Im Sommersemester 2021 bietet Frau Professorin Brunhöber ein Seminar "Geburt - Krankheit - Tod. Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme" und ein Seminar "Legitimes Strafrecht" an. Nähere Informationen zur Vorbesprechung und Anmeldung finden Sie unter dem Reiter "Lehre".
Die Hausarbeit wird am 9. Februar 2021 um 14:00 Uhr online auf Zoom besprochen. Die Einwahldaten sind über OLAT verschickt worden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de)
Die Ergebnisse der Hausarbeiten wurden an das Prüfungsamt weitergegeben und sind im QIS-System verfügbar.
Bei allen nicht bestandenen Klausuren sowie bei Klausuren, die im Nebenfach geschrieben wurden, erfolgt die Einsichtnahme über das Prüfungsamt.
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber ist seit dem 1. Februar 2019 Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie 2009 promoviert wurde und sich 2016 habilitierte. Sie war Visiting Scholar an der George-Washington University Law School (Washington D.C.) und Junior Fellow an der DFG-Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Medizinethik und Biopolitik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, bevor sie Anfang 2017 an der Leibniz Universität Hannover zur Universitätsprofessorin ernannt wurde. 2018 nahm sie einen Ruf an die Universität Bielefeld an, wo sie den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Rechtsforschung innehatte. Seit November 2018 ist sie Principal Investigator zunächst am Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ und seit dessen Auslaufen an dem anschließenden Forschungsverbund an der Goethe-Universität. Seit April 2020 hat sie ein Goethe-Fellowship am Humanwissenschaftlichen Kolleg der Goethe-Universität inne. Sie ist zudem Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität.
Im Strafrecht befasst sie sich mit Grundfragen des materiellen Strafrechts sowie mit Medizin-, Datenschutz-, Computer- und Internetstrafrecht. Daneben hat sie einen Schwerpunkt in der Rechtsphilosophie, wo sie sich vor allem mit Kriminalisierungstheorien, Staats- und Verfassungstheorie sowie mit medizin- und bioethischen Fragen beschäftigt. Weiterhin interessiert sie sich für die Rechtsvergleichung mit dem kontinentaleuropäischen und angelsächsischen Raum. Bücher (Auswahl): Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist Papers (2009) (Auswahl zum juristischen Buch des Jahres 2010); Strafrecht und Verfassung (Mithrsg., 2013); Strafrecht im Präventionsstaat (Hrsg., 2014); Strafrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung (Habilitationsschrift im Erscheinen).
Akademischer Werdegang Schriftenverzeichnis Forschungsschwerpunkte und Forschungsprojekte
Dr. Sascha Holznagel, wissenschaftlicher Mitarbeiter
RuW 4.145
E-Mail: Sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
Tel: 069/798-34341
Luise Kixmöller, wissenschaftliche Mitarbeiterin
RuW 4.145
E-Mail: kixmoeller@jur.uni-frankfurt.de
Tel: 069/798-34341
Jonas Pauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter
RuW 4.128a
E-Mail: pauli@jur.uni-frankfurt.de
Tel: 069/798-34356
Jens Adam
RuW 4.142
E-Mail: adam@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Charlotte Freyer
RuW 4.145
E-Mail: freyer@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Jill Manhart
RuW 4.142
E-Mail: manhart@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Ben Praxl
RuW 4.142
E-Mail: Praxl@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Ronja Thümmler
RuW 4.142
E-Mail: thuemmler@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Adrian Schneider
RuW 4.142
E-Mail: a.schneider@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Luisa Sif Elnasr
Hinweis
zur Corona-Pandemie:
Die Lehre
von Frau Professorin Brunhöber wird im Sommersemester 2021 virtuell erfolgen.
Alle Informationen zur virtuellen Lehre, insbesondere zur Einwahl über Zoom und
zu den Lehrmaterialien, sind auf OLAT zu finden. Dort können Sie sich mit Ihrem
HRZ-Account einloggen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Christina
Birnbaum unter sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de.
VORLESUNG STRAFRECHT III MIT PROPÄDEUTIKUM SOWIE TUTORIEN
Vorlesung Strafrecht III
Termin: dienstags 13-16 Uhr, online via Zoom (Einwahldaten über OLAT)
Inhalt: Die Veranstaltung knüpft
inhaltlich an die Vorlesung Strafrecht II an und behandelt die Delikte des
Besonderen Teils. Zunächst wird die Erörterung von Hauptproblemen aus dem
Bereich der Nichtvermögensdelikte fortgesetzt und komplettiert (Delikte gegen
das Leben, die körperliche Unversehrtheit und gegen die persönliche Freiheit).
Sodann erfolgt eine umfassende Erörterung der Vermögensdelikte des Besonderen
Teils (Diebstahl, Raub, Betrug, Untreue etc.). Anschließend werden Delikte
gegen die Allgemeinheit besprochen (insbes. Urkunden-, Straßenverkehrs-,
Brandstiftungs- und Rechtspflegedelikte). Die Vorlesung wird durch ein
Propädeutikum Strafrecht III und durch Tutorien (Fallübung in Kleingruppen)
begleitet, in denen die Fall-Lösungstechnik eingeübt werden kann. Die
Übungskurse sind inhaltlich auf die Vorlesung abgestimmt. Es wird eine
Probeklausur angeboten, die von den Tutorial-Leitenden korrigiert und
besprochen wird. Literaturhinweise und ausführliche Lehrmaterialien finden Sie
auf OLAT.
Leistungsnachweis: Abschlussklausur und Hausarbeit
Propädeutikum zur Vorlesung Strafrecht III
Termine: mittwochs 14-16 Uhr, online via Zoom (Einwahldaten
über OLAT)
Inhalt: Das Propädeutikum ist ein Fall-Übungskurs für Fortgeschrittene, der die Vorlesung Strafrecht III ergänzt. Die Fälle sind inhaltlich auf die Vorlesung Strafrecht III abgestimmt. Die Veranstaltung vertieft die Klausurtechnik anhand von größeren Strafrechtsfällen. Die Teilnehmenden der Lehrveranstaltung werden durch die gemeinsame Erörterung von Übungsfällen auf die Klausur und Hausarbeit der Vorlesung Strafrecht III und auf die Examensklausuren vorbereitet. Die Übungsfälle können auch dazu genutzt werden, den Pflichtfachstoff im Strafrecht zu wiederholen und klausurtaktisch einzuordnen. Die Sachverhalte und Lösungen werden über OLAT zur Verfügung gestellt.
Tutorien zur Vorlesung Strafrecht III
Termine: montags 14-16 Uhr; dienstags 16-18 Uhr; mittwochs 12-14 Uhr, online via Zoom (Einwahldaten
über OLAT)
Inhalt:
Die Tutorien dienen dazu, die strafrechtliche Fall-Lösung in Kleingruppen
einzuüben. Die Tutorialfälle sind inhaltlich auf die Vorlesung Strafrecht III
abgestimmt. Die Veranstaltung vertieft die Klausurtechnik anhand von kleineren
Strafrechtsfällen. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, noch einmal die
Grundlagen der Fall-Lösung (Gutachtentechnik, Subsumtion etc.) zu vertiefen.
Der Kleingruppe soll es ermöglicht werden, konkrete Einzelfragen zu stellen sowie die
juristische Argumentation durch aktive Beteiligung zu erlernen. In der
Vorlesung wird eine Probeklausur angeboten, die von den Tutorial-Leitenden
korrigiert und besprochen wird. So besteht die Möglichkeit, auf die jeweiligen
Fehler und Schwierigkeiten bei der Fallbearbeitung in der Kleingruppe
individuell einzugehen. Die Sachverhalte und Lösungen werden über OLAT zur
Verfügung gestellt.
KOLLOQIUM: RECHTSPHILOSOPHISCHE GRUNDLAGEN
DES STRAFRECHTS
Termin: dienstags 10-12 Uhr, online via
Zoom (Einwahldaten über OLAT)
Schwerpunktbereichszuordnung: Schwerpunkt „Grundlagen des Rechts“ und Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“
Inhalt: Das Kolloquium behandelt Themen wie die Begründung von strafrechtlichen
Verboten und den Sinn von Strafe. Die Veranstaltung konzentriert sich
auf die Antworten, die die Rechtsphilosophie seit der Aufklärung zu
geben sucht und die bis heute prägend sind. Im Mittelpunkt stehen dabei
auch aktuell diskutierte Probleme, wie die Debatte über das
Cannabisverbot. Das Kolloquium arbeitet mit Originaltexten und Urteilen,
die zur Vorbereitung gelesen werden müssen. Die Teilnehmenden sollen in
der jeweiligen Veranstaltung über einen der besprochenen Texte ein
15-minütiges Impulsreferat halten, das als Grundlage für die Diskussion
dient. Die Themen für die Referate werden in der ersten
Veranstaltungsstunde vergeben. Eine vorherige Anmeldung ist nicht
erforderlich. Das Referat ist im Anschluss bis zum 30.9.2021 schriftlich
auszuarbeiten (Kurzhausarbeit). Die zu lesenden Originaltexte und
Urteile sowie weitere Lehrmaterialien werden über OLAT zur Verfügung
gestellt.
Leistungsnachweis: Impulsreferat mit
schriftlicher Ausarbeitung
SEMINAR: LEGITIMES STRAFRECHT
Termine: 13./14.7.2021 jeweils 8-20 Uhr, online via Zoom (Einwahldaten über
OLAT)
Schwerpunktbereichszuordnung: Schwerpunkt
„Grundlagen des Rechts“ und Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“
Inhalt: Das Seminar geht der Frage nach, ob es Kriterien gibt, mit denen beurteilt werden kann, ob eine Strafvorschrift legitim ist. Ist es beispielsweise legitim, Cannabiskonsum oder Geschwisterinzest zu kriminalisieren? Diese von der Strafrechtswissenschaft seit Jahrhunderten diskutierte Frage, ist heute aktueller denn je, wenn – wie zu beobachten ist – neben dem „Kernstrafrecht“ immer mehr Bereiche strafrechtlich reguliert werden (Umwelt- und Datenschutz, Wirtschaft, Medizin) und gleichzeitig ein Konsens über strafschutzwürdige Rechtsgüter in einer pluralistischen Gesellschaft schwer zu erzielen ist. Im Mittelpunkt des Seminars stehen rechtsphilosophische Kriminalisierungstheorien und verfassungsrechtliche Vorgaben ebenso wie kriminalpolitische Überlegungen.
Anmeldung und Vorbesprechung: Die
Vorbesprechung findet online per Zoom am 1.4.2021 um 10:00 Uhr statt. In der
Vorbesprechung werden die Themen der Seminararbeiten erläutert und vergeben. Bitte
melden Sie sich bei Interesse per E-Mail an sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
zur Vorbesprechung unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer
Matrikelnummer, und der Schwerpunktzuordnung (falls bereits erfolgt) an. Nach
Anmeldung werden Ihnen die Zoom-Einwahldaten mitgeteilt. Das Seminar wird
voraussichtlich online per Zoom stattfinden.
Voraussetzung: Eine Teilnahme an dem im
Sommersemerster 2021 ebenfalls angebotenen Kolloquium „Rechtsphilosophische
Grundlagen des Strafrechts“ bietet sich an, ist aber nicht notwendig. Es sollten
jedoch Grundkenntnisse der rechtsphilosophischen Grundlagen des Strafrechts,
insbesondere der Kriminalisierungstheorien, vorhanden sein. Es werden nur
Studierende zugelassen, die die Zwischenprüfung absolviert haben.
Leistungsnachweis: Seminararbeit
SEMINAR: GEBURT - KRANKHEIT - TOD. Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme
Termine: 15./16.7.2021 jeweils 8-20 Uhr,
online via Zoom (Einwahldaten über OLAT)
Schwerpunktbereichszuordnung: Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“ und „Grundlagen des Rechts"
Inhalt: Das Medizinstrafrecht befindet
sich aktuell in einem Wandel. Das klassische Arztstrafrecht hat sich
beispielsweise dadurch verändert, dass die Patientenautonomie immer wichtiger
geworden ist. Ärzte und Ärztinnen sind zudem neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt,
weil viele neuere medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind
(etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch die Verbesserung der
Medizin (straf-)rechtlich ungeklärte Fragen auftun (etwa im Bereich der
Lebenserhaltung). Zudem wächst die Bedeutung von wirtschaftsstrafrechtlichen
Regelungen auch im Medizinstrafrecht. Das Seminar möchte grundsätzlichen und
aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachgehen.
Vorbesprechung und Anmeldung: Die
Vorbesprechung findet online per Zoom am 1.4.2021 um 11:00 Uhr statt. In der
Vorbesprechung werden die Themen der Seminararbeiten erläutert und vergeben. Bitte
melden Sie sich bei Interesse per E-Mail an sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
zur Vorbesprechung unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer
Matrikelnummer, und der Schwerpunktzuordnung (falls bereits erfolgt) an. Nach
Anmeldung werden Ihnen die Zoom-Einwahldaten mitgeteilt. Das Seminar wird
voraussichtlich online per Zoom stattfinden.
Voraussetzungen: Es werden nur
Studierende zugelassen, die die Zwischenprüfung absolviert haben.
Leistungsnachweis: Seminararbeit
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber hat die Venia Legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Medizinstrafrecht. Sie ist Principal Investigator am Forschungsverbund "Normative Ordnungen" an der Goethe-Universität und Mitglied des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie am Fachbereich Rechtswissenschaft.
Aktuell sind vier Themenbereiche Forschungsschwerpunkte der Professur:
Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung unserer Lebenswelt führt dazu, dass einerseits immer mehr personenbezogene Informationen anfallen und dass es andererseits immer leichter ist, Informationen zu sammeln, zu archivieren und auszuwerten. Zum Schutz des Einzelnen greift der Staat hier u.a. mit dem Datenschutzrecht regulierend ein, dessen Verletzung teilweise strafrechtlich sanktioniert ist. Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts Digitalisierung und Strafrecht werden die strafrechtlichen Vorschriften des Datenschutzrechts in den Mittelpunkt gerückt, deren Erforschung bisher stark vom öffentlichen Recht und vom Privatrecht dominiert ist. Die aufgeworfenen Fragen werden nicht nur rechtsdogmatisch beantwortet, sondern auch interdisziplinär erforscht, sodass konkrete technische Entwicklungen, philosophische Erkenntnisse ebenso wie soziologische und historische Ansätze einbezogen werden können.
Strafrecht reagiert klassischerweise auf begangenes Unrecht, während die Gefahrenabwehr dem Polizeirecht vorbehalten ist. Neuerdings lässt sich jedoch im materiellen Recht eine Vorverlagerung der Strafbarkeit und im Strafprozessrecht eine Tendenz zu Präventivmaßnahmen beobachten. Diese Tendenz kann man in eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung einordnen, die Prävention immer mehr in den Mittelpunkt stellt. In dem Themenfeld Präventionsstrafrecht und Risikogesellschaft soll diese Entwicklung – auch rechtsphilosophisch, historisch und soziologisch informiert – über innerdisziplinäre Grenzen hinweg analysiert und kritisch begleitet werden.
Beim Medizinstrafrecht handelt es sich in großen Teilen um eine relative junge, aber bereits etablierte Materie. Die Materie ist rasant angewachsen, einerseits weil medizinische Innovationen neue rechtliche Probleme aufwerfen und andererseits weil die stärkere Betonung der Patientenautonomie gewandelte rechtliche Wertungen und Vorgaben nach sich zieht. Oft reagiert der Gesetzgeber auf neue medizinische Entwicklungen mit strafrechtlichen Verboten (z.B. in der Reproduktionsmedizin). Dies wirft die Frage auf, welchen Schranken diese Kriminalisierungen unterliegen und wie normative ethische Vorgaben zu entwickeln sind. Die Antworten sollen unter Berücksichtigung medizinischer Entwicklungen ebenso wie philosophischer und soziologischer Erkenntnisse interdisziplinär gesucht werden.
Strafrecht ist traditionell eine stark national geprägte Rechtsmaterie. Die zunehmende Globalisierung führt aber dazu, dass einerseits auf kriminelle Handlungen auch grenzüberschreitend reagiert werden muss und dass andererseits auch das Strafrecht immer mehr internationalen und europäischen Vorgaben unterworfen ist. In dem Themenfeld Strafrechtsvergleichung und Globalisierung soll diese Entwicklung rechtswissenschaftlich begleitet werden. Dabei steht weniger ein „Nebeneinanderstellen“ verschiedener nationalrechtlicher Lösungsmodelle im Fokus, als vielmehr die Herausarbeitung rechtlicher Strukturvorgaben und Prinzipien, die sich in den meisten Rechtsordnungen auffinden lassen.
Hier finden Sie das Schriftenverzeichnis von Prof. Dr. Beatrice Brunhöber.
Freiheit und Gerechtigkeit, Toleranz und Teilhabe: über solche Rechte und Prinzipien in der Gesellschaft denken die Wissenschaftler*innen in dem Forschungsverbund "Normative Ordnungen" nach. Wie etablieren und verändern sich politische, rechtliche, religiöse oder ökonomische Ordnungen, wie kristallisieren sich daraus Herrschaftsstrukturen, wie verteilen sich Macht und Lebenschancen – auch auf transnationaler Ebene? Das Thema hat gesellschaftliche Brisanz: die Welt, deren Ordnungen mit Macht verteidigt werden und trotzdem immer wieder aus den Fugen geraten. Es geht um die gegenwärtigen sozialen Auseinandersetzungen, insbesondere um eine gerechte Ordnung der Gesellschaft in Zeiten der Globalisierung, und deren lange Vorgeschichten. Untersucht werden die normativen Vorstellungen, die bei derartigen Prozessen und Konflikten eine Rolle spielen. Und wie sie kritisiert oder gerechtfertigt werden können. Es sind vor allem die Grundlagen der Politik und des Rechts, geistes- und sozialwissenschaftlich beleuchtet.
Die Fragen sind komplex. Deshalb arbeitet der Forschungsverbund "Normative Ordnungen" an der Goethe-Universität Frankfurt interdisziplinär: von der Philosophie, den Geschichtswissenschaften, der Politikwissenschaft und der Rechtswissenschaft über die Ethnologie und die Ökonomie bis zur Soziologie und Theologie.
Normative Ordnungen werden dabei als „Rechtfertigungsordnungen“ verstanden, die historisch gegründet sind und auf „Rechtfertigungsnarrativen“ beruhen. Sie zeichnen bestimmte Legitimationen aus, wobei Normen und Werte verschiedenster Art (Moral, Recht, Religion, um nur einige zu nennen) ineinander greifen bzw. Spannungen erzeugen. Solche Ordnungen legitimieren sich aus bestimmten Normen und bringen ihrerseits Normen hervor, doch stets in einem dynamischen Sinne.
Der Forschungsverbund "Normative Ordnungen" ist ein Forschungsnetzwerk, an dem sich folgende Partnerinstitutionen beteiligen: Frobenius-Institut (Frankfurt am Main), Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (Frankfurt am Main), Institut für Sozialforschung (Frankfurt am Main), Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg), Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte (Frankfurt am Main), Point Sud, Centre for Research on Local Knowledge (Bamako, Mali) und Technische Universität Darmstadt.
Der Forschungsverbund wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert.
Das Frankfurter Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie ist das ständige Debattenforum der in Frankfurt am Main lehrenden Professoren, Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Lehrbeauftragten.
Link zur Website des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Gerne betreue ich Dissertationen in den von mir vertretenen Bereichen der gesamten Strafrechtswissenschaften. Das gewählte Thema muss einen originellen und grundlagenorientierten Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion versprechen.
Die Annahme ist grundsätzlich von überdurchschnittlichen Ergebnissen im Ersten Juristischen Staatsexamen oder einem gleichwertigen ausländischen Abschluss abhängig. Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität (Promotionsordnung).
Wenn Sie bei mir promovieren möchten, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die Studienleistungen, Examenszeugnis, Abiturzeugnis etc.) sowie einem Schreiben, das Ihr Interessengebiet und Ihre Motive für die Bewerbung erkennen lässt. Übersenden Sie die Unterlagen bitte in einer pdf-Datei an mein Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de).
Ich freue mich auf Ihre Bewerbung!
Im Sommersemester 2021 bietet Frau Professorin Brunhöber ein Seminar "Geburt - Krankheit - Tod. Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme" und ein Seminar "Legitimes Strafrecht" an. Nähere Informationen zur Vorbesprechung und Anmeldung finden Sie unter dem Reiter "Lehre".
Die Hausarbeit wird am 9. Februar 2021 um 14:00 Uhr online auf Zoom besprochen. Die Einwahldaten sind über OLAT verschickt worden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de)
Die Ergebnisse der Hausarbeiten wurden an das Prüfungsamt weitergegeben und sind im QIS-System verfügbar.
Bei allen nicht bestandenen Klausuren sowie bei Klausuren, die im Nebenfach geschrieben wurden, erfolgt die Einsichtnahme über das Prüfungsamt.
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber ist seit dem 1. Februar 2019 Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie 2009 promoviert wurde und sich 2016 habilitierte. Sie war Visiting Scholar an der George-Washington University Law School (Washington D.C.) und Junior Fellow an der DFG-Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Medizinethik und Biopolitik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, bevor sie Anfang 2017 an der Leibniz Universität Hannover zur Universitätsprofessorin ernannt wurde. 2018 nahm sie einen Ruf an die Universität Bielefeld an, wo sie den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Rechtsforschung innehatte. Seit November 2018 ist sie Principal Investigator zunächst am Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ und seit dessen Auslaufen an dem anschließenden Forschungsverbund an der Goethe-Universität. Seit April 2020 hat sie ein Goethe-Fellowship am Humanwissenschaftlichen Kolleg der Goethe-Universität inne. Sie ist zudem Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität.
Im Strafrecht befasst sie sich mit Grundfragen des materiellen Strafrechts sowie mit Medizin-, Datenschutz-, Computer- und Internetstrafrecht. Daneben hat sie einen Schwerpunkt in der Rechtsphilosophie, wo sie sich vor allem mit Kriminalisierungstheorien, Staats- und Verfassungstheorie sowie mit medizin- und bioethischen Fragen beschäftigt. Weiterhin interessiert sie sich für die Rechtsvergleichung mit dem kontinentaleuropäischen und angelsächsischen Raum. Bücher (Auswahl): Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist Papers (2009) (Auswahl zum juristischen Buch des Jahres 2010); Strafrecht und Verfassung (Mithrsg., 2013); Strafrecht im Präventionsstaat (Hrsg., 2014); Strafrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung (Habilitationsschrift im Erscheinen).
Akademischer Werdegang Schriftenverzeichnis Forschungsschwerpunkte und Forschungsprojekte
Dr. Sascha Holznagel, wissenschaftlicher Mitarbeiter
RuW 4.145
E-Mail: Sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
Tel: 069/798-34341
Luise Kixmöller, wissenschaftliche Mitarbeiterin
RuW 4.145
E-Mail: kixmoeller@jur.uni-frankfurt.de
Tel: 069/798-34341
Jonas Pauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter
RuW 4.128a
E-Mail: pauli@jur.uni-frankfurt.de
Tel: 069/798-34356
Jens Adam
RuW 4.142
E-Mail: adam@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Charlotte Freyer
RuW 4.145
E-Mail: freyer@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Jill Manhart
RuW 4.142
E-Mail: manhart@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Ben Praxl
RuW 4.142
E-Mail: Praxl@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Ronja Thümmler
RuW 4.142
E-Mail: thuemmler@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Adrian Schneider
RuW 4.142
E-Mail: a.schneider@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: 069/798-34387
Luisa Sif Elnasr
Hinweis
zur Corona-Pandemie:
Die Lehre
von Frau Professorin Brunhöber wird im Sommersemester 2021 virtuell erfolgen.
Alle Informationen zur virtuellen Lehre, insbesondere zur Einwahl über Zoom und
zu den Lehrmaterialien, sind auf OLAT zu finden. Dort können Sie sich mit Ihrem
HRZ-Account einloggen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Christina
Birnbaum unter sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de.
VORLESUNG STRAFRECHT III MIT PROPÄDEUTIKUM SOWIE TUTORIEN
Vorlesung Strafrecht III
Termin: dienstags 13-16 Uhr, online via Zoom (Einwahldaten über OLAT)
Inhalt: Die Veranstaltung knüpft
inhaltlich an die Vorlesung Strafrecht II an und behandelt die Delikte des
Besonderen Teils. Zunächst wird die Erörterung von Hauptproblemen aus dem
Bereich der Nichtvermögensdelikte fortgesetzt und komplettiert (Delikte gegen
das Leben, die körperliche Unversehrtheit und gegen die persönliche Freiheit).
Sodann erfolgt eine umfassende Erörterung der Vermögensdelikte des Besonderen
Teils (Diebstahl, Raub, Betrug, Untreue etc.). Anschließend werden Delikte
gegen die Allgemeinheit besprochen (insbes. Urkunden-, Straßenverkehrs-,
Brandstiftungs- und Rechtspflegedelikte). Die Vorlesung wird durch ein
Propädeutikum Strafrecht III und durch Tutorien (Fallübung in Kleingruppen)
begleitet, in denen die Fall-Lösungstechnik eingeübt werden kann. Die
Übungskurse sind inhaltlich auf die Vorlesung abgestimmt. Es wird eine
Probeklausur angeboten, die von den Tutorial-Leitenden korrigiert und
besprochen wird. Literaturhinweise und ausführliche Lehrmaterialien finden Sie
auf OLAT.
Leistungsnachweis: Abschlussklausur und Hausarbeit
Propädeutikum zur Vorlesung Strafrecht III
Termine: mittwochs 14-16 Uhr, online via Zoom (Einwahldaten
über OLAT)
Inhalt: Das Propädeutikum ist ein Fall-Übungskurs für Fortgeschrittene, der die Vorlesung Strafrecht III ergänzt. Die Fälle sind inhaltlich auf die Vorlesung Strafrecht III abgestimmt. Die Veranstaltung vertieft die Klausurtechnik anhand von größeren Strafrechtsfällen. Die Teilnehmenden der Lehrveranstaltung werden durch die gemeinsame Erörterung von Übungsfällen auf die Klausur und Hausarbeit der Vorlesung Strafrecht III und auf die Examensklausuren vorbereitet. Die Übungsfälle können auch dazu genutzt werden, den Pflichtfachstoff im Strafrecht zu wiederholen und klausurtaktisch einzuordnen. Die Sachverhalte und Lösungen werden über OLAT zur Verfügung gestellt.
Tutorien zur Vorlesung Strafrecht III
Termine: montags 14-16 Uhr; dienstags 16-18 Uhr; mittwochs 12-14 Uhr, online via Zoom (Einwahldaten
über OLAT)
Inhalt:
Die Tutorien dienen dazu, die strafrechtliche Fall-Lösung in Kleingruppen
einzuüben. Die Tutorialfälle sind inhaltlich auf die Vorlesung Strafrecht III
abgestimmt. Die Veranstaltung vertieft die Klausurtechnik anhand von kleineren
Strafrechtsfällen. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, noch einmal die
Grundlagen der Fall-Lösung (Gutachtentechnik, Subsumtion etc.) zu vertiefen.
Der Kleingruppe soll es ermöglicht werden, konkrete Einzelfragen zu stellen sowie die
juristische Argumentation durch aktive Beteiligung zu erlernen. In der
Vorlesung wird eine Probeklausur angeboten, die von den Tutorial-Leitenden
korrigiert und besprochen wird. So besteht die Möglichkeit, auf die jeweiligen
Fehler und Schwierigkeiten bei der Fallbearbeitung in der Kleingruppe
individuell einzugehen. Die Sachverhalte und Lösungen werden über OLAT zur
Verfügung gestellt.
KOLLOQIUM: RECHTSPHILOSOPHISCHE GRUNDLAGEN
DES STRAFRECHTS
Termin: dienstags 10-12 Uhr, online via
Zoom (Einwahldaten über OLAT)
Schwerpunktbereichszuordnung: Schwerpunkt „Grundlagen des Rechts“ und Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“
Inhalt: Das Kolloquium behandelt Themen wie die Begründung von strafrechtlichen
Verboten und den Sinn von Strafe. Die Veranstaltung konzentriert sich
auf die Antworten, die die Rechtsphilosophie seit der Aufklärung zu
geben sucht und die bis heute prägend sind. Im Mittelpunkt stehen dabei
auch aktuell diskutierte Probleme, wie die Debatte über das
Cannabisverbot. Das Kolloquium arbeitet mit Originaltexten und Urteilen,
die zur Vorbereitung gelesen werden müssen. Die Teilnehmenden sollen in
der jeweiligen Veranstaltung über einen der besprochenen Texte ein
15-minütiges Impulsreferat halten, das als Grundlage für die Diskussion
dient. Die Themen für die Referate werden in der ersten
Veranstaltungsstunde vergeben. Eine vorherige Anmeldung ist nicht
erforderlich. Das Referat ist im Anschluss bis zum 30.9.2021 schriftlich
auszuarbeiten (Kurzhausarbeit). Die zu lesenden Originaltexte und
Urteile sowie weitere Lehrmaterialien werden über OLAT zur Verfügung
gestellt.
Leistungsnachweis: Impulsreferat mit
schriftlicher Ausarbeitung
SEMINAR: LEGITIMES STRAFRECHT
Termine: 13./14.7.2021 jeweils 8-20 Uhr, online via Zoom (Einwahldaten über
OLAT)
Schwerpunktbereichszuordnung: Schwerpunkt
„Grundlagen des Rechts“ und Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“
Inhalt: Das Seminar geht der Frage nach, ob es Kriterien gibt, mit denen beurteilt werden kann, ob eine Strafvorschrift legitim ist. Ist es beispielsweise legitim, Cannabiskonsum oder Geschwisterinzest zu kriminalisieren? Diese von der Strafrechtswissenschaft seit Jahrhunderten diskutierte Frage, ist heute aktueller denn je, wenn – wie zu beobachten ist – neben dem „Kernstrafrecht“ immer mehr Bereiche strafrechtlich reguliert werden (Umwelt- und Datenschutz, Wirtschaft, Medizin) und gleichzeitig ein Konsens über strafschutzwürdige Rechtsgüter in einer pluralistischen Gesellschaft schwer zu erzielen ist. Im Mittelpunkt des Seminars stehen rechtsphilosophische Kriminalisierungstheorien und verfassungsrechtliche Vorgaben ebenso wie kriminalpolitische Überlegungen.
Anmeldung und Vorbesprechung: Die
Vorbesprechung findet online per Zoom am 1.4.2021 um 10:00 Uhr statt. In der
Vorbesprechung werden die Themen der Seminararbeiten erläutert und vergeben. Bitte
melden Sie sich bei Interesse per E-Mail an sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
zur Vorbesprechung unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer
Matrikelnummer, und der Schwerpunktzuordnung (falls bereits erfolgt) an. Nach
Anmeldung werden Ihnen die Zoom-Einwahldaten mitgeteilt. Das Seminar wird
voraussichtlich online per Zoom stattfinden.
Voraussetzung: Eine Teilnahme an dem im
Sommersemerster 2021 ebenfalls angebotenen Kolloquium „Rechtsphilosophische
Grundlagen des Strafrechts“ bietet sich an, ist aber nicht notwendig. Es sollten
jedoch Grundkenntnisse der rechtsphilosophischen Grundlagen des Strafrechts,
insbesondere der Kriminalisierungstheorien, vorhanden sein. Es werden nur
Studierende zugelassen, die die Zwischenprüfung absolviert haben.
Leistungsnachweis: Seminararbeit
SEMINAR: GEBURT - KRANKHEIT - TOD. Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme
Termine: 15./16.7.2021 jeweils 8-20 Uhr,
online via Zoom (Einwahldaten über OLAT)
Schwerpunktbereichszuordnung: Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“ und „Grundlagen des Rechts"
Inhalt: Das Medizinstrafrecht befindet
sich aktuell in einem Wandel. Das klassische Arztstrafrecht hat sich
beispielsweise dadurch verändert, dass die Patientenautonomie immer wichtiger
geworden ist. Ärzte und Ärztinnen sind zudem neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt,
weil viele neuere medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind
(etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch die Verbesserung der
Medizin (straf-)rechtlich ungeklärte Fragen auftun (etwa im Bereich der
Lebenserhaltung). Zudem wächst die Bedeutung von wirtschaftsstrafrechtlichen
Regelungen auch im Medizinstrafrecht. Das Seminar möchte grundsätzlichen und
aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachgehen.
Vorbesprechung und Anmeldung: Die
Vorbesprechung findet online per Zoom am 1.4.2021 um 11:00 Uhr statt. In der
Vorbesprechung werden die Themen der Seminararbeiten erläutert und vergeben. Bitte
melden Sie sich bei Interesse per E-Mail an sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
zur Vorbesprechung unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer
Matrikelnummer, und der Schwerpunktzuordnung (falls bereits erfolgt) an. Nach
Anmeldung werden Ihnen die Zoom-Einwahldaten mitgeteilt. Das Seminar wird
voraussichtlich online per Zoom stattfinden.
Voraussetzungen: Es werden nur
Studierende zugelassen, die die Zwischenprüfung absolviert haben.
Leistungsnachweis: Seminararbeit
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber hat die Venia Legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Medizinstrafrecht. Sie ist Principal Investigator am Forschungsverbund "Normative Ordnungen" an der Goethe-Universität und Mitglied des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie am Fachbereich Rechtswissenschaft.
Aktuell sind vier Themenbereiche Forschungsschwerpunkte der Professur:
Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung unserer Lebenswelt führt dazu, dass einerseits immer mehr personenbezogene Informationen anfallen und dass es andererseits immer leichter ist, Informationen zu sammeln, zu archivieren und auszuwerten. Zum Schutz des Einzelnen greift der Staat hier u.a. mit dem Datenschutzrecht regulierend ein, dessen Verletzung teilweise strafrechtlich sanktioniert ist. Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts Digitalisierung und Strafrecht werden die strafrechtlichen Vorschriften des Datenschutzrechts in den Mittelpunkt gerückt, deren Erforschung bisher stark vom öffentlichen Recht und vom Privatrecht dominiert ist. Die aufgeworfenen Fragen werden nicht nur rechtsdogmatisch beantwortet, sondern auch interdisziplinär erforscht, sodass konkrete technische Entwicklungen, philosophische Erkenntnisse ebenso wie soziologische und historische Ansätze einbezogen werden können.
Strafrecht reagiert klassischerweise auf begangenes Unrecht, während die Gefahrenabwehr dem Polizeirecht vorbehalten ist. Neuerdings lässt sich jedoch im materiellen Recht eine Vorverlagerung der Strafbarkeit und im Strafprozessrecht eine Tendenz zu Präventivmaßnahmen beobachten. Diese Tendenz kann man in eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung einordnen, die Prävention immer mehr in den Mittelpunkt stellt. In dem Themenfeld Präventionsstrafrecht und Risikogesellschaft soll diese Entwicklung – auch rechtsphilosophisch, historisch und soziologisch informiert – über innerdisziplinäre Grenzen hinweg analysiert und kritisch begleitet werden.
Beim Medizinstrafrecht handelt es sich in großen Teilen um eine relative junge, aber bereits etablierte Materie. Die Materie ist rasant angewachsen, einerseits weil medizinische Innovationen neue rechtliche Probleme aufwerfen und andererseits weil die stärkere Betonung der Patientenautonomie gewandelte rechtliche Wertungen und Vorgaben nach sich zieht. Oft reagiert der Gesetzgeber auf neue medizinische Entwicklungen mit strafrechtlichen Verboten (z.B. in der Reproduktionsmedizin). Dies wirft die Frage auf, welchen Schranken diese Kriminalisierungen unterliegen und wie normative ethische Vorgaben zu entwickeln sind. Die Antworten sollen unter Berücksichtigung medizinischer Entwicklungen ebenso wie philosophischer und soziologischer Erkenntnisse interdisziplinär gesucht werden.
Strafrecht ist traditionell eine stark national geprägte Rechtsmaterie. Die zunehmende Globalisierung führt aber dazu, dass einerseits auf kriminelle Handlungen auch grenzüberschreitend reagiert werden muss und dass andererseits auch das Strafrecht immer mehr internationalen und europäischen Vorgaben unterworfen ist. In dem Themenfeld Strafrechtsvergleichung und Globalisierung soll diese Entwicklung rechtswissenschaftlich begleitet werden. Dabei steht weniger ein „Nebeneinanderstellen“ verschiedener nationalrechtlicher Lösungsmodelle im Fokus, als vielmehr die Herausarbeitung rechtlicher Strukturvorgaben und Prinzipien, die sich in den meisten Rechtsordnungen auffinden lassen.
Hier finden Sie das Schriftenverzeichnis von Prof. Dr. Beatrice Brunhöber.
Freiheit und Gerechtigkeit, Toleranz und Teilhabe: über solche Rechte und Prinzipien in der Gesellschaft denken die Wissenschaftler*innen in dem Forschungsverbund "Normative Ordnungen" nach. Wie etablieren und verändern sich politische, rechtliche, religiöse oder ökonomische Ordnungen, wie kristallisieren sich daraus Herrschaftsstrukturen, wie verteilen sich Macht und Lebenschancen – auch auf transnationaler Ebene? Das Thema hat gesellschaftliche Brisanz: die Welt, deren Ordnungen mit Macht verteidigt werden und trotzdem immer wieder aus den Fugen geraten. Es geht um die gegenwärtigen sozialen Auseinandersetzungen, insbesondere um eine gerechte Ordnung der Gesellschaft in Zeiten der Globalisierung, und deren lange Vorgeschichten. Untersucht werden die normativen Vorstellungen, die bei derartigen Prozessen und Konflikten eine Rolle spielen. Und wie sie kritisiert oder gerechtfertigt werden können. Es sind vor allem die Grundlagen der Politik und des Rechts, geistes- und sozialwissenschaftlich beleuchtet.
Die Fragen sind komplex. Deshalb arbeitet der Forschungsverbund "Normative Ordnungen" an der Goethe-Universität Frankfurt interdisziplinär: von der Philosophie, den Geschichtswissenschaften, der Politikwissenschaft und der Rechtswissenschaft über die Ethnologie und die Ökonomie bis zur Soziologie und Theologie.
Normative Ordnungen werden dabei als „Rechtfertigungsordnungen“ verstanden, die historisch gegründet sind und auf „Rechtfertigungsnarrativen“ beruhen. Sie zeichnen bestimmte Legitimationen aus, wobei Normen und Werte verschiedenster Art (Moral, Recht, Religion, um nur einige zu nennen) ineinander greifen bzw. Spannungen erzeugen. Solche Ordnungen legitimieren sich aus bestimmten Normen und bringen ihrerseits Normen hervor, doch stets in einem dynamischen Sinne.
Der Forschungsverbund "Normative Ordnungen" ist ein Forschungsnetzwerk, an dem sich folgende Partnerinstitutionen beteiligen: Frobenius-Institut (Frankfurt am Main), Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (Frankfurt am Main), Institut für Sozialforschung (Frankfurt am Main), Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg), Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte (Frankfurt am Main), Point Sud, Centre for Research on Local Knowledge (Bamako, Mali) und Technische Universität Darmstadt.
Der Forschungsverbund wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert.
Das Frankfurter Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie ist das ständige Debattenforum der in Frankfurt am Main lehrenden Professoren, Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Lehrbeauftragten.
Link zur Website des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Gerne betreue ich Dissertationen in den von mir vertretenen Bereichen der gesamten Strafrechtswissenschaften. Das gewählte Thema muss einen originellen und grundlagenorientierten Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion versprechen.
Die Annahme ist grundsätzlich von überdurchschnittlichen Ergebnissen im Ersten Juristischen Staatsexamen oder einem gleichwertigen ausländischen Abschluss abhängig. Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität (Promotionsordnung).
Wenn Sie bei mir promovieren möchten, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die Studienleistungen, Examenszeugnis, Abiturzeugnis etc.) sowie einem Schreiben, das Ihr Interessengebiet und Ihre Motive für die Bewerbung erkennen lässt. Übersenden Sie die Unterlagen bitte in einer pdf-Datei an mein Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de).
Ich freue mich auf Ihre Bewerbung!
Postanschrift:
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
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