Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung

Willkommen auf der Homepage von Prof. Dr. Beatrice Brunhöber!

Postanschrift

Prof. Dr. Beatrice Brunhöber

Goethe-Universität Frankfurt am Main

Fachbereich Rechtswissenschaft

Theodor-W.-Adorno-Platz 4

60323 Frankfurt am Main 

Büro

Christina Birnbaum

RuW 4.128

Telefon: +49 69 798-34341

E-Mail: sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de

Sprech- und Schließzeiten des Büros

Während der Vorlesungszeit:

Die Sprechzeiten des Büros sind am Dienstag von 9.30 bis 11.00 Uhr und am Mittwoch von 10.30 bis 12.00 Uhr (für Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte per E-Mail anfragen).

Außerhalb der Vorlesungszeit:

Sprechzeiten außerhalb der Vorlesungszeit können per Mail angefragt werden.







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Aktuelle Veröffentlichungen von Prof. Dr. Brunhöber

  • Ein Rehabilitierungsrecht der Zukunft – Erträge aus der Kriminalwissenschaft, in: Funke, Andreas (Hrsg.), Rehabilitierungsrecht – Wiedergutmachung durch Urteilsaufhebungen im gesellschaftlichen und rechtlichen Wandel, Schriften zum Strafrecht, Berlin: Duncker und Humblot, im Erscheinen.
  • Trust and ban – a critical reassessment of debates on the regulation of innovations in democracies, in: Spiecker gen. Döhmann, Indra/Burchard, Christoph (Hrsg.), Algorithmic Transformation and Diffusion of Power: Trust, Conflict, Uncertainty and Control, Baden-Baden: Nomos Verlag, 2025, S. 205-226 (gemeinsam mit Bernhard Jakl). (mehr Informationen)
  • Kommentierung des § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) im Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 4, München: C.H. Beck Verlag, 3. Aufl. 2017; vollst. überarb. 4. Aufl. 2021; neu überarb. 5. Aufl. 2025.
  • Symbolpolitik im Strafrecht – Erneuerung der Kritik an bloß symbolischen Strafgesetzen als Kritik an latenten gesetzlichen Moralbekenntnissen, in: Jahrbuch für Recht und Ethik 32 (2024), S. 1-20.

Aktuelle Vorträge von Prof. Dr. Brunhöber

Die Kriminalisierung digitaler Aktivitäten – eine Kritik aus demokratietheoretischer und freiheitlicher Sicht 

Am 30.11.2025 hat Beatrice Brunhöber auf dem XII. Deutsch-Griechischen Symposium am Forschungszentrum Normative Ordnungen“ der Goethe-Universität über Die Kriminalisierung digitaler Aktivitäten – eine Kritik aus demokratietheoretischer und freiheitlicher Sicht gehalten. Das Symposium stand unter dem Motto „Strafrecht und Kriminalpolitik in den Polykrisen der digitalen Welt“. In Zeiten sich häufender und interdependenter Krisen (Klima, Migration) wird der Ruf nach autoritären, u. a. strafrechtlichen Lösungen lauter. Gegenstand der Tagung war die Frage, ob das Strafrechtssystem das Potenzial hat, diesen an es herangetragenen Herausforderungen gerecht zu werden, und ob ein Strafrechtssystem im liberalen und demokratischen Rechtsstaat sich dieser Aufgabe stellen will und kann. Vorgetragen haben Forschende der Universitäten Athen, Thessaloniki und Komotini sowie der Goethe-Universität.


Erträge der kriminalwissenschaftlichen Diskussion für ein Rehabilitierungsrecht der Zukunft“ 

Am 13.06.2025 hat Beatrice Brunhöber einen Vortrag auf der Tagung Rehabilitierungsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg über Erträge der kriminalwissenschaftlichen Diskussion für ein Rehabilitierungsrecht der Zukunft“ gehalten. Die Tagung befasste sich mit der Wiedergutmachung durch Urteilsaufhebungen im gesellschaftlichen und rechtlichen Wandel. Staatliches Unrecht war für die (west-)deutsche Rechtsordnung lange Zeit das Unrecht anderer Staaten. Zu bewältigen war die vor-rechtsstaatliche Vergangenheit einerseits des Nationalsozialismus und andererseits der DDR, was auch durch die Aufhebung von Gerichtsurteilen erfolgte. Die Bewältigung von Systemunrecht, die in die schwierige Frage des Rekurses auf überpositives Recht führte, konnte vor diesem Hintergrund Anfang des 21. Jahrhunderts als abgeschlossen betrachtet werden. Die Frage, wie mit staatlichem Unrecht umzugehen ist, hat sich damit jedoch nicht erledigt. Mit dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) vom 17.07.2017 wurde erstmals festgestellt, dass innerhalb der Kontinuität der (west-)deutschen Rechtsordnung staatliches Unrecht geschehen war, das durch eine rückwirkende Aufhebung von Gerichtsurteilen bereinigt wurde. Es gibt also Unrecht auch im Rechtsstaat. Mit der Frage, wie sich solches Unrecht wiedergutmachen lässt, befassten sich die Vorträge auf der Tagung.

Stellenausschreibungen

An der Professur ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) (E13 TV-G-U, halbtags) zu besetzen. Nähere Information zur Ausschreibung finden Sie hier.

Lehre

Sommersemester 2026

Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"

14.04.2026 bis 14.07.2026   Raum: HZ 11   Dienstags, 13.00 bis 16.00 Uhr c.t.


Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.


BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 14.4. entfällt unfallbedingt. Sie findet ab 21.4. per Zoom statt. Den Link dazu finden Sie auf OLAT.

Seminar "Medizinstrafrecht"


06.07.2026 bis 07.07.2026   Raum: RuW 4.101 


Das Medizinstrafrecht befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Das klassische Arztstrafrecht hat sich beispielsweise durch die zunehmende Bedeutung der Patientenautonomie verändert. Ärzte und Ärztinnen sind zudem neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele neuere medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch die Verbesserung der Medizin und Technik (straf-)rechtlich ungeklärte Fragen auftun (etwa im Bereich der Lebenserhaltung). Aktuell sind insbesondere mit dem Beginn und Ende des menschlichen Lebens zusammenhängende Fragestellungen verstärkt in den Fokus rechtspolitischer Reformüberlegungen gerückt. Dies gibt Anlass, den grundlegenden und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachzugehen.


Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 10-11 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.


Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet. 

Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"


13.07.2026 bis 14.07.2026    Raum: RuW 4.101


Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob etwa sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) oder (pornographische) Deepfakes verboten werden sollen. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen und aktuellen Kriminalisierungsüberlegungen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.


Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 11-12 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.


Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet. 

Kolloquium "Autonomie"


15.04.2026 bis 01.07.2026   Raum: RuW 2.101   Mittwochs, 10.00 bis 12.00 Uhr c.t.


In modernen Verfassungsstaaten werden aktuell zahlreiche politische und rechtliche Diskussionen über die Reichweite individueller Autonomie und deren Grenzen geführt. Die Debatten erstrecken sich von der Sterbehilfe über die Reproduktion bis hin zur sexuellen Selbstbestimmung. Allerdings fehlt es weitgehend an einer Grundlagendiskussion darüber, wie individuelle Autonomie theoretisch zu verstehen ist und ob sie legitimerweise begrenzt werden darf. Das Kolloquium hat zum Ziel, verschiedene Theorieangebote von individueller Autonomie zu erarbeiten, zu diskutieren und auf aktuelle Fragestellungen anzuwenden. Die Veranstaltung arbeitet mit rechtsphilosophischen Originaltexten in deutscher und englischer Sprache, die für die Diskussion gelesen und vorgestellt werden müssen.

Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Die erfolgreiche Teilnahme erfordert die Vorstellung eines Texts. In der ersten Stunde wird festgelegt, wer welchen Text vorstellt.


BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 15.4. entfällt unfallbedingt. Die Vorlesung am 22.4. im Raum 2.101 findet hybrid statt. Sie erhalten bei dieser Vorlesung alle weiteren Informationen.

Wintersemester 2025/26

Im Wintersemester 2025/26 hat Frau Professorin Brunhöber ein Forschungssemester.

Büro

Christina Birnbaum

RuW 4.128

E-Mail: sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de

Tel.: +49 69 798-34341

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen

Verena Schulz

RuW 4.145

E-Mail: v.schulz@jur.uni-frankfurt.de

Tel.: +49 69 798-34354

Je-In Cho

RuW 4.145

E-Mail: j.cho@jur.uni-frankfurt.de 

Tel.: +49 69 798-34397

Hanna Sommerlad

RuW 4.128a

E-Mail: sommerlad@jur.uni-frankfurt.de

Tel.: +49 69 798-34356

Studentische Hilfskräfte

Emilia von Moltke

RuW 4.142

E-Mail: vonMoltke@jur.uni-frankfurt.de

Tel.: +49 69 798-34387

Maximilian Jehly

RuW 4.142

E-Mail: jehly@jur.uni-frankfurt.de 

Tel.: +49 69 798-34387

Paulina Ullrich

RuW 4.142

E-Mail: Ullrich@jur.uni-frankfurt.de

Tel.: +49 69 798-3438


Adrian Salamonowicz

RuW 4.142

E-Mail: salamonowicz@jur.uni-frankfurt.de

Tel.: +49 69 798-34387

Ehemalige Mitarbeiter*innen

Linda Weise, wissenschaftliche Mitarbeiterin

Ben Praxl, studentische Hilfskraft

Jonas Pauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter

Jill Manhart, studentische Hilfskraft

Tjarda Tiedeken, wissenschaftliche Mitarbeiterin

Charlotte Freyer, studentische Hilfskraft

Luisa Sif Elnasr, wissenschaftliche Hilfskraft

Adrian Schneider, studentische Hilfskraft

Ronja Thümmler, studentische Hilfskraft

Jens Adam, wissenschaftliche Hilfskraft

Dr. Sascha Holznagel, wissenschaftlicher Mitarbeiter

Luise Kixmöller, wissenschaftliche Mitarbeiterin

Vita

Prof. Dr. Beatrice Brunhöber ist seit 2019 Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. Seit 2018 ist sie Principal Investigator am DFG-Exzellenzcluster "Normative Orders" (seit 2020 Forschungszentrum an der GU). Von 2020 bis 2022 war sie Goethe-Fellow am Forschungskolleg Humanwissenschaften Bad Homburg. Seit 2021 ist sie Principal Investigator der vom Land Hessen geförderten Exzellenzinitiative „ConTrust: Vertrauen im Konflikt. Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“. Sie ist Mitherausgeberin der Reihen „Neue Schriften zum Strafrecht“ und „Studien zum Strafrecht“ im Nomos Verlag.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem ersten Staatsexamen war Beatrice Brunhöber wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und dann an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr. Joachim Bohnert. Nach einem Aufenthalt als Visiting Scholar an der George Washington Law School (Washington D.C., USA) promovierte sie 2009 an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über „Die Erfindung der ,demokratischen Repräsentation' in den Federalist Papers“, die von Prof. Dr. Dr. h.c. Hasso Hofmann und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm (Bundesverfassungsrichter a.D.) betreut wurde und die als juristisches Buch des Jahres 2010 ausgezeichnet wurde. Von 2007 bis 2009 absolvierte sie das Referendariat am Kammergericht Berlin, das sie mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. Im Anschluss war sie bis 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst bei Prof. Dr. Klaus Marxen und dann bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Direktorin des Max-Planck-Instituts Freiburg i. Br.). 2015 war sie Junior Fellow an der DFG-Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Medizinethik und Biopolitik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2016 habilitierte sie sich an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über den strafrechtlichen Schutz der informationellen Selbstbestimmung, die von Prof. Dr. Hörnle betreut wurde. Ihr wurde die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Medizinstrafrecht erteilt. Anfang 2017 wurde sie zur W3-Professorin an der Leibniz Universität Hannover ernannt. 2018 lehnte sie einen Ruf an die Ruhr-Universität Bochum ab und nahm einen Ruf an die Universität Bielefeld an, wo sie den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Rechtsforschung innehatte.

Weitere Informationen zu Forschungsschwerpunkten und Publikationen finden Sie hier.

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Foschung

Frau Professorin Brunhöber ist Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. 

Auf dem Gebiet des Strafrechts sind ihre Forschungsschwerpunkte dogmatische und rechtsphilosophische Grundfragen des materiellen Rechts, Medizinstrafrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht. Daneben liegt ein Schwerpunkt ihrer Forschung in der Rechtsphilosophie mit Fokus auf Demokratie- und Verfassungstheorie, Kriminalisierungstheorien sowie Medizin- und Bioethik. Weiterhin interessiert sie sich für die Strafrechtsvergleichung mit dem europäischen und angelsächsischen Raum.

Übergreifendes Erkenntnisinteresse bei ihren Forschungen ist die Frage danach, wie sich Normen begründen lassen unter den Bedingungen einer pluralistischen Gesellschaft, der weltweiten Verflechtungen, von „Großrisiken“ (z.B. Pandemien, Klimawandel) sowie in Bereichen, in denen sich noch keine tradierten Wertvorstellungen ausgeprägt haben. Die Analysen sind Ausdruck eines Konzepts fächerübergreifender und internationaler Forschung, das die meist disziplinär und national gebundene Rechtsdogmatik ergänzt. Der Fokus liegt auf der Transformation und der Herausbildung normativer Ordnungen, die anhand von vier Themenfeldern analysiert werden: dem Wandel des Strafrechts zu einem Instrument der Risikosteuerung (Präventionsstrafrecht und Risikogesellschaft), den Veränderungen des (Straf-)Rechts einer Informationsgesellschaft (Strafrecht und Digitalisierung), dem Einfluss transnationaler Vorgaben auf die nationalen Rechtsordnungen in einer globalisierten Welt und ihre Folgen für die demokratische Selbstbestimmung (Globalisierung und Strafrecht) sowie den biopolitischen Implikationen des Medizinstrafrechts in einer „Normalisierungsgesellschaft“ (Foucault) (Medizinstrafrecht und Bioethik).

Mitgliedschaft in Forschungsverbünden (Auswahl): „ConTrust - Vertrauen im Konflikt. Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“ (vom Land Hessen geförderte Exzellenzinitiative der GU); Forschungsverbund „Normative Orders“ an der GU (ehemaliges Exzellenzcluster an der GU).

Bücher (Auswahl): Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist Papers (2009) (Auswahl zum juristischen Buch des Jahres 2010); Strafrecht und Verfassung (Mithrsg., 2013); Strafrecht im Präventionsstaat (Hrsg., 2014); Strafrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung (Habilitationsschrift im Erscheinen).

Zu den Publikationen

​Neuere Veröffentlichungen

  • Ein Rehabilitierungsrecht der Zukunft – Erträge aus der Kriminalwissenschaft, in: Funke, Andreas (Hrsg.), Rehabilitierungsrecht – Wiedergutmachung durch Urteilsaufhebungen im gesellschaftlichen und rechtlichen Wandel, Schriften zum Strafrecht, Berlin: Duncker und Humblot, im Erscheinen.
  • Trust and ban – a critical reassessment of debates on the regulation of innovations in democracies, in: Spiecker gen. Döhmann, Indra/Burchard, Christoph (Hrsg.), Algorithmic Transformation and Diffusion of Power: Trust, Conflict, Uncertainty and Control, Baden-Baden: Nomos Verlag, 2025, S. 205-226 (gemeinsam mit Bernhard Jakl). (mehr Informationen)
  • Kommentierung des § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) im Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 4, München: C.H. Beck Verlag, 3. Aufl. 2017; vollst. überarb. 4. Aufl. 2021; neu überarb. 5. Aufl. 2025.
  • Symbolpolitik im Strafrecht – Erneuerung der Kritik an bloß symbolischen Strafgesetzen als Kritik an latenten gesetzlichen Moralbekenntnissen, in: Jahrbuch für Recht und Ethik 32 (2024), S. 1-20.
  • Grenzen der Grenzen des Strafrechts – Demokratische Grenzen kriminalpolitischer Leitlinien, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) 135 (2023), S. 872-903.
  • Was ist freiheitlich-demokratische Strafrechtsbegrenzung? Stärkung des Blicks der Kriminalisierungstheorien für die Freiheit der Verbotsadressierten, in: Brunhöber/Burchard/Günther u.a. (Hrsg.), Strafrecht als Risiko, Festschrift für Cornelius Prittwitz, Baden-Baden: Nomos Verlag, 2023, S. 59-75.
  • Strafrecht als Risiko, Festschrift für Cornelius Prittwitz zum 70. Geburtstag, Baden-Baden: Nomos Verlag, 2023, (hrsg. gemeinsam mit Christoph Burchard, Klaus Günther, Matthias Jahn, Jésus-Maria Silva-Sánchez, Tobias Singelnstein). (hier).
  • Grundrechtliche Sonderstellung des Strafrechts?, in: Burchard, Christoph/Bäcker, Matthias (Hrsg.), Strafverfassungsrecht, Tübingen: Mohr Siebeck Verlag, 2023, S. 53-82.
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Lehrveranstaltungen

Sommersemester 2026

Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"

14.04.2026 bis 14.07.2026   Raum: HZ 11   Dienstags, 13.00 bis 16.00 Uhr c.t.


Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.


BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 14.4. entfällt unfallbedingt. Sie findet ab 21.4. per Zoom statt. Den Link dazu finden Sie auf OLAT.

Seminar "Medizinstrafrecht"


06.07.2026 bis 07.07.2026   Raum: RuW 4.101 


Das Medizinstrafrecht befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Das klassische Arztstrafrecht hat sich beispielsweise durch die zunehmende Bedeutung der Patientenautonomie verändert. Ärzte und Ärztinnen sind zudem neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele neuere medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch die Verbesserung der Medizin und Technik (straf-)rechtlich ungeklärte Fragen auftun (etwa im Bereich der Lebenserhaltung). Aktuell sind insbesondere mit dem Beginn und Ende des menschlichen Lebens zusammenhängende Fragestellungen verstärkt in den Fokus rechtspolitischer Reformüberlegungen gerückt. Dies gibt Anlass, den grundlegenden und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachzugehen.


Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 10-11 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.


Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet. 

Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"


13.07.2026 bis 14.07.2026    Raum: RuW 4.101


Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob etwa sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) oder (pornographische) Deepfakes verboten werden sollen. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen und aktuellen Kriminalisierungsüberlegungen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.


Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 11-12 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.


Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet. 

Kolloquium "Autonomie"


15.04.2026 bis 01.07.2026   Raum: RuW 2.101   Mittwochs, 10.00 bis 12.00 Uhr c.t.


In modernen Verfassungsstaaten werden aktuell zahlreiche politische und rechtliche Diskussionen über die Reichweite individueller Autonomie und deren Grenzen geführt. Die Debatten erstrecken sich von der Sterbehilfe über die Reproduktion bis hin zur sexuellen Selbstbestimmung. Allerdings fehlt es weitgehend an einer Grundlagendiskussion darüber, wie individuelle Autonomie theoretisch zu verstehen ist und ob sie legitimerweise begrenzt werden darf. Das Kolloquium hat zum Ziel, verschiedene Theorieangebote von individueller Autonomie zu erarbeiten, zu diskutieren und auf aktuelle Fragestellungen anzuwenden. Die Veranstaltung arbeitet mit rechtsphilosophischen Originaltexten in deutscher und englischer Sprache, die für die Diskussion gelesen und vorgestellt werden müssen.

Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Die erfolgreiche Teilnahme erfordert die Vorstellung eines Texts. In der ersten Stunde wird festgelegt, wer welchen Text vorstellt.


BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 15.4. entfällt unfallbedingt. Die Vorlesung am 22.4. im Raum 2.101 findet hybrid statt. Sie erhalten bei dieser Vorlesung alle weiteren Informationen.

Wintersemester 2025/26

Im Wintersemester 2025/26 hat Frau Professorin Brunhöber ein Forschungssemester.

Archiv

Sommersemester 2025

Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"

Seminar "Medizinstrafrecht"

Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"

Kolloquium "Autonomie"

Wintersemester 2024/2025

Vorlesung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren"

Kolloquium "Strafrechtsphilosophie"

Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"

Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"

Sommersemester 2024

Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"

Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"

Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"

Wintersemester 2023/2024

Forschungssemester (Vertretung durch PD Dr. Anja Schmidt)

Sommersemester 2023

Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien

Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"

Seminar "Medizinstrafrecht"

Seminar "Cyberkriminalität"

Wintersemester 2022/2023

Vorlesung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren" mit Tutorien

Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"

Seminar "Medizinstrafrecht"

Sommersemester 2022

Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie" mit Tutorien

Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"

Seminar "Cyberkriminalität"

Seminar "Medizinstrafrecht"

Wintersemester 2021/2022

Forschungssemester (Vertretung durch PD Dr. Benno Zabel)

Sommersemester 2021

Vorlesung "Strafrecht III (Besonderer Teil)" mit Propädeutikum sowie Tutorien

Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"

Seminar "Legitimes Strafrecht"

Seminar "Geburt – Krankheit – Tod. Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme"

Wintersemester 2020/2021

Forschungssemester (Vertretung durch Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.)

Sommersemester 2020

Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien

Seminar "Cyberkriminalität"

Seminar "Medizinstrafrecht“

Wintersemester 2019/2020

Forschungssemester

Sommersemester 2019

Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien

Kolloquium "Philosophische Grundlagen des Strafrechts“

Seminar "Medizinstrafrecht"

Promotion

Gerne betreue ich Dissertationen in den von mir vertretenen Bereichen der gesamten Strafrechtswissenschaften, der Rechtsphilosophie und der Rechtsvergleichung. Das gewählte Thema muss einen originellen und grundlagenorientierten Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion versprechen.

Die Annahme ist grundsätzlich von überdurchschnittlichen Ergebnissen im Ersten Juristischen Staatsexamen oder einem gleichwertigen ausländischen Abschluss abhängig. Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität (Promotionsordnung).

Wenn Sie bei mir promovieren möchten, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die Studienleistungen, Examenszeugnis, Abiturzeugnis etc.) sowie einem Schreiben, das Ihr Interessengebiet und Ihre Motive für die Bewerbung erkennen lässt. Übersenden Sie die Unterlagen bitte in einer pdf-Datei an mein Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de).

Wenn die Möglichkeit besteht, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen, werden Sie zu einem Vorgespräch eingeladen. Die endgültige Annahme als Doktorandin oder Doktorand erfolgt sodann auf der Grundlage eines detaillierten Exposés über das Promotionsthema.