Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am MainWährend der Vorlesungszeit:
Die Sprechzeiten des Büros sind am Dienstag von 9.30 bis 11.00 Uhr und am Mittwoch von 10.30 bis 12.00 Uhr (für Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte per E-Mail anfragen).
Außerhalb der Vorlesungszeit:
Sprechzeiten außerhalb der Vorlesungszeit können per Mail angefragt werden.
„Die Kriminalisierung digitaler Aktivitäten – eine Kritik aus demokratietheoretischer und freiheitlicher Sicht“
Am 30.11.2025 hat Beatrice Brunhöber auf dem XII. Deutsch-Griechischen Symposium am Forschungszentrum „Normative Ordnungen“ der Goethe-Universität über „Die Kriminalisierung digitaler Aktivitäten – eine Kritik aus demokratietheoretischer und freiheitlicher Sicht“ gehalten. Das Symposium stand unter dem Motto „Strafrecht und Kriminalpolitik in den Polykrisen der digitalen Welt“. In Zeiten sich häufender und interdependenter Krisen (Klima, Migration) wird der Ruf nach autoritären, u. a. strafrechtlichen Lösungen lauter. Gegenstand der Tagung war die Frage, ob das Strafrechtssystem das Potenzial hat, diesen an es herangetragenen Herausforderungen gerecht zu werden, und ob ein Strafrechtssystem im liberalen und demokratischen Rechtsstaat sich dieser Aufgabe stellen will und kann. Vorgetragen haben Forschende der Universitäten Athen, Thessaloniki und Komotini sowie der Goethe-Universität.
„Erträge der kriminalwissenschaftlichen Diskussion für ein Rehabilitierungsrecht der Zukunft“
Am 13.06.2025 hat Beatrice Brunhöber einen Vortrag auf der Tagung „Rehabilitierungsrecht“ an der Universität Erlangen-Nürnberg über „Erträge der kriminalwissenschaftlichen Diskussion für ein Rehabilitierungsrecht der Zukunft“ gehalten. Die Tagung befasste sich mit der Wiedergutmachung durch Urteilsaufhebungen im gesellschaftlichen und rechtlichen Wandel. Staatliches Unrecht war für die (west-)deutsche Rechtsordnung lange Zeit das Unrecht anderer Staaten. Zu bewältigen war die vor-rechtsstaatliche Vergangenheit einerseits des Nationalsozialismus und andererseits der DDR, was auch durch die Aufhebung von Gerichtsurteilen erfolgte. Die Bewältigung von „Systemunrecht“, die in die schwierige Frage des Rekurses auf „überpositives Recht“ führte, konnte vor diesem Hintergrund Anfang des 21. Jahrhunderts als abgeschlossen betrachtet werden. Die Frage, wie mit staatlichem Unrecht umzugehen ist, hat sich damit jedoch nicht erledigt. Mit dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) vom 17.07.2017 wurde erstmals festgestellt, dass innerhalb der Kontinuität der (west-)deutschen Rechtsordnung staatliches Unrecht geschehen war, das durch eine rückwirkende Aufhebung von Gerichtsurteilen bereinigt wurde. Es gibt also Unrecht auch im Rechtsstaat. Mit der Frage, wie sich solches Unrecht wiedergutmachen lässt, befassten sich die Vorträge auf der Tagung.
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
14.04.2026 bis 14.07.2026 Raum: HZ 11 Dienstags, 13.00 bis 16.00 Uhr c.t.
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 14.4. entfällt unfallbedingt. Sie findet ab 21.4. per Zoom statt. Den Link dazu finden Sie auf OLAT.
Seminar "Medizinstrafrecht"
06.07.2026 bis 07.07.2026 Raum: RuW 4.101
Das Medizinstrafrecht befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Das klassische Arztstrafrecht hat sich beispielsweise durch die zunehmende Bedeutung der Patientenautonomie verändert. Ärzte und Ärztinnen sind zudem neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele neuere medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch die Verbesserung der Medizin und Technik (straf-)rechtlich ungeklärte Fragen auftun (etwa im Bereich der Lebenserhaltung). Aktuell sind insbesondere mit dem Beginn und Ende des menschlichen Lebens zusammenhängende Fragestellungen verstärkt in den Fokus rechtspolitischer Reformüberlegungen gerückt. Dies gibt Anlass, den grundlegenden und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachzugehen.
Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 10-11 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.
Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet.
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
13.07.2026 bis 14.07.2026 Raum: RuW 4.101
Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob etwa sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) oder (pornographische) Deepfakes verboten werden sollen. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen und aktuellen Kriminalisierungsüberlegungen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.
Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 11-12 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.
Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet.
Kolloquium "Autonomie"
15.04.2026 bis 01.07.2026 Raum: RuW 2.101 Mittwochs, 10.00 bis 12.00 Uhr c.t.
In modernen Verfassungsstaaten werden aktuell zahlreiche politische und rechtliche Diskussionen über die Reichweite individueller Autonomie und deren Grenzen geführt. Die Debatten erstrecken sich von der Sterbehilfe über die Reproduktion bis hin zur sexuellen Selbstbestimmung. Allerdings fehlt es weitgehend an einer Grundlagendiskussion darüber, wie individuelle Autonomie theoretisch zu verstehen ist und ob sie legitimerweise begrenzt werden darf. Das Kolloquium hat zum Ziel, verschiedene Theorieangebote von individueller Autonomie zu erarbeiten, zu diskutieren und auf aktuelle Fragestellungen anzuwenden. Die Veranstaltung arbeitet mit rechtsphilosophischen Originaltexten in deutscher und englischer Sprache, die für die Diskussion gelesen und vorgestellt werden müssen.
Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Die erfolgreiche Teilnahme erfordert die Vorstellung eines Texts. In der ersten Stunde wird festgelegt, wer welchen Text vorstellt.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 15.4. entfällt unfallbedingt. Die Vorlesung am 22.4. im Raum 2.101 findet hybrid statt. Sie erhalten bei dieser Vorlesung alle weiteren Informationen.
Christina
Birnbaum
RuW
4.128
E-Mail: sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34341
Verena Schulz
RuW 4.145
E-Mail: v.schulz@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34354
Je-In Cho
RuW 4.145
E-Mail: j.cho@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34397
Hanna Sommerlad
RuW 4.128a
E-Mail: sommerlad@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34356Emilia von Moltke
RuW 4.142
E-Mail: vonMoltke@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Maximilian Jehly
RuW 4.142
E-Mail: jehly@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Paulina Ullrich
RuW 4.142
E-Mail: Ullrich@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-3438Adrian Salamonowicz
RuW 4.142
E-Mail: salamonowicz@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Linda Weise, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ben Praxl, studentische Hilfskraft
Jonas Pauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Jill Manhart, studentische Hilfskraft
Tjarda Tiedeken, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Charlotte Freyer, studentische Hilfskraft
Luisa Sif Elnasr, wissenschaftliche Hilfskraft
Adrian Schneider, studentische Hilfskraft
Ronja Thümmler, studentische Hilfskraft
Jens Adam, wissenschaftliche Hilfskraft
Dr. Sascha Holznagel, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Luise Kixmöller, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber ist seit 2019 Inhaberin
der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und
Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. Seit 2018 ist sie Principal
Investigator am DFG-Exzellenzcluster "Normative Orders" (seit
2020 Forschungszentrum an der GU). Von 2020 bis 2022 war sie Goethe-Fellow
am Forschungskolleg
Humanwissenschaften Bad Homburg. Seit 2021 ist sie Principal
Investigator der vom Land Hessen geförderten Exzellenzinitiative „ConTrust: Vertrauen im Konflikt.
Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“. Sie
ist Mitherausgeberin der Reihen „Neue Schriften zum Strafrecht“ und „Studien
zum Strafrecht“ im Nomos Verlag.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem ersten Staatsexamen war Beatrice Brunhöber wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und dann an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr. Joachim Bohnert. Nach einem Aufenthalt als Visiting Scholar an der George Washington Law School (Washington D.C., USA) promovierte sie 2009 an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über „Die Erfindung der ,demokratischen Repräsentation' in den Federalist Papers“, die von Prof. Dr. Dr. h.c. Hasso Hofmann und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm (Bundesverfassungsrichter a.D.) betreut wurde und die als juristisches Buch des Jahres 2010 ausgezeichnet wurde. Von 2007 bis 2009 absolvierte sie das Referendariat am Kammergericht Berlin, das sie mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. Im Anschluss war sie bis 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst bei Prof. Dr. Klaus Marxen und dann bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Direktorin des Max-Planck-Instituts Freiburg i. Br.). 2015 war sie Junior Fellow an der DFG-Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Medizinethik und Biopolitik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2016 habilitierte sie sich an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über den strafrechtlichen Schutz der informationellen Selbstbestimmung, die von Prof. Dr. Hörnle betreut wurde. Ihr wurde die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Medizinstrafrecht erteilt. Anfang 2017 wurde sie zur W3-Professorin an der Leibniz Universität Hannover ernannt. 2018 lehnte sie einen Ruf an die Ruhr-Universität Bochum ab und nahm einen Ruf an die Universität Bielefeld an, wo sie den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Rechtsforschung innehatte.
Weitere Informationen zu Forschungsschwerpunkten und Publikationen finden Sie hier.
Frau Professorin
Brunhöber ist Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht,
Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität.
Auf
dem Gebiet des Strafrechts sind ihre Forschungsschwerpunkte dogmatische und
rechtsphilosophische Grundfragen des materiellen Rechts, Medizinstrafrecht
sowie Computer- und Internetstrafrecht. Daneben liegt ein Schwerpunkt ihrer
Forschung in der Rechtsphilosophie mit Fokus auf Demokratie- und
Verfassungstheorie, Kriminalisierungstheorien sowie Medizin- und Bioethik.
Weiterhin interessiert sie sich für die Strafrechtsvergleichung mit dem
europäischen und angelsächsischen Raum.
Übergreifendes Erkenntnisinteresse bei ihren Forschungen ist die Frage danach, wie sich Normen begründen lassen unter den Bedingungen einer pluralistischen Gesellschaft, der weltweiten Verflechtungen, von „Großrisiken“ (z.B. Pandemien, Klimawandel) sowie in Bereichen, in denen sich noch keine tradierten Wertvorstellungen ausgeprägt haben. Die Analysen sind Ausdruck eines Konzepts fächerübergreifender und internationaler Forschung, das die meist disziplinär und national gebundene Rechtsdogmatik ergänzt. Der Fokus liegt auf der Transformation und der Herausbildung normativer Ordnungen, die anhand von vier Themenfeldern analysiert werden: dem Wandel des Strafrechts zu einem Instrument der Risikosteuerung (Präventionsstrafrecht und Risikogesellschaft), den Veränderungen des (Straf-)Rechts einer Informationsgesellschaft (Strafrecht und Digitalisierung), dem Einfluss transnationaler Vorgaben auf die nationalen Rechtsordnungen in einer globalisierten Welt und ihre Folgen für die demokratische Selbstbestimmung (Globalisierung und Strafrecht) sowie den biopolitischen Implikationen des Medizinstrafrechts in einer „Normalisierungsgesellschaft“ (Foucault) (Medizinstrafrecht und Bioethik).
Mitgliedschaft in Forschungsverbünden (Auswahl): „ConTrust - Vertrauen im Konflikt. Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“ (vom Land Hessen geförderte Exzellenzinitiative der GU); Forschungsverbund „Normative Orders“ an der GU (ehemaliges Exzellenzcluster an der GU).
Bücher (Auswahl): Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist Papers (2009) (Auswahl zum juristischen Buch des Jahres 2010); Strafrecht und Verfassung (Mithrsg., 2013); Strafrecht im Präventionsstaat (Hrsg., 2014); Strafrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung (Habilitationsschrift im Erscheinen).
Zu den Publikationen
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
14.04.2026 bis 14.07.2026 Raum: HZ 11 Dienstags, 13.00 bis 16.00 Uhr c.t.
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 14.4. entfällt unfallbedingt. Sie findet ab 21.4. per Zoom statt. Den Link dazu finden Sie auf OLAT.
Seminar "Medizinstrafrecht"
06.07.2026 bis 07.07.2026 Raum: RuW 4.101
Das Medizinstrafrecht befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Das klassische Arztstrafrecht hat sich beispielsweise durch die zunehmende Bedeutung der Patientenautonomie verändert. Ärzte und Ärztinnen sind zudem neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele neuere medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch die Verbesserung der Medizin und Technik (straf-)rechtlich ungeklärte Fragen auftun (etwa im Bereich der Lebenserhaltung). Aktuell sind insbesondere mit dem Beginn und Ende des menschlichen Lebens zusammenhängende Fragestellungen verstärkt in den Fokus rechtspolitischer Reformüberlegungen gerückt. Dies gibt Anlass, den grundlegenden und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachzugehen.
Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 10-11 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.
Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet.
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
13.07.2026 bis 14.07.2026 Raum: RuW 4.101
Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob etwa sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) oder (pornographische) Deepfakes verboten werden sollen. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen und aktuellen Kriminalisierungsüberlegungen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.
Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 11-12 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.
Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet.
Kolloquium "Autonomie"
15.04.2026 bis 01.07.2026 Raum: RuW 2.101 Mittwochs, 10.00 bis 12.00 Uhr c.t.
In modernen Verfassungsstaaten werden aktuell zahlreiche politische und rechtliche Diskussionen über die Reichweite individueller Autonomie und deren Grenzen geführt. Die Debatten erstrecken sich von der Sterbehilfe über die Reproduktion bis hin zur sexuellen Selbstbestimmung. Allerdings fehlt es weitgehend an einer Grundlagendiskussion darüber, wie individuelle Autonomie theoretisch zu verstehen ist und ob sie legitimerweise begrenzt werden darf. Das Kolloquium hat zum Ziel, verschiedene Theorieangebote von individueller Autonomie zu erarbeiten, zu diskutieren und auf aktuelle Fragestellungen anzuwenden. Die Veranstaltung arbeitet mit rechtsphilosophischen Originaltexten in deutscher und englischer Sprache, die für die Diskussion gelesen und vorgestellt werden müssen.
Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Die erfolgreiche Teilnahme erfordert die Vorstellung eines Texts. In der ersten Stunde wird festgelegt, wer welchen Text vorstellt.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 15.4. entfällt unfallbedingt. Die Vorlesung am 22.4. im Raum 2.101 findet hybrid statt. Sie erhalten bei dieser Vorlesung alle weiteren Informationen.
Sommersemester 2025
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
Kolloquium "Autonomie"
Wintersemester 2024/2025
Vorlesung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren"
Kolloquium "Strafrechtsphilosophie"
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"
Sommersemester 2024
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"
Wintersemester 2023/2024
Forschungssemester (Vertretung durch PD Dr. Anja Schmidt)
Sommersemester 2023
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Seminar "Cyberkriminalität"
Wintersemester 2022/2023
Vorlesung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Sommersemester 2022
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Cyberkriminalität"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Wintersemester 2021/2022
Forschungssemester (Vertretung durch PD Dr. Benno Zabel)
Sommersemester 2021
Vorlesung "Strafrecht III (Besonderer Teil)" mit Propädeutikum sowie Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Legitimes Strafrecht"
Seminar "Geburt – Krankheit – Tod. Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme"
Wintersemester 2020/2021
Forschungssemester (Vertretung durch Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.)
Sommersemester 2020
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien
Seminar "Cyberkriminalität"
Seminar "Medizinstrafrecht“
Wintersemester 2019/2020
Forschungssemester
Sommersemester 2019
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien
Kolloquium "Philosophische Grundlagen des Strafrechts“
Seminar "Medizinstrafrecht"
Gerne betreue ich Dissertationen in den von mir vertretenen
Bereichen der gesamten Strafrechtswissenschaften, der Rechtsphilosophie und der
Rechtsvergleichung. Das gewählte Thema muss
einen originellen und grundlagenorientierten Beitrag zur wissenschaftlichen
Diskussion versprechen.
Die
Annahme ist grundsätzlich von überdurchschnittlichen Ergebnissen im Ersten
Juristischen Staatsexamen oder einem gleichwertigen ausländischen Abschluss
abhängig. Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur
Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität
(Promotionsordnung).
Wenn
Sie bei mir promovieren möchten, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den
üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die Studienleistungen,
Examenszeugnis, Abiturzeugnis etc.) sowie einem Schreiben, das Ihr
Interessengebiet und Ihre Motive für die Bewerbung erkennen lässt. Übersenden
Sie die Unterlagen bitte in einer pdf-Datei an mein Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de).
Wenn
die Möglichkeit besteht, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen, werden Sie zu
einem Vorgespräch eingeladen. Die endgültige Annahme als Doktorandin oder
Doktorand erfolgt sodann auf der Grundlage eines detaillierten Exposés über das
Promotionsthema.
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am MainWährend der Vorlesungszeit:
Die Sprechzeiten des Büros sind am Dienstag von 9.30 bis 11.00 Uhr und am Mittwoch von 10.30 bis 12.00 Uhr (für Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte per E-Mail anfragen).
Außerhalb der Vorlesungszeit:
Sprechzeiten außerhalb der Vorlesungszeit können per Mail angefragt werden.
„Die Kriminalisierung digitaler Aktivitäten – eine Kritik aus demokratietheoretischer und freiheitlicher Sicht“
Am 30.11.2025 hat Beatrice Brunhöber auf dem XII. Deutsch-Griechischen Symposium am Forschungszentrum „Normative Ordnungen“ der Goethe-Universität über „Die Kriminalisierung digitaler Aktivitäten – eine Kritik aus demokratietheoretischer und freiheitlicher Sicht“ gehalten. Das Symposium stand unter dem Motto „Strafrecht und Kriminalpolitik in den Polykrisen der digitalen Welt“. In Zeiten sich häufender und interdependenter Krisen (Klima, Migration) wird der Ruf nach autoritären, u. a. strafrechtlichen Lösungen lauter. Gegenstand der Tagung war die Frage, ob das Strafrechtssystem das Potenzial hat, diesen an es herangetragenen Herausforderungen gerecht zu werden, und ob ein Strafrechtssystem im liberalen und demokratischen Rechtsstaat sich dieser Aufgabe stellen will und kann. Vorgetragen haben Forschende der Universitäten Athen, Thessaloniki und Komotini sowie der Goethe-Universität.
„Erträge der kriminalwissenschaftlichen Diskussion für ein Rehabilitierungsrecht der Zukunft“
Am 13.06.2025 hat Beatrice Brunhöber einen Vortrag auf der Tagung „Rehabilitierungsrecht“ an der Universität Erlangen-Nürnberg über „Erträge der kriminalwissenschaftlichen Diskussion für ein Rehabilitierungsrecht der Zukunft“ gehalten. Die Tagung befasste sich mit der Wiedergutmachung durch Urteilsaufhebungen im gesellschaftlichen und rechtlichen Wandel. Staatliches Unrecht war für die (west-)deutsche Rechtsordnung lange Zeit das Unrecht anderer Staaten. Zu bewältigen war die vor-rechtsstaatliche Vergangenheit einerseits des Nationalsozialismus und andererseits der DDR, was auch durch die Aufhebung von Gerichtsurteilen erfolgte. Die Bewältigung von „Systemunrecht“, die in die schwierige Frage des Rekurses auf „überpositives Recht“ führte, konnte vor diesem Hintergrund Anfang des 21. Jahrhunderts als abgeschlossen betrachtet werden. Die Frage, wie mit staatlichem Unrecht umzugehen ist, hat sich damit jedoch nicht erledigt. Mit dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) vom 17.07.2017 wurde erstmals festgestellt, dass innerhalb der Kontinuität der (west-)deutschen Rechtsordnung staatliches Unrecht geschehen war, das durch eine rückwirkende Aufhebung von Gerichtsurteilen bereinigt wurde. Es gibt also Unrecht auch im Rechtsstaat. Mit der Frage, wie sich solches Unrecht wiedergutmachen lässt, befassten sich die Vorträge auf der Tagung.
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
14.04.2026 bis 14.07.2026 Raum: HZ 11 Dienstags, 13.00 bis 16.00 Uhr c.t.
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 14.4. entfällt unfallbedingt. Sie findet ab 21.4. per Zoom statt. Den Link dazu finden Sie auf OLAT.
Seminar "Medizinstrafrecht"
06.07.2026 bis 07.07.2026 Raum: RuW 4.101
Das Medizinstrafrecht befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Das klassische Arztstrafrecht hat sich beispielsweise durch die zunehmende Bedeutung der Patientenautonomie verändert. Ärzte und Ärztinnen sind zudem neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele neuere medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch die Verbesserung der Medizin und Technik (straf-)rechtlich ungeklärte Fragen auftun (etwa im Bereich der Lebenserhaltung). Aktuell sind insbesondere mit dem Beginn und Ende des menschlichen Lebens zusammenhängende Fragestellungen verstärkt in den Fokus rechtspolitischer Reformüberlegungen gerückt. Dies gibt Anlass, den grundlegenden und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachzugehen.
Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 10-11 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.
Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet.
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
13.07.2026 bis 14.07.2026 Raum: RuW 4.101
Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob etwa sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) oder (pornographische) Deepfakes verboten werden sollen. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen und aktuellen Kriminalisierungsüberlegungen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.
Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 11-12 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.
Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet.
Kolloquium "Autonomie"
15.04.2026 bis 01.07.2026 Raum: RuW 2.101 Mittwochs, 10.00 bis 12.00 Uhr c.t.
In modernen Verfassungsstaaten werden aktuell zahlreiche politische und rechtliche Diskussionen über die Reichweite individueller Autonomie und deren Grenzen geführt. Die Debatten erstrecken sich von der Sterbehilfe über die Reproduktion bis hin zur sexuellen Selbstbestimmung. Allerdings fehlt es weitgehend an einer Grundlagendiskussion darüber, wie individuelle Autonomie theoretisch zu verstehen ist und ob sie legitimerweise begrenzt werden darf. Das Kolloquium hat zum Ziel, verschiedene Theorieangebote von individueller Autonomie zu erarbeiten, zu diskutieren und auf aktuelle Fragestellungen anzuwenden. Die Veranstaltung arbeitet mit rechtsphilosophischen Originaltexten in deutscher und englischer Sprache, die für die Diskussion gelesen und vorgestellt werden müssen.
Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Die erfolgreiche Teilnahme erfordert die Vorstellung eines Texts. In der ersten Stunde wird festgelegt, wer welchen Text vorstellt.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 15.4. entfällt unfallbedingt. Die Vorlesung am 22.4. im Raum 2.101 findet hybrid statt. Sie erhalten bei dieser Vorlesung alle weiteren Informationen.
Christina
Birnbaum
RuW
4.128
E-Mail: sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34341
Verena Schulz
RuW 4.145
E-Mail: v.schulz@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34354
Je-In Cho
RuW 4.145
E-Mail: j.cho@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34397
Hanna Sommerlad
RuW 4.128a
E-Mail: sommerlad@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34356Emilia von Moltke
RuW 4.142
E-Mail: vonMoltke@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Maximilian Jehly
RuW 4.142
E-Mail: jehly@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Paulina Ullrich
RuW 4.142
E-Mail: Ullrich@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-3438Adrian Salamonowicz
RuW 4.142
E-Mail: salamonowicz@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Linda Weise, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ben Praxl, studentische Hilfskraft
Jonas Pauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Jill Manhart, studentische Hilfskraft
Tjarda Tiedeken, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Charlotte Freyer, studentische Hilfskraft
Luisa Sif Elnasr, wissenschaftliche Hilfskraft
Adrian Schneider, studentische Hilfskraft
Ronja Thümmler, studentische Hilfskraft
Jens Adam, wissenschaftliche Hilfskraft
Dr. Sascha Holznagel, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Luise Kixmöller, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber ist seit 2019 Inhaberin
der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und
Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. Seit 2018 ist sie Principal
Investigator am DFG-Exzellenzcluster "Normative Orders" (seit
2020 Forschungszentrum an der GU). Von 2020 bis 2022 war sie Goethe-Fellow
am Forschungskolleg
Humanwissenschaften Bad Homburg. Seit 2021 ist sie Principal
Investigator der vom Land Hessen geförderten Exzellenzinitiative „ConTrust: Vertrauen im Konflikt.
Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“. Sie
ist Mitherausgeberin der Reihen „Neue Schriften zum Strafrecht“ und „Studien
zum Strafrecht“ im Nomos Verlag.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem ersten Staatsexamen war Beatrice Brunhöber wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und dann an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr. Joachim Bohnert. Nach einem Aufenthalt als Visiting Scholar an der George Washington Law School (Washington D.C., USA) promovierte sie 2009 an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über „Die Erfindung der ,demokratischen Repräsentation' in den Federalist Papers“, die von Prof. Dr. Dr. h.c. Hasso Hofmann und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm (Bundesverfassungsrichter a.D.) betreut wurde und die als juristisches Buch des Jahres 2010 ausgezeichnet wurde. Von 2007 bis 2009 absolvierte sie das Referendariat am Kammergericht Berlin, das sie mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. Im Anschluss war sie bis 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst bei Prof. Dr. Klaus Marxen und dann bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Direktorin des Max-Planck-Instituts Freiburg i. Br.). 2015 war sie Junior Fellow an der DFG-Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Medizinethik und Biopolitik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2016 habilitierte sie sich an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über den strafrechtlichen Schutz der informationellen Selbstbestimmung, die von Prof. Dr. Hörnle betreut wurde. Ihr wurde die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Medizinstrafrecht erteilt. Anfang 2017 wurde sie zur W3-Professorin an der Leibniz Universität Hannover ernannt. 2018 lehnte sie einen Ruf an die Ruhr-Universität Bochum ab und nahm einen Ruf an die Universität Bielefeld an, wo sie den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Rechtsforschung innehatte.
Weitere Informationen zu Forschungsschwerpunkten und Publikationen finden Sie hier.
Frau Professorin
Brunhöber ist Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht,
Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität.
Auf
dem Gebiet des Strafrechts sind ihre Forschungsschwerpunkte dogmatische und
rechtsphilosophische Grundfragen des materiellen Rechts, Medizinstrafrecht
sowie Computer- und Internetstrafrecht. Daneben liegt ein Schwerpunkt ihrer
Forschung in der Rechtsphilosophie mit Fokus auf Demokratie- und
Verfassungstheorie, Kriminalisierungstheorien sowie Medizin- und Bioethik.
Weiterhin interessiert sie sich für die Strafrechtsvergleichung mit dem
europäischen und angelsächsischen Raum.
Übergreifendes Erkenntnisinteresse bei ihren Forschungen ist die Frage danach, wie sich Normen begründen lassen unter den Bedingungen einer pluralistischen Gesellschaft, der weltweiten Verflechtungen, von „Großrisiken“ (z.B. Pandemien, Klimawandel) sowie in Bereichen, in denen sich noch keine tradierten Wertvorstellungen ausgeprägt haben. Die Analysen sind Ausdruck eines Konzepts fächerübergreifender und internationaler Forschung, das die meist disziplinär und national gebundene Rechtsdogmatik ergänzt. Der Fokus liegt auf der Transformation und der Herausbildung normativer Ordnungen, die anhand von vier Themenfeldern analysiert werden: dem Wandel des Strafrechts zu einem Instrument der Risikosteuerung (Präventionsstrafrecht und Risikogesellschaft), den Veränderungen des (Straf-)Rechts einer Informationsgesellschaft (Strafrecht und Digitalisierung), dem Einfluss transnationaler Vorgaben auf die nationalen Rechtsordnungen in einer globalisierten Welt und ihre Folgen für die demokratische Selbstbestimmung (Globalisierung und Strafrecht) sowie den biopolitischen Implikationen des Medizinstrafrechts in einer „Normalisierungsgesellschaft“ (Foucault) (Medizinstrafrecht und Bioethik).
Mitgliedschaft in Forschungsverbünden (Auswahl): „ConTrust - Vertrauen im Konflikt. Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“ (vom Land Hessen geförderte Exzellenzinitiative der GU); Forschungsverbund „Normative Orders“ an der GU (ehemaliges Exzellenzcluster an der GU).
Bücher (Auswahl): Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist Papers (2009) (Auswahl zum juristischen Buch des Jahres 2010); Strafrecht und Verfassung (Mithrsg., 2013); Strafrecht im Präventionsstaat (Hrsg., 2014); Strafrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung (Habilitationsschrift im Erscheinen).
Zu den Publikationen
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
14.04.2026 bis 14.07.2026 Raum: HZ 11 Dienstags, 13.00 bis 16.00 Uhr c.t.
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 14.4. entfällt unfallbedingt. Sie findet ab 21.4. per Zoom statt. Den Link dazu finden Sie auf OLAT.
Seminar "Medizinstrafrecht"
06.07.2026 bis 07.07.2026 Raum: RuW 4.101
Das Medizinstrafrecht befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Das klassische Arztstrafrecht hat sich beispielsweise durch die zunehmende Bedeutung der Patientenautonomie verändert. Ärzte und Ärztinnen sind zudem neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele neuere medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch die Verbesserung der Medizin und Technik (straf-)rechtlich ungeklärte Fragen auftun (etwa im Bereich der Lebenserhaltung). Aktuell sind insbesondere mit dem Beginn und Ende des menschlichen Lebens zusammenhängende Fragestellungen verstärkt in den Fokus rechtspolitischer Reformüberlegungen gerückt. Dies gibt Anlass, den grundlegenden und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachzugehen.
Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 10-11 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.
Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet.
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
13.07.2026 bis 14.07.2026 Raum: RuW 4.101
Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob etwa sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) oder (pornographische) Deepfakes verboten werden sollen. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen und aktuellen Kriminalisierungsüberlegungen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.
Das Seminar setzt die vorherige Teilnahme an der Vorbesprechung, die am 10.02.2026 von 11-12 Uhr per Zoom stattgefunden hat, voraus. In der Vorbesprechung wurden alle Modalitäten zur weiteren Auswahl der Seminarteilnehmenden bekanntgegeben.
Der Auswahlprozess der Teilnehmenden ist abgeschlossen. Die Zusagen werden am 23.02.2026 per E-Mail verschickt. Absagen werden nicht versendet.
Kolloquium "Autonomie"
15.04.2026 bis 01.07.2026 Raum: RuW 2.101 Mittwochs, 10.00 bis 12.00 Uhr c.t.
In modernen Verfassungsstaaten werden aktuell zahlreiche politische und rechtliche Diskussionen über die Reichweite individueller Autonomie und deren Grenzen geführt. Die Debatten erstrecken sich von der Sterbehilfe über die Reproduktion bis hin zur sexuellen Selbstbestimmung. Allerdings fehlt es weitgehend an einer Grundlagendiskussion darüber, wie individuelle Autonomie theoretisch zu verstehen ist und ob sie legitimerweise begrenzt werden darf. Das Kolloquium hat zum Ziel, verschiedene Theorieangebote von individueller Autonomie zu erarbeiten, zu diskutieren und auf aktuelle Fragestellungen anzuwenden. Die Veranstaltung arbeitet mit rechtsphilosophischen Originaltexten in deutscher und englischer Sprache, die für die Diskussion gelesen und vorgestellt werden müssen.
Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Die erfolgreiche Teilnahme erfordert die Vorstellung eines Texts. In der ersten Stunde wird festgelegt, wer welchen Text vorstellt.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Vorlesung am 15.4. entfällt unfallbedingt. Die Vorlesung am 22.4. im Raum 2.101 findet hybrid statt. Sie erhalten bei dieser Vorlesung alle weiteren Informationen.
Sommersemester 2025
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
Kolloquium "Autonomie"
Wintersemester 2024/2025
Vorlesung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren"
Kolloquium "Strafrechtsphilosophie"
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"
Sommersemester 2024
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"
Wintersemester 2023/2024
Forschungssemester (Vertretung durch PD Dr. Anja Schmidt)
Sommersemester 2023
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Seminar "Cyberkriminalität"
Wintersemester 2022/2023
Vorlesung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Sommersemester 2022
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Cyberkriminalität"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Wintersemester 2021/2022
Forschungssemester (Vertretung durch PD Dr. Benno Zabel)
Sommersemester 2021
Vorlesung "Strafrecht III (Besonderer Teil)" mit Propädeutikum sowie Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Legitimes Strafrecht"
Seminar "Geburt – Krankheit – Tod. Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme"
Wintersemester 2020/2021
Forschungssemester (Vertretung durch Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.)
Sommersemester 2020
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien
Seminar "Cyberkriminalität"
Seminar "Medizinstrafrecht“
Wintersemester 2019/2020
Forschungssemester
Sommersemester 2019
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien
Kolloquium "Philosophische Grundlagen des Strafrechts“
Seminar "Medizinstrafrecht"
Gerne betreue ich Dissertationen in den von mir vertretenen
Bereichen der gesamten Strafrechtswissenschaften, der Rechtsphilosophie und der
Rechtsvergleichung. Das gewählte Thema muss
einen originellen und grundlagenorientierten Beitrag zur wissenschaftlichen
Diskussion versprechen.
Die
Annahme ist grundsätzlich von überdurchschnittlichen Ergebnissen im Ersten
Juristischen Staatsexamen oder einem gleichwertigen ausländischen Abschluss
abhängig. Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur
Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität
(Promotionsordnung).
Wenn
Sie bei mir promovieren möchten, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den
üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die Studienleistungen,
Examenszeugnis, Abiturzeugnis etc.) sowie einem Schreiben, das Ihr
Interessengebiet und Ihre Motive für die Bewerbung erkennen lässt. Übersenden
Sie die Unterlagen bitte in einer pdf-Datei an mein Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de).
Wenn
die Möglichkeit besteht, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen, werden Sie zu
einem Vorgespräch eingeladen. Die endgültige Annahme als Doktorandin oder
Doktorand erfolgt sodann auf der Grundlage eines detaillierten Exposés über das
Promotionsthema.