Einspruchsfristen zu zwischenprüfungsrelevanten Klausuren und Hausarbeiten
aus dem Wintersemester 2025/26
Der Einspruch gegen die Bewertung einer zwischenprüfungsrelevanten Prüfung ist schriftlich und begründet innerhalb der ein-monatigen Einspruchsfrist im Prüfungsamt einzureichen.
Der Einspruch kann im Falle von nicht-bestandenen Prüfungen im Anhang zu einer Email eingereicht werden. Im Falle einer bestandenen Prüfung ist der Einspruch im Papierform zusammen mit der Prüfungsarbeit einzureichen.
Der Einspruch muss innerhalb der Einspruchsfrist im Prüfungsamt eingegangen sein;
die Aufgabe per Post innerhalb der Frist ist nicht ausreichend.
Die bestandenen Prüfungsarbeiten werden von den Veranstalter*innen zurückgegeben. Die Einsicht in die mit weniger als vier Punkten bewerteten Prüfungsarbeiten ist möglich. Senden Sie hierzu über Ihre studentische Emailadresse eine Email an das Prüfungsamt mit einem Scan Ihrer GoetheCard im Anhang an pruefungsamtfb01@jur.uni-frankfurt.de
Der Einspruch gegen Prüfungsbewertungen, die nicht im Rahmen der Zwischen-, und Schwerpunktbereichsprüfung sowie der Nebenfachprüfung erfolgen, bzw. gegen die Bewertungen von Anfängerhausarbeiten sowie Klausuren und Hausarbeiten zu Fortgeschrittenenübungen im Rahmen des Hauptfachstudiums Rechtswissenschaft erfolgt, ist bei den Prüfer*innen einzureichen
Freitag, den 17.04.2026
Klausur Verfassungsrecht II - Prof. Britz
(Die Remonstrationsfrist endet für die o.g. Klausur
demnach am 18.05.2026)
Dienstag, den 21.04.2026
Klausur Verfassungsrecht I - Prof. Sacksofsky
(Die Remonstrationsfrist endet für die o.g. Klausur demnach am 21.05.2026)
Mittwoch, den 22.04.2026
Klausur Zivilrecht IIIa - Prof. Bälz
(Die Remonstrationsfrist endet für die o.g. Klausur demnach am 22.05.2026)
Freitag, den 24.04.2026
Klausur Methoden u. Verfahren - Prof. Morell
(Die Remonstrationsfrist endet für die o.g. Klausur demnach am 26.05.2026)
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