Schwerpunktbereich

Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung und Vertiefung des Pflichtfachstudiums. Angeboten werden sechs Schwerpunktbereiche, die wir Ihnen hier genauer vorstellen wollen:

1. Internationalisierung und Europäisierung des Rechts
 

Die zunehmende Interdependenz staatlicher und gesellschaftlicher Ordnungen erfasst in besonderem Maße auch das Recht. Die rechtliche Ausgestaltung privater und öffentlicher Verhältnisse obliegt nicht mehr allein den nationalen Rechtsetzungsorganen, sondern steht immer stärker unter europäischen und internationalen Einflüssen. Diesem Wandel trug der Fachbereich mit der Schaffung des Schwerpunktbereichs „Internationalisierung und Europäisierung des Rechts“ Rechnung. Dieser umfasst nicht nur traditionelle Bereiche wie das Völker- und Europarecht, das Internationale Privatrecht und die Rechtsvergleichung, sondern bezieht in besonderem Maße auch neuere Rechtsgebiete wie das Internationale Wirtschaftsrecht, das Völkerstrafrecht oder das Recht transnationaler Regime ein und bemüht sich zudem, Erkenntnisse anderer Disziplinen, wie der Politikwissenschaften und der Volkswirtschaft, einzubeziehen.

Der Schwerpunktbereich spricht Studierende an, die sich für die europäischen, internationalen und vergleichenden Bezüge des Rechts interessieren. Er soll darüber hinaus Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die nicht nur in international orientierten Beratungsberufen oder für eine Tätigkeit in internationalen Organisationen, sondern auch im Rechtsalltag heute eine wichtige Rolle spielen.


2. Unternehmen und Finanzen (Law and Finance)

 

Der Schwerpunktbereich „Unternehmen und Finanzen (Law and Finance)“ besteht aus den Rechtsgebieten:

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Insolvenzrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst in seinem Basisblock das Bankrecht (in seinen Grundzügen) und das Kapitalmarktrecht (Kapitalmarktinstitutionen und Kapitalmarktverhaltensrecht). Dem Vertiefungsblock sind weiterführende Veranstaltungen etwa zum Investmentrecht, zum Börsen- und Bankaufsichtsrecht sowie zu modernen Finanzprodukten zugeordnet. Das Gesellschaftsrecht umfasst im Basisblock das Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH und AG). Im Vertiefungsblock finden sich Veranstaltungen zum Europäischen Gesellschaftsrecht, zur Unternehmensfinanzierung, zum Bilanzrecht, Konzernrecht, Umwandlungsrecht, Steuerrecht und zum Kartellrecht. Das Versicherungsrecht enthält im Basisblock das Versicherungsrecht I. Im Vertiefungsblock umfasst es Veranstaltungen zu den Versicherungssparten, zum Versicherungsaufsichtsrecht und zum Europäischen Versicherungsvertragsrecht. Das Insolvenzrecht befasst sich mit der Überschuldung von Unternehmen. In seinem Basisblock besteht es aus dem Insolvenzrecht I (Grundzüge).  Im Vertiefungsblock umfasst es das Insolvenzrecht II (Vertiefung) sowie Seminare zu ausgewählten Regelungsproblemen des Insolvenzrechts. 

Der Schwerpunktbereich hat in allen Rechtsgebieten enge Bezüge zu den Wirtschaftswissenschaften. Er ermöglicht die Vertiefung des Wirtschaftsrechts, welches mit der „dritten zivilrechtlichen Klausur“ bereits im Pflichtfach einen zentralen Platz einnimmt. Die Attraktivität des Schwerpunktbereichs liegt im Erfassen juristisch komplexer und zugleich höchst aktueller Sachverhalte, für die der Finanzmarktplatz Frankfurt sich wie kaum ein zweiter Ort empfiehlt. Der Schwerpunktbereich ist mit der Praxis auf das Engste verflochten, zahlreiche Veranstaltungen von Mitarbeitern der BaFin, von Großbanken, Rechtsanwaltskanzleien und (Beratungs-)Unternehmen runden das universitäre Angebot ab. Auf diese Weise eröffnet sich Studierenden des Schwerpunktbereiches schon während des Studiums die Chance, Einblick in die Unternehmenspraxis zu gewinnen. Im juristischen Vorbereitungsdienst für das zweite juristische Staatsexamen lässt sich das Unternehmens- und Finanzrecht als Teil des Wirtschaftsrechtschwerpunkts fortführen.


3. Grundlagen des Rechts 
 

In den „Grundlagen des Rechts“ sind die Fächer zusammengefasst, welche zu den Fundamenten einer als Wissenschaft verstandenen Jurisprudenz gehören. Ihnen ist gemeinsam, dass sie die praktisch-juristische Tätigkeit aus unterschiedlichen Blickwinkeln reflektieren. Dadurch bilden sie die Basis der primär dogmatisch arbeitenden juristischen Hauptfächer und ergänzen diese durch die Perspektive eines zugleich konstruktiven und kritischen Beobachters. Das bedeutet, dass sie selbst sich nicht nur der juristischen Methode im engeren Sinne bedienen, sondern ihren Gegenstand auch mit den Instrumenten der Nachbardisziplinen, vor allem der Geschichte und der Philosophie, erforschen.

Die Studierenden können die Veranstaltungen dieser Teilbereiche des Grundlagenschwerpunkts beliebig kombinieren oder sich ganz auf einen davon konzentrieren. Im Interesse einer gewissen Breite des Studiums wird allerdings empfohlen, sich an den Veranstaltungen mehrerer Professuren zu beteiligen.

 

4. Verfassung, Verwaltung, Regulierung
 

Das Angebot in diesem Schwerpunktbereich wendet sich an Studierende, die ein besonderes Interesse am öffentlichen Recht haben. Der Schwerpunktbereich rückt die Grundlagen und Probleme rechtlicher Steuerung wirtschaftlicher, sozialer, technischer und sonstiger gesellschaftlicher Entwicklungen in den Mittelpunkt von Forschung und Lehre. Ausgehend von der „Steuerungskrise des Rechts“ werden der Regulierungsbedarf und die Leistungsfähigkeit neuer Formen der Regulierung erforscht, die auf Selbststeuerung aufbauen, Marktprozesse nutzen und mit Anreizen arbeiten. Diese Perspektive nehmen die Forschungsansätze und ‑methoden der Nachbarwissenschaften auf und machen sie fruchtbar für rechtswissenschaftliche Untersuchungen zum Strukturwandel des öffentlichen Rechts sowie zu den Heraus­forderungen, die sich in den vier Referenzbereichen stellen.

 

5. Arbeit, Soziales, Lebenslagen
 

Der Schwerpunktbereich bezieht sich auf die Sozialpolitik in einem weit verstandenen Sinne und deren Umsetzung durch das Recht. Der Staat steuert durch Recht die individuellen und kollektiven Arbeitsbeziehungen. Moderne soziale Risiken im Wohlfahrtsstaat realisieren sich typischerweise so, dass die Menschen nicht (mehr) in der Lage sind, durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt und besondere Bedarfe zu decken. Durch Recht werden entsprechende Leistungen geregelt, welche zuweilen auch noch weiteren Lenkungszielen dienen. In mancher Hinsicht, aber keineswegs vollständig, tritt so der Sozialstaat an die Stelle der Familie, die als natürlicher Unterhalts- und Sorgeverband auch Gegenstand von Sozialpolitik ist. Orientiert an diesen Lebenszusammenhängen und ihrer rechtlichen Bewältigung und Steue­rung hat der Schwerpunktbereich das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Familienrecht (mit Bezügen zum Erbrecht) zum Gegenstand, wobei insbesondere auch die wechselseitigen Schnittstellen und Einwirkungsfelder im Mittelpunkt stehen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die aktuellen Entwicklungen in den jeweiligen Rechtsgebieten gelegt. Daneben soll die Problem­geschichte dieser Rechtsmaterien und der von ihnen geregelten Verhältnisse der Menschen mit eigenen Lehrveranstaltungen thematisiert werden.

 

6. Kriminalwissenschaften
 

Ein Verhalten als crimen, also als Straftat zu bezeichnen und mit (Freiheits-) Strafe zu bedrohen, stellt die ultima ratio des freiheitlichen Rechtsstaats dar. Nur „im äußersten Fall (als) das äußerste Mittel“ (Naucke) darf der Staat so reagieren. Bei dieser strafenden Reaktion ist der Staat strikt zudem gebunden an die Strafprozessordnung, die zu Recht als „Seismograph der Staatsverfassung“ (Roxin) gilt. Diese spezifischen hohen Anforderungen an ein legitimes Straf- und Strafverfahrensrecht werden in der Praxis des Strafgesetzgebers und der Strafrechtsprechung durch eine inflationäre Ausweitung des Strafrechtseinsatzes und eine begleitende Flexibilisierung des Strafverfahrensrechts konterkariert. Der dadurch entstehende Druck auf das Straf- und Strafprozessrecht verdankt sich weitgehend den gesellschaftlichen und staatlichen Bedürfnissen, sich bei der „Steuerung durch Recht“ (vgl. SPB 4) auch und gerade der ultima ratio des Strafrechts zu bedienen. Die Europäisierung und Internationalisierung (vgl. SPB 1) auch im Straf- und Strafverfahrensrecht verstärken diesen Druck. 

Die damit angedeuteten Besonderheiten rechtfertigen trotz der deutlich sichtbaren Anschlussstellen zwischen den Kriminalwissenschaften und den Schwerpunktbereichen 1, 3 und 4 die Zusammenfassung in einem eigenen Schwerpunktbereich. Er untergliedert sich in die eng miteinander verflochtenen Teilbereiche „Kriminalwissenschaftliche Grundlagen“, „Strafrechtswissenschaftliche Vertiefung“ und „Strafrechtliche Praxis“.

 

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