooperationsplattform zwischen Theorie und Praxis – sind nicht zu übersehen. Neben der Theorie-Praxis-Arbeit, die die Impulse des Finanzplatzes Frankfurt/Rhein-Main aufnehmen soll (z.B. Beratungstätigkeit im wirtschaftsstrafrechtlichen Banken- und Kapitalmarktbereich und Complianceaktivitäten im Industrie- und Dienstleistungssektor), ist das IGW auch für Fortbildungsangebote offen, die an verschiedene Berufs- und Interessengruppen adressiert werden (z.B. Inhouse-Juristen, Strafverteidiger, Controlling/Compliance-Mitarbeiter). Hier besteht ein enger Zusammenhang mit Goethe-ALL (Akademie für Lebenslanger Lernen).

Prof. Dr. Matthias Jahn, Richter am OLG            

Prof. Dr. Cornelius Prittwitz, M.P.A. (Harvard)

Kontakt

Institut für das Gesamte Wirtschaftsstrafrecht/Institute for Business Criminal Law (IGW)

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie

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