Praktika












Ein Gerichtspraktikum und zwei Wahlpraktika,

Wohin? und wie lange?

Während des Studiums müssen Sie an unserem Fachbereich in der vorlesungsfreien Zeit an praktischen Studienzeiten von insgesamt drei Monaten teilnehmen. Diese sind so ausgestaltet, dass sie ein einmonatiges Gruppenpraktikum bei Gericht und zwei jeweils einmonatige Wahlpraktika absolvieren müssen.

Bei den Wahlpraktika sind Sie grundsätzlich frei in Ihrer Entscheidung, wo Sie das entsprechende Wahlpraktikum ableisten wollen. Wichtig ist hierbei, dass Sie von einem Volljuristen betreut werden. Auch sind Sie hier nicht an Frankfurt oder an Hessen gebunden. Sie können Ihre Praktika deutschland- und weltweit absolvieren.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Justizprüfungsamt Hessen

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