Hinweise für den Zweitversuch

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Hinweise für den Zweitversuch

Als Erstes müssen Sie darüber nachdenken, ob Sie Einsicht in Ihre Klausuren nehmen möchten. Sollten Sie sich dafür entscheiden, gibt es eine Ein-Monatsfrist, die für die Antragsstellung beim hessischen Justizprüfungsamt einzuhalten ist (§ 9 Abs. 2 JAO: Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem das Prüfungsergebnis eröffnet worden ist, schriftlich bei der Geschäftsstelle der Prüfungsabteilung I des Justizprüfungsamts zu stellen. Bei Versäumung der Frist geht das Einsichtsrecht verloren.)

Sobald Sie sich dafür entschieden haben, das Examen noch einmal zu schreiben, beginnen Sie mit der Ursachenforschung, bei der Sie sich beispielhaft mit folgenden Fragen beschäftigen können:

  1. Habe ich genügend Probeklausuren geschrieben?
  2. Sitzt der Gutachtenstil sicher bei mir?
  3. Gibt es Rechtsgebiete, auf die ich nicht ausreichend vorbereitet war, wo liegen meine Lücken?
  4. Wo lagen meine Schwächen und wo meine Stärken? Was sagen die Korrektor*innen?
  5. Lag es an fehlendem Wissen? Oder war es die Aufregung?

Aus den Antworten auf diese Fragen können Sie für Ihre Vorbereitung auf den Zweitversuch Hinweise für eine neue Schwerpunktsetzung ziehen, um so alte Fehler zu vermeiden.

Können Sie bezüglich dieser Beispielsfragen keine Antworten finden, sollten Sie sich auch mit der Frage beschäftigen, ob Sie unter Prüfungsangst oder anderem psychischen Druck gelitten haben oder leiden.

Unter der Rubrik "Anlaufstellen" finden Sie verschiedene Angebote, die Ihnen bezüglich der Lerngestaltung oder bei psychischen Belastungen helfen können.